Ergotherapiegehilfe / Ergotherapiegehilfin

Berufsbeschreibung

BITTE BEACHTEN: Die Ausbildung in diesem Beruf ist nicht mehr möglich. Die Sanitätshilfsdienste, zu denen der Beruf Ergotherapiegehilfe/-gehilfin gehört, wurden 2012 durch die Medizinischen Assitenzberufe ersetzt. Für die Ergotherapieghilfe wurde dabei kein Nachfolgeberuf geschaffen.

Ergotherapiegehilf*innen helfen und unterstützen Ergotherapeut*innen bei ihrer Arbeit. Sie bereiten Untersuchungen vor, führen Patient*innenkarteien, warten und reinigen die für die  Ergotherapie eingesetzten Geräte und Materialien etc. Sie arbeiten in den Praxen von Ergotherapeut*innen oder als Angestellte in medizinischen oder sozialen Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Behindertenwerkstätten) im Team mit Fachkräften des Sozial- und Gesundheitswesens (z. B. Ärzt*innen, Pfleger*innen, Psycholog*innen) und haben engen Kontakt zu den Patient*innen und deren Angehörigen.

Zu den medizinischen Assistenzberufen vergleiche: Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA)

Ergotherapie (= Beschäftigungstherapie) befasst sich mit der Handlungsfähigkeit eines Menschen bezogen auf seine ganze Lebenswelt (Familie, Beruf, Freizeit, soziale Beziehungen). Die  Ergotherapie umfasst die Behandlung von Krankheiten und Behinderungen durch handwerkliche und gestalterische Tätigkeiten, das Training der Selbsthilfe, der Herstellung, den Einsatz und die Unterweisung im Gebrauch von Hilfsmitteln sowie die  Rehabilitation.

Ergotherapiegehilf*innen leisten auf Anweisung von Ergotherapeut*innen verschiedene Hilfsdienste bei der Behandlung von Patient*innen. Sie wirken im Rahmen der allgemeinen Therapie mit, sind aber nicht berechtigt, selbstständig Entscheidungen über die Behandlung zu treffen. In Krankenhäusern übernehmen sie den handwerklich-technischen Teil und verrichten z. B. Vorbereitungsarbeiten.

Je nach Behandlung unterweisen sie die Patient*innen auch bezüglich der Arbeitstechniken und helfen bei schwierigen Handgriffen.

Ergotherapiegehilf*innen arbeiten mit den für die Therapie benötigten Hilfsmitteln: z. B. Mal- und Bastelmaterial, Spiel- und Turngeräte, Hängematten, Gymnastikbälle, Trampolins und Klettergerüste. Bei gestalterischen und handwerklichen Arbeiten verwenden sie Holz, Ton, Leder, Metall sowie Hobeln, Sägen und Bohrmaschinen, Feilen usw. Außerdem hantieren sie mit Prothesen, Rollstühlen, Krücken und anderen medizinischen Hilfsmitteln.
Sie sind für die Wartung der Maschinen und Arbeitsgeräte, die Kontrolle der Lagerbestände sowie die Nachbestellung zuständig. Sie müssen bestimmte Handgriffe beherrschen und sollten sich auf ihre Patienten vorurteilsfrei einlassen können.

Ergotherapiegehilf*innen arbeiten in den Behandlungsräumen und Büroräumen der Praxen von Ergotherapeut*innen oder in sozialen Einrichtungen (Behindertenheime etc.). Sie haben Kontakt mit dem jeweils zuständigen Team, z. B. Fachkräften des Gesundheitswesens wie Ärzt*innen (siehe Arzt / Ärztin), Psycholog*innen (siehe Psychologe / Psychologin), Logopäd*innen (siehe Logopäde / Logopädin) und Physiotherapeut*innen.

  • Patient*innen vor, während und nach der Behandlung nach Anordnung der zuständigen Ergotherapeut*innen betreuen
  • bei Untersuchungen und Behandlungen assistieren und mitwirken
  • ergotherapeutische Instrumente, Geräte und Hilfsmittel vorbereiten und pflegen
  • Büro-, Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten durchführen
  • Ambulatorien
  • Krankenanstalten
  • Pflegeheime und Pensionistenwohnhäuser
  • Sanatorien, Heil- und Kuranstalten
  • Tageszentren
  • sozialpsychiatrische Zentren
  • Kindergärten und Schulen
  • Sonderkindergärten und Sonderschulen
  • Werkstätten für Behinderte
  • medizinische und physiotherapeutische Praxen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Ergonomie Ergotherapie Motorik