Flüchtlingsbetreuer*innen sind häufig Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Pädagog*innen, Sozialbetreuer*innen, Psycholog*innen oder Jurist*innen, die sich auf die Arbeit mit Flüchtlingen spezialisiert haben. Flüchtlingsbetreuer*innen arbeiten mit Menschen, die ihr Herkunftsland verlassen haben und in einem anderen Land Schutz suchen. Diese gelten als Flüchtlinge, weil sie sich aus Furcht vor Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Viele Menschen flüchten auch vor Umweltkatastrophen, Hungersnöten und Wirtschaftsproblemen.
Flüchtlingsbetreuer*innen agieren in erster Linie im Bereich der Beratung. Nach der Ankunft und Erstbetreuung der Flüchtlinge (evt. auch medizinischen Versorgung) informieren die Betreuer*innen sie in unerlässlichen Sachen wie z. B. über die Voraussetzungen für den Aufenthalt in Österreich und welche Rechte und Verpflichtungen damit verbunden sind, über das Asylverfahren und welche formalen Schritte für die Anerkennung als Flüchtling gesetzt werden müssen usw. Ganz wichtig ist dabei die Aufklärung über die Gesetzeslage im jeweiligen Land und die Abklärung der Erwartungen der Flüchtlinge.
Flüchtlingsbetreuer*innen versuchen gemeinsam mit dem Flüchtling ein normales Leben im Zufluchtsland aufzubauen. Das umfasst z. B. Tätigkeiten wie Rechtsberatung, Bildungsberatung, gesundheitliche Beratung. Das bedeutet, es werden Fragen des alltäglichen Lebens beantwortet (z. B. Wo bringe ich meine Kinder zur Schule? Wo und wie komme ich zu einem Arzt? Wie komme ich an eine Grundversorgung für meine Familie?). Das Konfliktmanagement ist auch ein Tätigkeitsbereich von Flüchtlingsbetreuer*innen (z. B. zur Steigerung der Wohnzufriedenheit und Lebensqualität der Bewohner*innen untereinander in einem sozialen Wohnbau). Letztlich sollen die Flüchtlinge befähigt werden auftretende Probleme unabhängig von der Unterstützung von Hilfsorganisationen lösen zu können.
Flüchtlingsbetreuer*innen arbeiten auch viel mit Behörden (z. B. Aufenthaltsbehörde, Führerscheinbehörde). Die Vermittlung zwischen Rechtsanwälten, die im Asyl- und Ausländerrecht tätig sind, und den Flüchtlingen ist ebenfalls eine wichtige Tätigkeit der Flüchtlingsbetreuer*innen. Teilweise sind sie auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert, z. B. unbegleitete Minderjährige, d. h. Kinder und Jugendliche, die ohne Familie nach Österreich kommen.
Flüchtlingsbetreuer*innen müssen eine Vielzahl von menschlichen Eigenschaften aufweisen, vor allem im sozialen Bereich. Neben Verantwortungsbewusstsein, menschlichem Verständnis und Einfühlungsvermögen, gehören auch Toleranz, interkulturelle Kompetenz und Empathiefähigkeit, sowie eine gewisse Frustrationstoleranz zu den wichtigsten Kernkompetenzen.