Gemüsebauern und -bäuerinnen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft führen vor allem die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse und Lehrgänge für die einzelnen Betriebszweige durch, wie z. B.: Biolandbau, Bodenökologie, Düngungsplanung und -technik, Pflanzenschutz, Unkraut- und Schädlingsbekämpfung, Gesundheit, Ernährung; aber auch zu Themenbereichen wie z. B. IT und Internet, Recht, Unternehmensführung, Personalverrechnung, Sicherheitsvertrauenspersonenausbildung, Staplerkurs, Verkaufstraining, Unfallverhütung.
Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche berufsübergreifende Weiterbildungsmöglichkeiten, die für landwirtschaftliche Berufe relevant sein können an, beispielsweise zu kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themen (Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Personalmanagement), zu touristischen oder technischen Themenbereichen. Siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Große landwirtschaftliche Betriebe führen zur beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen innerbetriebliche Kurse und Schulungen durch, z. B. an neuen Maschinen und Geräten, oder im Rahmen von neuen Verfahren und Produkten (z. B. Bioprodukte) oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen durchzuführen.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Landwirtschaftliche Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z.B. Agrartechnik, Ökologie).
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Wichtige Weiterbildungsthemen für Gemüsebauern und -bäuerinnen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
Bio- und Öko-Landwirtschaft, Gemüsebauwirtschaft
Botanik, Agrartechnik, Gentechnik
Pflanzenzucht, Pflanzenschutz, Unkraut- und Schädlingsbekämpfung
Umweltschutz, Artenschutz, Ressourcenmanagement
Produktzyklen und Produktkreisläufe
Produktionsautomatisierung in der Landwirtschaft
landwirtschaftliche Maschinen und Geräte: Bedienung, Wartung, Reparatur
gesetzliche Vorschriften, nationales und internationales Förderwesen
Betriebswirtschaft, Hauswirtschaft
Lagerwirtschaft, Lagerlogistik
Verkauf und Vertrieb, Direktvertrieb
Werbung, Marketing, Direktmarketing
Social Media
Datensicherheit, Datenschutz
Methodenkompetenzen
Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
Düngungsplanung, Ernteplanung, Ernteorganisation
Personalmanagement, Einteilung von Fach- und Hilfskräften
Unfallverhütung, Arbeits- und Betriebssicherheit
Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
Terminplanung, Zeitmanagement
Team- und Mitarbeiter*innenführung
Sozialkompetenzen
Kommunikationsfähigkeit
Kund*innen/Serviceorientierung
Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Gemüsebauern und -bäuerinnen zu Teamleiter*innen, Schicht-/Partieleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Landwirtschaftlichen Meister*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte landwirtschaftliche Produkte oder Anbauverfahren (wie z.B. alte, seltene Gemüsesorten, Spargel, Kürbisse usw. und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Die selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise als Landwirt*in im Rahmen eines eigenen landwirtschaftlichen Betriebes oder im Rahmen verschiedener landwirtschaftlicher Nebengewerbe möglich (siehe auch Menüpunkt Selbstständigkeit).
Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft:
Ausbildungsschwerpunkt Lebensmitteltechnologie
Ausbildungsschwerpunkt Unternehmensführung
Aufbaulehrgang für Höhere Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt in Tirol für Landwirtschaft und Ernährung sowie Lebensmittel- und Biotechnologie Rotholz 50 6200 Strass im Zillertal
Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder
Abschluss: Bachelor of Science in Engineering (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen
Info:
am Standort der Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft Francisco Josephinum Wieselburg
Im Studium werden die Grundlagen der landwirtschaftlichen Produktion (Pflanzenbau, Nutztierhaltung, Landmaschinentechnik) vermittelt und die technischen Schlüsselkompetenzen (Informatik & Mechatronik) vermittelt. Die Ausbildung im Bereich Agrartechnik (Precision Farming, Logistik, Ökolandbau) wird durch Betriebswirtschaft, Management & Unternehmensführung ergänzt. (Quelle: FH Wiener Neustadt)
Reifeprüfung (Matura), Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung
Abschluss:
Bachelor of Science (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Um die Funktionen der Landwirtschaft für kommende Generationen zu erhalten und weiter zu entwickeln, braucht es fachkundige Agrarwissenschafter*innen, die den Anforderungen der Zukunft mit umfassendem Wissen begegnen. Das Studium der Agrarwissenschaften vermittelt dazu, neben einem breiten Basiswissen, vertiefende Kenntnisse aus Bereichen wie Naturwissenschaften, Technik und Ingenieurswissenschaften sowie Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften.
Berufsfelder & Tätigkeitsbereiche:
Vielfältige Chancen und attraktive Angebote – so lässt sich der Arbeitsmarkt für Expert*innen der Agrarwissenschaften zusammenfassen. Die Berufsaussichten reichen von Tätigkeiten in Verbänden und Behörden im Agrar- und Umweltsektor (z. B. Landesregierungen, Ministerien, Landwirtschaftskammern), über die Nahrungs- und Genussmittelproduktion (vor allem auch in den Bereichen Handel, Vertrieb oder Marketing, aber auch in der Herkunfts- und Qualitätskontrolle), bis hin zur pflanzlichen und tierischen Urproduktion, aber auch in vor- oder nachgelagerten Bereichen wie der Düngemittelproduktion, der Landtechnik, im Pflanzenschutz oder in der Futtermittelproduktion). Auch leicht abseits des Warenkreislaufs von Agrarprodukten findest du spannende Karriereoptionen, etwa in der Ausbildung und Lehre (z. B. in landwirtschaftlichen Schulen), in der Forschung (z. B. an Universitäten oder in Agrarunternehmen) und auch bei Interessensvertretungen und NGOs (z. B. für Umwelt- und Naturschutz). Eines haben all diese Tätigkeitsfelder gemeinsam: Die Nachfrage nach Agrarabsolvent*innen ist durchwegs hoch. Darüber hinaus bietet die BOKU eine Reihe von facheinschlägigen Masterstudien, die dir weitere Möglichkeiten zur fachlichen Spezialisierung eröffnen.
facheinschlägiger Studienabschluss Universität/FH bzw. nachweisliche Fachkompetenz und Berufserfahrung gem. Curriculum (Details siehe Weblink unter Weitere Infos).
Abschluss: Zertifikat
Info:
Der Lehrgang widmet sich dem Konzept des "Smart Farming". Dieses umfasst Werkzeuge und digitale Anwendungen aus den Bereichen GIS, Fernerkundung, Landtechnik und Variabler Ausbringungstechnologie. Im Rahmen von Vorlesungen und praktischen Demonstrationen werden Prozesse der Präzisionslandwirtschaft untersucht, mit Augenmerk auf Sammlung und Analyse von Daten und hierfür verwendete Anwendungen. Der Kurs vermittelt spezialisiertes Wissen für die Integration hochentwickelter Technologien im Ackerbau, angepasst an jeweils spezifische Umweltbedingungen und Managementpraktiken.
Auf der Grundlage moderner Lehr- und Lernmethoden möchte der Kurs gezielt Teilnehmer*innen ansprechen, die sich bereits mit digitaler Technik in der Landwirtschaft auseinandersetzen oder vorhaben dies zu tun.
Absolvent*innen des Kurses erwerben umfassende Kenntnisse zur Anwendung geografischer Informationssysteme und innovativer Landtechnik. Damit erweitert sich das Spektrum an Karriereperspektiven und beruflichen Möglichkeiten in Richtung
landwirtschaftliche Hightech-Sektoren
Technik-/Technologieberatung
regierungsamtliche und internationale Behörden Agrarwissenschaften
landwirtschaftliche Betriebsführung
Agrartechnik
Ihre Qualifikation wird sich positiv auf die berufliche Entwicklung im derzeitigen Umfeld auswirken und Ihnen neue Tätigkeitsfelder erschließen.
Kontakt:
Universität für Bodenkultur Wien
Institut für Landtechnik
Peter-Jordan-Straße 82, 1190 Wien
T. +43 (0)1 47654 - 93100
Kontakt: https://smartcrop.boku.ac.at/contact/
abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
Abschluss:
Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Agrarmarketing
Berechtigungen:
Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Agrarmarketing im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester
WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).
Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.
Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Gründung eines Betriebes, Betriebliche Leistungserstellung
Kaufvertrag, Mitarbeiter im Betrieb, Grundzüge der Investition und Finanzierung
Marketing von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau
Abschluss:
Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Land- und Forstwirtschaft
Berechtigungen:
Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.
Info:
Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.
Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester
WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).
Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.
Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
Vollendetes 20. Lebensjahr
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Feldgemüsebau
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Feldgemüsebau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
Vollendetes 20. Lebensjahr
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Feldgemüsebau
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Feldgemüsebau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
Vollendetes 20. Lebensjahr
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Feldgemüsebau
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Feldgemüsebau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
Vollendetes 20. Lebensjahr
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Feldgemüsebau
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Feldgemüsebau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
Vollendetes 20. Lebensjahr
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Feldgemüsebau
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Feldgemüsebau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
Vollendetes 20. Lebensjahr
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Feldgemüsebau
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Feldgemüsebau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
Vollendetes 20. Lebensjahr
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Feldgemüsebau
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Feldgemüsebau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
Vollendetes 20. Lebensjahr
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Feldgemüsebau
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Feldgemüsebau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.
Die Zulassungsbedingungen zur Meister*innenprüfung sind:
Vollendetes 20. Lebensjahr
Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)
Abschluss:
Meister*in Feldgemüsebau
Berechtigungen:
Personen, die die Meister*Innenprüfung Feldgemüsebau erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:
die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
zur Ausbildung von Lehrlingen
zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens
Info:
Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.