Facharzt / Fachärztin (Kinder- und Jugendheilkunde)
Andere Bezeichnung(en):
Kinderarzt/-ärztin
Berufsbeschreibung
Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin).
Der Fachbereich Kinder- und Jugendheilkunde ist eine Spezialisierung innerhalb der Medizin. Das Sonderfach Kinder- und Jugendheilkunde umfasst die Erkennung und Behandlung aller körperlichen und seelischen Erkrankungen, Prävention, Intensivmedizin, Rehabilitation und Fürsorge der Patient*innen im Kindes- und Jugendalter.
Quelle: Österreichische Ärztekammer (ÖAK)
Informationen zur Ausbildung und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter folgendem Link:
Verordnung der Österreichischen Ärztekammer über die Ausbildungsinhalte nach Fachrichtungen
Mehr Information findest du beim Beruf: