Facharzt / Fachärztin (Gerichtsmedizin)

Andere Bezeichnung(en):
Gerichtsmediziner/in

Ausbildung

Für die Ausbildung zum Fachärzt/zur Fachärztin ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Humanmedizin Voraussetzung (siehe die Berufsbeschreibung zu Arzt / Ärztin). Aufgrund des hohen Andrangs zu diesem Studium müssen Studieninteressierte vor Beginn an einem Auswahlverfahren teilnehmen (Infos dazu unter:www.medizinstudieren.at).

Nach dem Studium müssen angehende Fachärzte/Fachärztinnen eine neunmonatige Basisausbildung absolvieren. Daran schließt eine Sonderfach-Grundausbildung (SFG) sowie eine Sonderfach-Schwerpunktausbildung der gewünschten Fachrichtung an. Die Dauer dieser Fachausbildung variiert je nach Ausbildungsschwerpunkt. Insgesamt beträgt die Fachausbildungszeit (also OHNE Studium der Humanmedizin) mindestens 63, maximal 72 Monate.

Für mehr Infos vergleiche die Beschreibungen bei den Berufen: