Drucktechnik - Digitaldruck (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

English: Printing technology specialising in digital printing (Printing engineer specialising in digital printing)

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist im Rahmen des folgenden reglementierten Gewerbes möglich:

  • Gewerbe der Drucker und Druckformenhersteller, BGBl. II Nr. 40/2003 (Novelle mit Artikel 9 BGBl. II Nr. 399/2008)

Information zu REGLEMENTIERTEN HANDWERKEN UND GEWERBEN: Die Zulassungsbedingungen für reglementierte Handwerke und Gewerbe sind bundesgesetzlich geregelt, siehe hierzu die angegebenen Bundesgesetzblätter, einsehbar unter: Rechtsinformationssystem Österreich

Information/Kontakt: Mit der GewONov 2002 wurde die Gestaltung der Prüfungsordnung für Handwerke und reglementierte Gewerbe in den Aufgabenbereich der Fachorganisationen der WKÖ übertragen, Kontakt siehe unter Wirtschaftskammer Österreich.

Allgemeine Hinweise:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Weitere Informationen und Kontakte:


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