Fiaker*in / Kutscher*in

Selbstständigkeit

Das Fiaker und Pferdemietwagengewerbe ist landesgesetzlich geregelt (z. B. durch das Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz). Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Bestimmungen.

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist außerdem gegeben durch:

Freie Gewerbe:

  • Güterbeförderung mit Zugtieren
  • Lastfuhrwerksunternehmungen mit Pferden
  • Betrieb eines Reitstalles (Vermieten und Einstellen von Reitpferden)
  • Unterbringung und Verpflegung von Reitpferden (Pferdepension)

Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:


ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte: