Die Voraussetzungen zur Ausübung des Berufes Filmvorführer*in sind landesgesetzlich geregelt. In den meisten Fällen wird der Beruf im Betrieb angelernt.
In Wien ist beim Amt der Landesregierung eine Filmvorführprüfung abzulegen, die die praktische Tätigkeit und die theoretischen elektrotechnischen Kenntnisse betrifft. In Wien, Kärnten und Salzburg ist eine Anlernzeit vorgeschrieben. In allen Bundesländern ist eine untere Altersgrenze für die Berufsausübung normiert (je nach Bundesland zwischen 18 und 20 Jahren).
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Filmtechnik (digital und analog)
- Kinotechnik (digital und analog)
- Geräte- und Maschinenkunde
- Kinogerätekunde
- Licht- und Tontechnik
- Filmvorführung (digital und analog)
- Computerbedienung
- Filmlagerung
- Wartung und Reparatur
- Kund*innenbetreuung