Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
Forstgarten- und Forstpflegefacharbeiter*in, Facharbeiter*in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

Ausbildung

Der Lehrberuf Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft ist ein landwirtschaftlicher Lehrberuf. Die Ausbildung unterliegt daher landesgesetzlichen Regelungen. Auch die Anrechenbarkeit der Lehrzeit in den verwandten landwirtschaftlichen Lehrberufen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg.

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Ausbildung im zweiten Bildungsweg:

Die Ablegung der Facharbeiter*innenprüfung ist auch über den zweiten Bildungsweg möglich. Die Voraussetzungen dafür sind die Vollendung des 21. Lebensjahres, der Nachweis einer mindestens dreijährigen praktischen Tätigkeit in einem Zweig der Land- und Forstwirtschaft und der erfolgreiche Besuch der vorgeschriebenen Vorbereitungslehrgänge.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Biologie, Botanik, Chemie
  • Forstwirtschaft
  • Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft
  • Baumschule
  • nachhaltige Forstwirtschaft
  • Holzwirtschaft
  • Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde
  • Buchhaltung, Rechnungswesen
  • Dokumentation
  • Qualitätsmanagement

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss: Lehrabschlussprüfung zum/zur Facharbeiter*in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

Berechtigungen:

Mit der abgeschlossenen Facharbeiter*innenprüfung sind folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden:

  • Zulassung zur Meisterausbildung
  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  • Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
  • Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen

Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
E-Mail: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: https://www.forstfachschule.at/

Schwerpunkte:

Forstfachschule


Art: Schulausbildung

Dauer: 1 Jahr

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung (Landwirtschaftlicher Facharbeiterbrief) oder vergleichbare Qualifikationen

Abschluss:

FacharbeiterIn

Berechtigungen:

FacharbeiterIn für Forstwirtschaft

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Agrarbildungszentrum Hagenberg
Veichter 99
4232 Hagenberg

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -33400
Fax: +43 (0)732 / 7720 -233499
E-Mail: lwbfs-hagenberg.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-landwirtschaftsschulen.at/hagenberg

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland
  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau und Veredelungswirtschaft
  • Ausbildungsschwerpunkt Forst

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:

  • Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und Soziale Berufe
  • Ausbildungsschwerpunkt Gastromanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Floristik und Gartendesign

Abendschule Ländliches Betriebs- u. Haushaltsmanagement

Abendschule Landwirtschaft

Abendschule Forstwirtschaft


Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Schlierbach
Klosterstraße 11
4553 Schlierbach

Tel.: +43 (0)7582 / 812 23 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -258689
E-Mail: lwbfs-schlierbach.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-landwirtschaftsschulen.at/schlierbach

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland
  • Ausbildungsschwerpunkt Forst

Einstufige Abendschule für Erwachsene für Biomasse und Bioenergie

Einstufige Abendschule für Erwachsene für Landwirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 2 Jahr

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • eventuell Aufnahmetest

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

Berufsausübung als ForstwartIn

Weitere Infos: http://forstwarteschule.at/

Adressen:

Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen

Tel.: +43 (0)7617 / 214 44 -210
Fax: +43 (0)7442 / 522 23 -16
E-Mail: sekretariat@forstfachschule.at
Internet: https://www.forstfachschule.at/

Schwerpunkte:

Forstfachschule


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Adressen:

Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur

Tel.: +43 (0)3862 / 517 70
Fax: +43 (0)3862 / 563 50
E-Mail: willkommen@forstschule.at
Internet: http://www.forstschule.at

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft