Gartenbau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
Gärtnerfacharbeiter*in, Gärtner*in, Facharbeiter*in Gartenbau

Weiterbildung & Karriere

Gärtner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Bodenökologie, Düngungsplanung und -technik, Pflanzenschutz, Unkraut- und Schädlingsbekämpfung, Gesundheit, Ernährung; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Recht, Unternehmensführung, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining, Unfallverhütung.

Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten. Der Bundesverband der Erwerbsgärtner Österreichs und der Bundesgemüsebauverband Österreichs halten Kurse zu verschiedenen Themen des Gemüse- und Gartenbaus ab.

Außerdem sind viele Landwirtschaftlichen Schulen auch in der Weiterbildung tätig. Beispielsweise bietet die Landwirtschaftliche Fachschule, Fachrichtung Landwirtschaft mit Feldgemüsebau in Obersiebenbrunn, NÖ Gemüsebaukurse an, und die Höhere Lehranstalt für Gartenbau, Wien (im Rahmen der Schönbrunner Akademie) führt Kurse zu verschiedenen Themen des Gemüse- und Gartenbaus durch.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Größere Gartenbaubetriebe und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Für weitere Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten siehe die Bundesinnung der Gärtner und Floristen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Für weitere Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten siehe die Bundesinnung der Gärtner und Floristen.

Wichtige Weiterbildungsthemen für Gärtner*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • nachhaltiger, ökologischer Gartenbau
  • Biologie, Botanik, Pflanzenzucht
  • Park- und Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur
  • Umweltschutz, Ressourcenmanagement
  • Umweltschutz, Artenschutz, Ressourcenmanagement
  • Produktzyklen und Produktkreisläufe
  • gesetzliche Vorschriften, nationales und internationales Förderwesen
  • Maschinen und Geräte: Bedienung, Wartung, Reparatur
  • Betriebsmanagement, Verwaltung, Lagerwirtschaft
  • Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation
  • Lagerwirtschaft, Lagerlogistik
  • Verkauf und Vertrieb, Direktvertrieb
  • Werbung, Marketing, Direktmarketing
  • Social Media
  • Datensicherheit, Datenschutz

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Qualitätsmanagement
  • Termin- und Zeitmanagement
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Gärtner*innen zu Teamleiter*innen, Schicht-/Partieleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Landwirtschaftlichen Meister*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf Park- und Landschaftsgestaltung, Grünflächengestaltung usw. und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Die selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise als Landwirt*in im Rahmen eines eigenen landwirtschaftlichen Betriebes oder im Rahmen verschiedener landwirtschaftlicher Nebengewerbe möglich (siehe auch Menüpunkt Selbstständigkeit).

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder

Abschluss: Bachelor of Science in Engineering (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Info:

am Standort der Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft Francisco Josephinum Wieselburg

Im Studium werden die Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion (Pflanzenbau, Nutztierhaltung, Landmaschinentechnik) vermittelt und die technischen Schlüsselkompetenzen (Informatik & Mechatronik) vermittelt. Die Ausbildung im Bereich Agrartechnik (Precision Farming, Logistik, Ökolandbau) wird durch Betriebswirtschaft, Management & Unternehmensführung ergänzt. (Quelle: FH Wiener Neustadt)

Lehrinhalte und Berufsfelder:

  • Agrarische Grundlagen
  • Naturwissenschaften (Mathematik & Statistik, Chemie & Physik, Biologie & Mikrobiologie)
  • Informatik (Grundlagen der Informatik & Mechatronik, Angewandte Informatik)
  • Sozial- & Wirtschaftswissenschaften (Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Digitalisierung, Social Skills & Social Responsibility, Management)
  • Agrartechnologie mit Wahlfach-Vertiefung (Verfahrenstechniken in der agrarischen Produktion unter Anwendung von IKT Technologien)
  • Praktika / Wissenschaftliches Arbeiten / Bachelorarbeiten

Weitere Infos: https://www.fhwn.ac.at/studiengang/agrartechnologie

Adressen:

Fachhochschule Wiener Neustadt - Campus Wieselburg
Zeiselgraben 4
Marketing & Sustainable Innovation
3250 Wieselburg

Tel.: +43 (0)5 0421 2
Fax: +43 (0)7416 / 53000-2222
E-Mail: info@fhwn.ac.at
Internet: https://wieselburg.fhwn.ac.at

Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder

Abschluss:

Bachelor of Science in Engineering (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Info:

Themenfelder:

Fachkompetenz Agrar:
  • Biologische Landwirtschaft
  • Pflanzen­ und Tierproduktion
  • Phytopathologie­ und Pflanzenschutz
  • Tiergesundheit
  • Bodenkunde & Botanik
Fachkompetenz Wirtschaft:
  • Agrarlogistik
  • Geschäftsmodelle im Agribusiness
  • Digitales & strategisches Marketing
  • Innovations­und Produktmanagement
  • Preis­Risiko & Absicherungsstrategien
Fachkompetenz Technik:
  • Agrartechnik
  • Landwirtschaft 4.0: Digitalisierung, Automatisierung & Sensorik
  • Landwirtschaft 4.0: Precision (Livestock) Farming
  • Lebensmitteltechnologie
  • Energie­und Umwelttechnik

Weitere Infos: https://www.fh-ooe.at/

Adressen:

Fachhochschule Oberösterreich - Technik und Angewandte Naturwissenschaften - Campus Wels
Stelzhammerstraße 23
4600 Wels

Tel.: +43 (0)5 0804 40
Fax: +43 (0)5 0804 43166
E-Mail: office@fh-wels.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-wels/

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ECTS-Punkte: 60  

Voraussetzungen:

  • Grundberufe der Pädagogik, des Sozialen, der Psychologie, der Medizin, der Biologie, sowie dem Gartenbau, wie zum Beispiel: Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und Psychotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeutinnen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, und Altenpfleger*innen
  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung mit pädagogischem, sozialem oder psychologischem Schwerpunkt: Pädagogen und Pädagoginnen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Kleinkind- und Hortpädagogen und -Pädagoginnen sowie Psychologen und Psychologinnen
    • Abschluss:

      Akademischer Experte bzw. Akademische Expertin für Gartentherapie

      Info:

      Der Lehrgang wird von der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in Kooperation mit der Donau-Uni Krems angeboten.

      Zielgruppen:

      • Personen aus den Grundberufen der Pädagogik, des Sozialen, der Psychologie, der Medizin, der Biologie, sowie dem Gartenbau, wie zum Beispiel: Ärzte und Ärztinnen, Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Ergotherapeuten*innen sowie Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Altenpfleger*innen
      • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung mit pädagogischem, sozialem oder psychologischem Schwerpunkt: Pädagogen und Pädagoginnen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, Kleinkind- und Hortpädagogen und -pädagoginnen, sowie Psychologen und Psychologinnen

      Inhalte:
      Die Gartentherapie umfasst den zielgerichteten Einsatz der Natur zur Steigerung des psychischen und physischen Wohlbefindens der Menschen. Neben medizinischen Therapiegründen (z.B. Behinderungen, Demenz, Morbus Alzheimer) sind es zunehmend gesellschaftlich und sozial bedingte Krankheitsbilder (z.B. Depressionen, Traumatisierungen), die neben den klassischen Behandlungsmöglichkeiten den Einsatz neuer therapeutischer Strategien sinnvoll erscheinen lassen. (Quelle: Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik)

      Weitere Infos: https://www.haup.ac.at/fortbildung/universitaetslehrgang-gartentherapie-garten-und-pflanzen-als-therapeutische-mittel/

      Adressen:

      Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien
      Angermayergasse 1
      1130 Wien

      Tel.: +43 (0)1 / 877 22 66
      Fax: +43 (0)1 / 877 23 61
      E-Mail: info@haup.ac.at
      Internet: https://www.haup.ac.at/

Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Agrarmarketing

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Agrarmarketing im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Gründung eines Betriebes, Betriebliche Leistungserstellung
  • Kaufvertrag, Mitarbeiter im Betrieb, Grundzüge der Investition und Finanzierung
  • Marketing von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
  • Rechtsfragen beim Agrarmarketing
  • Rechnungswesen – Buchführung. Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung
  • Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland, dokumentäres Rechnungswesen
  • Betrieb und Gesellschaft, Agrarpolitik und Förderung

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen

Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie


Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Land- und Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Bodenbildung, Bodeneigenschaften, Bodenbewertung
  • Pflanzen- und Gartenbau
  • Forstwirtschaft
  • Obst- und Weinbau, Ernährung
  • Nutztierhaltung
  • Landtechnik, Umweltschutz, Ökologischer Landbau

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen

Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie


Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

VHS Eisenstadt
Pfarrgasse 10
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 61 363 - 17
E-Mail: eisenstadt@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/

VHS Oberwart
Schulgasse 17/3
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3352 / 34 525
Fax: +43 (0)3352 / 34 525 - 11
E-Mail: oberwart@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien

Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at

VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege

VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien

Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de

Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

Info:

Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Adressen:

Bundesinnung der Gärtner und Floristen
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3650
Fax: + 43 (0)1 / 504 36 13
E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
Internet: http://www.gaertner-floristen.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahr (520 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Gartenbau

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Gartenbau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraumn haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 520 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten..

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Burgenland
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 702 -400
Fax: +43 (0)2682 / 702 -490
E-Mail: lfa@lk-bgld.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/burgenland/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahr (520 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Gartenbau

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Gartenbau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraumn haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 520 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten..

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail: lfa@lk-kaernten.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahr (520 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Gartenbau

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Gartenbau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraumn haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 520 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten..

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wienerstraße 64
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0259 26401
Fax: +43 (0)5 0259 95 26401
E-Mail: anton.hoelzl@lk-noe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahr (520 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Gartenbau

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Gartenbau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraumn haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 520 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten..

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)50 6902 1256
Fax: +43 (0)50 6902 91256
E-Mail: Johannes.Brandstetter@lk-ooe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/oberoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahr (520 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Gartenbau

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Gartenbau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraumn haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 520 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten..

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 641 248-361
Fax: +43 (0)664 602 5953 361
E-Mail: paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahr (520 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Gartenbau

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Gartenbau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraumn haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 520 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten..

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322
Fax: +43 (0)316 80 50 –1517
E-Mail: lfa@lk-stmk.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahr (520 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Gartenbau

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Gartenbau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraumn haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 520 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten..

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 92 92 -1101
Fax: +43 (0)5 92 92 -1199
E-Mail: evelyn.darmann@lk-tirol.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahr (520 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Gartenbau

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Gartenbau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraumn haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 520 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten..

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz

Tel.: +43 (0)5574 / 400 -470
Fax: +43 (0)5574 / 400 -600
E-Mail: claudia.lenz@lk-vbg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/vorarlberg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahr (520 UE)

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Gartenbau

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Gartenbau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

Dauer

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraumn haben die Ausbildungsteilnehmer*innen ca. 520 Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten..

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien

Tel.: +43 (0)1 587 95 28 -20
Fax: +43 (0)1 587 95 28 -21
E-Mail: katharina.kircher@lk-wien.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/wien/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 4 bis 8 Monate

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf GärtnerIn (Landw. Produktionsgartenbau) oder in den Lehrberufen Landschaftsgärtner bzw. Friedhofs- u. Ziergärtner (Handwerk der Gärtner)
  • einschlägige berufliche Erfahrungen
  • positives Aufnahmegespräch

Berechtigungen:

Vorbereitung auf die

  • landwirtschaftliche Gärtner-Meisterprüfung (Schwerpunkt Baumschule - Nebenfach Gartengestaltung) und/oder
  • gewerbliche Landschaftsgärtner-Meisterprüfung (Handwerk der Gärtner)

Info:

Dauer: für Fachschulabsolventinnen und -absolventen dauert die Meisterschule 4 Monate, für Berufsschulabsolventinnen und -absolventen 8 Monate.

Kosten: der Schulbesuch ist kostenlos; Kosten entstehen für Unterbringung und Verpflegung, Lern- und Arbeitsmittel und etwaige Exkursionen sowie Prüfungstaxen

Weitere Infos: http://www.gartenbauschule.at

Adressen:

Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
Am Rosenhügel 15
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
E-Mail: office@gartenbauschule.at
Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/

Schwerpunkte:

Gartenbauschule:
Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: modular mit gesamt rd. 160-250 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr sowie
  • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (GärtnerInnen, Landschafts- und FriedhofsgärtnerInnen sowie ForstfacharbeiterInnen)

Abschluss:

Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind Sie in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen Sie die unternehmerischen Voraussetzungen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

Info:

Dauer: für die praktische Fachausbildung: 80 LE, für den Gesamtkurs: 160-240 LE inkl. Selbststudium

Kosten: für die praktische Fachausbildung: rd. EUR 1.600,00; für den Gesamtkurs: rd. EUR 2.600,00 - EUR 3.500,00

Inhalte:

  • Vermessen
  • Erdarbeiten
  • Pflanzarbeiten
  • Rasenarbeiten
  • gärtnerische Steinarbeiten – Anlegen von Wegen, Plätzen, Stufen und Mauern
  • Baum- und Strauchpflege
  • Fachrechnen – Fachzeichnen
  • Pflanzenkunde – Pflanzenschutz
  • Düngerlehre
  • Bodenkunde
  • Materialkunde
  • Ökologie
  • Beton
  • Maschinenkunde

Adressen:

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/