Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenbegleitung (BB)

Andere Bezeichnung(en):
Dipl. Sozialbetreuer*in für Behindertenbegleitung, HeilpädagogischeR Fachbetreuer*in, Behindertenbegleiter*in

Berufsbeschreibung

Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenbegleitung (BB) arbeiten mit Menschen aller Altersgruppen, die aufgrund geistiger, emotionaler oder körperlicher Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind. Die Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenbegleitung sind vor allem dafür zuständig, diese Menschen bei Wegen und Geschäften des täglichen Lebens zu begleiten, zum Beispiel vom Wohnort (Heim) zur Schule oder zum Ausbildungs-/Arbeitsplatz. Weiters erledigen sie mit ihnen Amtswege und Einkäufe und dergleichen mehr.

Sie sind in Einrichtungen der Behindertenhilfe tätig und arbeiten eng mit Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit (BA) sowie mit anderen Fachkräften des Gesundheits- und Sozialwesens (z. B. mit Ärzt*innen, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen) zusammen.

Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenbegleitung (BB) unterstützen behinderte Menschen bei der Bewältigung des Alltags. Insbesondere sind sie dafür zuständig, diese Menschen auf allen Wegen und Erledigungen außerhalb ihres Wohnortes zu begleiten. Sie stellen sicher, dass ihre Klient*innen sicher und pünktlich zu ihren Terminen und Verpflichtungen erscheinen (z. B. Schule, Arbeitsplatz), sie holen sie von der Schule oder vom Arbeitsplatz ab und bringen sie sicher nach Hause. Sie planen die Zeiten und Routen dieser Wege und besorgen die entsprechenden Fahrscheine (falls im öffentlichen Verkehr unterwegs). Weiters erledigen sie mit ihren Klient*innen Amtswege und Einkäufe und gestalten Freizeitaktivitäten wie Park- und Museumsbesuche und dergleichen mehr.

Die Aufgabe der Behindertenbegleiter*innen ist es, die Selbstständigkeit behinderter Menschen zu stärken und ihre Einbindung in das soziale Leben und Umfeld bestmöglich zu gestalten. Dabei berücksichtigen sie die Art und Schwere der Behinderung. Sie begleiten Menschen mit Behinderungen auch in sogenannten "integrativen Betrieben", um sie auf das berufliche Leben vorzubereiten und in die Gesellschaft zu integrieren, sowie in Wohngemeinschaften und Heimen. Dabei arbeiten die Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenbegleitung eng mit den Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenarbeit zusammen.

Je nach Art und Schwere der Behinderungen wenden sie unterschiedliche Übungsbehandlungen und Therapien an (z. B. gestalterisches Arbeiten wie Malen und Zeichnen, Bewegungsübungen, Tanz, Musik).

Die Unterscheidung in Fach-Sozialbetreuer*in und Diplom-Sozialbetreuer*in ergibt sich aus dem Ausbildungsumfang und den damit verbundenen Tätigkeitsumfang.

Vergleiche auch den Beruf:

Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*innen für Behindertenbegleitung (BB) arbeiten in erster Linie mit ihren Klient*innen und Patient*innen. Sie führen Unterlagen wie Arbeits-, Zeit- und Terminpläne, Stadtpläne und Karten, Protokolle, Berichte und Dokumentationen und lesen Fachliteratur und Fachjournale.

Fach- und Diplom-Sozialbetreuer*in für Behindertenbegleitung (BB) arbeiten vor allem in Werkstätten für Behinderte, beschäftigungstherapeutischen Einrichtungen, Tagesheimstätten, Sonderschulen, Sonderkindergärten sowie in Wohngemeinschaften, Horten und Heimen für psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen.
Als Behindertenbegleiter*innen sind sie vor allem sehr mobil und viel im Freien bzw. auf Straßen und in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs.

Sie arbeiten im Team mit ihren Berufskolleg*innen und mit anderen Spezialist*innen des Gesundheits- und Sozialbereiches. Dazu zählen Ärzt*innen (siehe Arzt / Ärztin), Psycholog*innen (siehe Psychologe / Psychologin), Ergotherapeut*innen, Sozialpädagog*innen (siehe Sozialpädagoge / Sozialpädagogin) oder Lehrer*innen und Erzieher*innen. Weiters stehen sie in laufendem Kontakt mit Familienangehörigen und Bezugspersonen wie z. B. Freunden sowie mit Behörden, Ämtern und den Arbeitgeber*innen ihrer Klient*innen.

Gemäß Rechtsvorschrift für Sozialbetreuungsberufe umfasst die Tätigkeit der Sozialbetreuer*innen:

Fach-Sozialbetreuer*innen - Behindertenbegleitung; eigenverantwortliche Tätigkeiten:

Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention durchführen und bei Bedarf eine weitergehende oder gänzliche stellvertretende Durchführung von Verrichtungen übernehmen, insb.:

  • bei Kontakten zu anderen Menschen unterstützen, die Teilnahme am sozialen Leben fördern sowie in Fragen der Partnerschaft und Sexualität begleiten
  • Interessensabklärung, Förderung und Training zu Beschäftigung und Arbeit unterstützen und begleiten
  • bei der Freizeitgestaltung, Entspannung und Erholung, Hobbys, Feste und Feiern unterstützen und begleiten
  • musisch-kreative Mittel und Bewegung zur Bildung und Persönlichkeitsentfaltung einsetzen
  • die Wahrnehmung, Kreativität, Sinnesschulung und ästhetische Bildung fördern
  • bei kritischen Lebensereignissen wie Krankheit, Trauer, Tod (z. B. von Angehörigen) begleiten, mit dem Ziel der Sinnstiftung, Sterbebegleitung
  • bei der Basisversorgung unterstützen, einschließlich bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln
  • erweiterte Aufgaben in der Beratung, Begleitung und Assistenz wahrnehmen
  • Diplom-Sozialbetreuer*innen unterstützen und Teilaufgaben ausführen

Diplom-Sozialbetreuer*innen, darüber hinaus:
Konzepte und Projekte entwickeln und eigenverantwortlich durchführen und  evaluieren; insb:

  • personenzentrierte Lebensplanung
  • aktuell anerkannte und wissenschaftlich fundierte Konzepte und Methoden der Basalen  Pädagogik anwenden, wie z. B. Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Basale Aktivierung
  • unterstützende, erweiternde und alternative Kommunikationsmittel (z. B. Gebärden und Symbole) anwenden, unter Einsatz elektronischer Hilfsmittel
  • insbesondere auch Maßnahmen und Projekte der  Integration in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Freizeit und Bildung realisieren bzw. koordinieren
  • Einrichtungen der Behindertenhilfe wie z. B. Tagesgruppen, Wohngruppen, Heime und Werkstätten
  • Einrichtungen der Sonderpädagogik wie z. B. Sonderschulen und Sonder- und Integrationskindergärten
  • Rehabilitationskliniken
  • Beratungsstellen
  • Fachkliniken (Kinder- und Jugendpsychiatrie)
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einrichtungen der Erwachsenenbildung

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Integration Motorik Supervision