Forstwirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
Forstfacharbeiter*in, Facharbeiter*in Forstwirtschaft

Weiterbildung & Karriere

Forstwirte und Forstwirtinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Waldpflege, Kulturbetrieb, Forstpflanzenproduktion, Arbeitstechnik, Motorsägenkurse, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.

Die Forstlichen Ausbildungsstätten in Gmunden - Forstliche Ausbildungsstätte Orth (OÖ), Ossiach (Kärnten), Mitterndorf im Mürztal/FAST Pichl (Steiermark) und Rotholz (Tirol) bieten Kurse u. a. zu folgenden Themen an: Baum- und Waldpflege, Naturschutz und Biotoppflege, Schädlingsbekämpfung, Praktische Waldbewirtschaftung, Ökologie des Waldes, Waldpflege und Holzernte, Forstschlepperkurse, Forstliche Seilgerätekurse, Holzmesskurse.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Größere forstwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des Forstgartenbaus führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsthemen für Forstwirte und Forstwirtinnen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • ökologische, nachhaltige Forstwirtschaft
  • Kulturtechnik
  • Landschaftsplanung
  • Holzernte, Holzschlag
  • Holztransport, Holzlagerung
  • Biomasse und Bioenergiegewinnung
  • Umweltschutz, Ressourcenmanagement
  • gesetzliche Vorschriften, nationales und internationales Förderwesen
  • Produktzyklen und Produktkreisläufe
  • forstwirtschaftliche Maschinen und Spezialgeräte
  • Betriebswirtschaft, Betriebsmanagement
  • forstwirtschaftliche Verwaltung, Buchhaltung und Dokumentation
  • Führerscheine für forstwirtschaftliche Spezialfahrzeuge
  • Lagerwirtschaft, Lagerlogistik
  • Verkauf und Vertrieb, Direktvertrieb
  • Werbung, Marketing, Direktmarketing
  • Social Media
  • Datensicherheit, Datenschutz

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Unfallverhütung, Erste Hilfe
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Termin- und Zeitmanagement
  • Team-, Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Forstwirte und Forstwirtinnen zu Teamleiter*innen, Partieleiter*innen bis hin zu Betriebs- bzw. Forstleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Land- und Forstwirtschaftlichen Meister*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte forstwirtschaftliche Bereiche und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich. Auch eine regionale Spezialisierung ist denkbar.

Die selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise als Forstwirt*in im Rahmen eines eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder im Rahmen verschiedener landwirtschaftlicher Nebengewerbe möglich (siehe auch Menüpunkt Selbstständigkeit).

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Um die vielfältigen Aufgaben und Funktionen des Waldes unter sich zunehmend verändernden Klimabedingungen für kommende Generationen zu sichern, sind umfassend ausgebildete Forstwirt*innen von besonderer Bedeutung. Das Studium vermittelt dazu, neben breiten forstwirtschaftlichen und ökologischen Grundlagen und Fähigkeiten, vielseitige Kenntnisse aus den Bereichen Naturwissenschaft und Technik, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.

Berufsfelder & Tätigkeitsbereiche:
Das Studium qualifiziert für ein berufliches Engagement rund um Wald, Holz und Natur beziehungsweise für einen weiterführenden Masterstudiengang. Rund 300.000 Menschen in Österreich sind in der Forst- und Holzwirtschaft beschäftigt. Als Forstwirt*in bist du als Führungskraft für diesen Bereich ausgebildet und wirst zum Beispiel in einem Forstbetrieb tätig. Das Studium ist jedoch nicht mehr ausschließlich mit dem Berufsbild „Förster*in“ verbunden. Karrierechancen bieten sich auch in der holzverarbeitenden Industrie und im Holzhandel. Die vielseitigen Lehrinhalte mit Praxisbezug qualifizieren dich darüber hinaus für die Planung, Durchführung und Überwachung von ökologischen und technischen Projekten in der Wildbach- und Lawinenverbauung, in Forst-, Natur- und Umweltschutzbehörden oder bei Verbänden und NGOs. National- und Biosphärenparks kommen ebenso als potentielle Arbeitgeber*innen in Frage wie technische Büros. Forstwirt*innen braucht es aber auch an Hochschulen, Universitäten (wie der BOKU) und Forschungseinrichtungen (wie dem Bundesforschungszentrum für Wald), in europäischen und internationalen Organisationen und in der Entwicklungszusammenarbeit. Durch die breite Fächerung der Ausbildung und besonders mit facheinschlägigen Masterstudien eröffnet sich also für die Absolvent*innen ein vielfältiges Tätigkeitsspektrum.

Weitere Infos: https://boku.ac.at/studienservices/studien/bakk/uh033225

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: studienservices@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Universitätsstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Master of Science (MSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Info:

  • DDP = Double Degree Programm
  • Unterrichtssprache ist Englisch

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: studienservices@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Universitätsstudium – Masterstudium

Dauer: 4 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 7  ISCED-Level: 7  ECTS-Punkte: 120  

Voraussetzungen:

abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium

Abschluss:

Diplomingenieur/in (Dipl.-Ing., DI)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien

Weitere Infos: https://www.studienwahl.at

Adressen:

Universität für Bodenkultur Wien
Gregor-Mendel-Straße 33
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 54 -0
Fax: +43 (0)1 / 476 54 -1044
E-Mail: studienservices@boku.ac.at
Internet: https://boku.ac.at/

Art: Universitätslehrgang

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikationen

Abschluss:

Management of Protected Areas (MSc)

Info:

Zielgruppe:
Manager/innen von Schutzgebieten sowie alle mit Naturschutzfragen und -management Beschäftigte

Inhalte:
Ausbildung für Schutzgebietsmanagement von der Entwicklung der Idee bis hin zur Realisierung und dem Management von Schutzgebieten.

Adressen:

Universität Klagenfurt - Postgraduate
Universitätsstraße 65-67
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)463 / 27 00 -3014
Fax: +43 (0)463 / 27 00 -2599
E-Mail: weiterbildung@aau.at
Internet: https://www.aau.at/studium/studienangebot/universitaetslehrgaenge/

Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Agrarmarketing

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Agrarmarketing im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Gründung eines Betriebes, Betriebliche Leistungserstellung
  • Kaufvertrag, Mitarbeiter im Betrieb, Grundzüge der Investition und Finanzierung
  • Marketing von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
  • Rechtsfragen beim Agrarmarketing
  • Rechnungswesen – Buchführung. Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung
  • Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland, dokumentäres Rechnungswesen
  • Betrieb und Gesellschaft, Agrarpolitik und Förderung

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen

Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie


Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Land- und Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Bodenbildung, Bodeneigenschaften, Bodenbewertung
  • Pflanzen- und Gartenbau
  • Forstwirtschaft
  • Obst- und Weinbau, Ernährung
  • Nutztierhaltung
  • Landtechnik, Umweltschutz, Ökologischer Landbau

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen

Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie


Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

VHS Eisenstadt
Pfarrgasse 10
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 61 363 - 17
E-Mail: eisenstadt@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/

VHS Oberwart
Schulgasse 17/3
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3352 / 34 525
Fax: +43 (0)3352 / 34 525 - 11
E-Mail: oberwart@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien

Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at

VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege

VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien

Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de

Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Burgenland
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 702 -400
Fax: +43 (0)2682 / 702 -490
E-Mail: lfa@lk-bgld.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/burgenland/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail: lfa@lk-kaernten.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wienerstraße 64
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0259 26401
Fax: +43 (0)5 0259 95 26401
E-Mail: anton.hoelzl@lk-noe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)50 6902 1256
Fax: +43 (0)50 6902 91256
E-Mail: Johannes.Brandstetter@lk-ooe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/oberoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 641 248-361
Fax: +43 (0)664 602 5953 361
E-Mail: paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322
Fax: +43 (0)316 80 50 –1517
E-Mail: lfa@lk-stmk.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 92 92 -1101
Fax: +43 (0)5 92 92 -1199
E-Mail: evelyn.darmann@lk-tirol.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz

Tel.: +43 (0)5574 / 400 -470
Fax: +43 (0)5574 / 400 -600
E-Mail: claudia.lenz@lk-vbg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/vorarlberg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien

Tel.: +43 (0)1 587 95 28 -20
Fax: +43 (0)1 587 95 28 -21
E-Mail: katharina.kircher@lk-wien.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/wien/