Garten- und Grünflächengestaltung - Greenkeeping (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Garden and park design specialising in greenkeeping (Garden and park designer specialising in greenkeeping)

Weiterbildung & Karriere

Garten- und Grünflächengestalter*innen für Greenkeeping sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten neben einigen fachspezifischen Weiterbildungsmöglichkeiten für Garten- und Grünflächengestalter*innen, z. B. in Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Landschaftsgestaltung, Ökologie und Umweltschutz, vor allem auch kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themenbereiche an, z. B. Buchhaltung, Kostenrechnung, Marketing, Unternehmensführung usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Viele Gartenbaubetriebe und Gärtnereien führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten oder zu neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten Saatgut-, Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit diverse Schulungen durchzuführen.

Darüber hinaus führen die Landesinnungen der Gärtner z. B. Baumschnittkurse oder Kurse über Rasen- und Bodenbearbeitung durch.
Die
Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern organisieren in Zusammenarbeit mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Bereiche und Betriebszweige im landwirtschaftlichen Bereich, die auch für den gewerblichen Garten- und Grünflächengestaltung interessant sein können, z. B. in Gartenbau oder Arbeits- und Betriebssicherheit.

Auch die Höhere Lehranstalt für Gartenbau in Wien führt im Rahmen der Schönbrunner Akademie Kurse zu verschiedenen Themen des Gartenbaus durch.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. in Landschaftsarchitektur oder Kulturtechnik).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterbildungsbereiche für Garten- und Grünflächengestalter*innen - Greenkeeping sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • nachhaltiger, ökologischer Gartenbau; Gartenbautechnik
  • Biologie, Botanik, Pflanzenzucht
  • Umwelttechnik, Kulturtechnik
  • Landschaftsgestaltung, Landschaftsarchitektur
  • Umweltschutz, Energie- und Ressourcenmanagement
  • Abfall- und Abwassermanagement
  • gartenbautechnische Maschinen und Geräte: Bedienung, Wartung, Reparatur
  • Betriebsmanagement, Gartenbau-Verwaltung
  • Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
  • E-Commerce, E-Business
  • Datensicherheit, Datenschutz
  • Buchhaltung, Kostenrechnung
  • Marketing, Direktmarketing
  • Fremdsprachen

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Qualitätsmanagement
  • Planung, Koordination, Organisation
  • bereichsübergreifendes Denken, Denken in Zusammenhängen
  • Termin- und Zeitmanagement
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • interkulturelle Kompetenzen
  • Kund*innen-, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Garten- und Grünflächengestalter*innen - Greenkeeping zu Teamleiter*innen, Gruppen- und Partieleiter*innen, Bereichsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf Golfplätze, Sportanlagen, Fußballrasen usw. und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Die selbstständige Berufsausübung ist bei entsprechender Meisterprüfung beispielsweise im Handwerk der Gärtner möglich.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Garten- und Grünflächengestaltung - Greenkeeping ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 4 Module

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Es sind keine Vorkenntnisse notwendig bzw.
  • als GolfspierlerIn mindestens eine Vorgabe (Handicap) von 45

Abschluss:

nach Absolvierung der international anerkannten GreenkeeperInnen-Prüfung: Diplom

Info:

Hinweis: in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Fachschule in Warth/Niederösterreich (Greenkeeper Akademie)

Ausbildungsdauer: Einführungsmodul mit 39 LE sowie 3 weitere Module A, B und C mit je 132 LE/jeweils 3 Wochen. Zwischen den einzelnen Kursteilen ist je eine Saison „Praxis“ notwendig. Zusätzlich finden im Sommer auch die Sommerbildungstage statt, deren Teilnahme für die praktische Ausbildung verpflichtend ist.

Kosten: Einführungsmodul: EUR 370,00; die weiteren Module je EUR 1.500,00

Inhalte:
Diese Ausbildung beginnt mit dem Einführungskurs ins Greenkeeping, geht mit den drei aufeinander aufbauenden Modulen A, B und C weiter und endet nach Modul C mit einer kommissionellen Abschlussprüfung:

  • fachgerechte Pflege von Golfplätzen
  • Entwicklung und Bewirtschaftung von Golfplätzen
  • Pflege von Sportanlagen
  • Pflege von natürlichen Grünflächen

Adressen:

Bildungszentrum Warth-Aichhof / Landwirtschaftliche Fachschule Warth
Aichhof 1
2831 Warth

Tel.: +43 (0)2629 / 22 22 -0
Fax: +43 (0)2629 / 22 22 -52
E-Mail: bildungszentrum@lfs-warth.ac.at
Internet: https://www.lfs-warth.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Ausbildung Metallbearbeitung
  • Fachrichtung Landwirtschaft - Rinderzucht und Grünland
  • Fachrichtung Betriebs- und Haushaltsmanagement - Soziale Dienste (inkl. Kinderbetreuung)
  • Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe im ländlichen Raum (mit Betriebs- und Haushaltsmanagement, inkl. Kinderbetreuung)
  • Bauern- und Bäuerinnenschule

    Imkerschule

    Greenkeeper-Akademie


    WIFI Wien
    Währinger Gürtel 97
    1180 Wien

    Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
    Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
    E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
    Internet: https://www.wifiwien.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

    Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
    E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
    Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
    Koschutastraße 3
    9020 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
    E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
    Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
    Landsbergerstraße 1
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
    E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
    Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4024 Linz

    Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
    Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
    E-Mail: pruefungen@wkooe.at
    Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
    Faberstraße 18
    5027 Salzburg

    Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
    E-Mail: bildungspolitik@wks.at
    Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
    Körblergasse 111-113
    8021 Graz

    Tel.: +43 (0)316 601 -352
    E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
    Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
    Egger-Lienz-Straße 118
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
    E-Mail: pruefung@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol-pruefung.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
    E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
    Internet: http://wko.at/vlbg/mp

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Form: Berufsbegleitend

    NQR-Level: 6  

    Voraussetzungen:

    Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

    Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

    Abschluss:

    MeisterIn für das Handwerk der GärtnerInnen und FloristInnen

    Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks GärtnerIn und FloristInnen

    Info:

    Das Handwerk der GärtnerInnen ist mit dem Handwerk FloristIn verbunden.

    Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

    • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
    • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
    • Modul 4: Ausbilderprüfung
    • Modul 5: Unternehmerprüfung

    Adressen:

    Bundesinnung der Gärtner und Floristen
    Wiedner Hauptstraße 63
    1045 Wien

    Tel.: +43 (0)5 90 900 -3650
    Fax: + 43 (0)1 / 504 36 13
    E-Mail: lebensmittel.natur@wko.at
    Internet: http://www.gaertner-floristen.at

    Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
    Rudolf-Sallinger-Platz 1
    1030 Wien

    Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
    E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
    Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: 4 bis 8 Monate

    Form: Vollzeit

    ISCED-Level: 5  

    Voraussetzungen:

    • Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf GärtnerIn (Landw. Produktionsgartenbau) oder in den Lehrberufen Landschaftsgärtner bzw. Friedhofs- u. Ziergärtner (Handwerk der Gärtner)
    • einschlägige berufliche Erfahrungen
    • positives Aufnahmegespräch

    Berechtigungen:

    Vorbereitung auf die

    • landwirtschaftliche Gärtner-Meisterprüfung (Schwerpunkt Baumschule - Nebenfach Gartengestaltung) und/oder
    • gewerbliche Landschaftsgärtner-Meisterprüfung (Handwerk der Gärtner)

    Info:

    Dauer: für Fachschulabsolventinnen und -absolventen dauert die Meisterschule 4 Monate, für Berufsschulabsolventinnen und -absolventen 8 Monate.

    Kosten: der Schulbesuch ist kostenlos; Kosten entstehen für Unterbringung und Verpflegung, Lern- und Arbeitsmittel und etwaige Exkursionen sowie Prüfungstaxen

    Weitere Infos: http://www.gartenbauschule.at

    Adressen:

    Landwirtschaftliche Fach- und Berufsschule Langenlois
    Am Rosenhügel 15
    3550 Langenlois

    Tel.: +43 (0)2734 / 21 06 -0
    Fax: +43 (0)2734 / 21 06 -66
    E-Mail: office@gartenbauschule.at
    Internet: https://lfs-langenlois.ac.at/

    Schwerpunkte:

    Gartenbauschule:
    Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Gartenbau - Floristik


    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular mit gesamt rd. 160-250 Lehreinheiten

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr sowie
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau (GärtnerInnen, Landschafts- und FriedhofsgärtnerInnen sowie ForstfacharbeiterInnen)

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind Sie in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen Sie die unternehmerischen Voraussetzungen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: für die praktische Fachausbildung: 80 LE, für den Gesamtkurs: 160-240 LE inkl. Selbststudium

    Kosten: für die praktische Fachausbildung: rd. EUR 1.600,00; für den Gesamtkurs: rd. EUR 2.600,00 - EUR 3.500,00

    Inhalte:

    • Vermessen
    • Erdarbeiten
    • Pflanzarbeiten
    • Rasenarbeiten
    • gärtnerische Steinarbeiten – Anlegen von Wegen, Plätzen, Stufen und Mauern
    • Baum- und Strauchpflege
    • Fachrechnen – Fachzeichnen
    • Pflanzenkunde – Pflanzenschutz
    • Düngerlehre
    • Bodenkunde
    • Materialkunde
    • Ökologie
    • Beton
    • Maschinenkunde

    Adressen:

    WIFI Niederösterreich
    Mariazeller Straße 97
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
    Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
    E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
    Internet: https://www.noe.wifi.at/

    WIFI Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4021 Linz

    Tel.: +43 (0)5 7000 -77
    Fax: +43 (0)5 7000 -7609
    E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
    Internet: http://www.wifi-ooe.at

    WIFI Tirol
    Egger-Lienz-Straße 116
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
    Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
    E-Mail: info@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol.wifi.at

    WIFI Wien
    Währinger Gürtel 97
    1180 Wien

    Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
    Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
    E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
    Internet: https://www.wifiwien.at/