Forstwirte und Forstwirtinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Waldpflege, Kulturbetrieb, Forstpflanzenproduktion, Arbeitstechnik, Motorsägenkurse, Recht, Unternehmensführung, Gemüsebau; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining.
Darüber hinaus gibt es teilweise in manchen Bereichen auch berufspezifische Verbände, die gemeinsame Weiterbildungen organisieren und anbieten.
Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.
Die Forstlichen Ausbildungsstätten in Gmunden - Forstliche Ausbildungsstätte Orth (OÖ), Ossiach (Kärnten), Mitterndorf im Mürztal/FAST Pichl (Steiermark) und Rotholz (Tirol) bieten Kurse u. a. zu folgenden Themen an: Baum- und Waldpflege, Naturschutz und Biotoppflege, Schädlingsbekämpfung, Praktische Waldbewirtschaftung, Ökologie des Waldes, Waldpflege und Holzernte, Forstschlepperkurse, Forstliche Seilgerätekurse, Holzmesskurse.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Größere forstwirtschaftliche Betriebe und Betriebe des Forstgartenbaus führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Wichtige Weiterbildungsthemen für Forstwirte und Forstwirtinnen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
ökologische, nachhaltige Forstwirtschaft
Kulturtechnik
Landschaftsplanung
Holzernte, Holzschlag
Holztransport, Holzlagerung
Biomasse und Bioenergiegewinnung
Umweltschutz, Ressourcenmanagement
gesetzliche Vorschriften, nationales und internationales Förderwesen
Produktzyklen und Produktkreisläufe
forstwirtschaftliche Maschinen und Spezialgeräte
Betriebswirtschaft, Betriebsmanagement
forstwirtschaftliche Verwaltung, Buchhaltung und Dokumentation
Führerscheine für forstwirtschaftliche Spezialfahrzeuge
Lagerwirtschaft, Lagerlogistik
Verkauf und Vertrieb, Direktvertrieb
Werbung, Marketing, Direktmarketing
Social Media
Datensicherheit, Datenschutz
Methodenkompetenzen
Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
Arbeits- und Betriebssicherheit
Unfallverhütung, Erste Hilfe
Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
Termin- und Zeitmanagement
Team-, Mitarbeiter*innenführung
Sozialkompetenzen
Kommunikationsfähigkeit
Kund*innen/Serviceorientierung
Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Forstwirte und Forstwirtinnen zu Teamleiter*innen, Partieleiter*innen bis hin zu Betriebs- bzw. Forstleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Land- und Forstwirtschaftlichen Meister*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte forstwirtschaftliche Bereiche und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich. Auch eine regionale Spezialisierung ist denkbar.
Die selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise als Forstwirt*in im Rahmen eines eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder im Rahmen verschiedener landwirtschaftlicher Nebengewerbe möglich (siehe auch Menüpunkt Selbstständigkeit).
Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
Abschluss:
Bachelor of Science (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Um die vielfältigen Aufgaben und Funktionen des Waldes unter sich zunehmend verändernden Klimabedingungen für kommende Generationen zu sichern, sind umfassend ausgebildete Forstwirt*innen von besonderer Bedeutung. Das Studium vermittelt dazu, neben breiten forstwirtschaftlichen und ökologischen Grundlagen und Fähigkeiten, vielseitige Kenntnisse aus den Bereichen Naturwissenschaft und Technik, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
Berufsfelder & Tätigkeitsbereiche:
Das Studium qualifiziert für ein berufliches Engagement rund um Wald, Holz und Natur beziehungsweise für einen weiterführenden Masterstudiengang. Rund 300.000 Menschen in Österreich sind in der Forst- und Holzwirtschaft beschäftigt. Als Forstwirt*in bist du als Führungskraft für diesen Bereich ausgebildet und wirst zum Beispiel in einem Forstbetrieb tätig. Das Studium ist jedoch nicht mehr ausschließlich mit dem Berufsbild „Förster*in“ verbunden. Karrierechancen bieten sich auch in der holzverarbeitenden Industrie und im Holzhandel. Die vielseitigen Lehrinhalte mit Praxisbezug qualifizieren dich darüber hinaus für die Planung, Durchführung und Überwachung von ökologischen und technischen Projekten in der Wildbach- und Lawinenverbauung, in Forst-, Natur- und Umweltschutzbehörden oder bei Verbänden und NGOs. National- und Biosphärenparks kommen ebenso als potentielle Arbeitgeber*innen in Frage wie technische Büros. Forstwirt*innen braucht es aber auch an Hochschulen, Universitäten (wie der BOKU) und Forschungseinrichtungen (wie dem Bundesforschungszentrum für Wald), in europäischen und internationalen Organisationen und in der Entwicklungszusammenarbeit. Durch die breite Fächerung der Ausbildung und besonders mit facheinschlägigen Masterstudien eröffnet sich also für die Absolvent*innen ein vielfältiges Tätigkeitsspektrum.
abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
Abschluss:
Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Agrarmarketing
Berechtigungen:
Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Agrarmarketing im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester
WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).
Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.
Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Gründung eines Betriebes, Betriebliche Leistungserstellung
Kaufvertrag, Mitarbeiter im Betrieb, Grundzüge der Investition und Finanzierung
Marketing von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
Abschluss:
Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Land- und Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester
WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).
Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.
Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Mindestalter 20 Jahre
Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.
Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
Zahlenmengen
Gleichungen und Ungleichungen
elementare Funktionen
lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
Trigonometrie und Winkelfunktionen
Folgen und Reihen
Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Mindestalter 20 Jahre
Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.
Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
Zahlenmengen
Gleichungen und Ungleichungen
elementare Funktionen
lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
Trigonometrie und Winkelfunktionen
Folgen und Reihen
Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.
Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Mindestalter 20 Jahre
Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.
Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.
Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.
Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten
Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:
Zahlenmengen
Gleichungen und Ungleichungen
elementare Funktionen
lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
Trigonometrie und Winkelfunktionen
Folgen und Reihen
Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.
Adressen:
Maturaschule Dr. Roland GmbH Neubaugasse 43 1070 Wien
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Forstwirtschaft erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.