Diplomierte*r Gesundheits- und Krankenpfleger*in

Andere Bezeichnung(en):
Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger

Berufsbeschreibung

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen pflegen und betreuen Patient*innen in Krankenhäusern, Ambulanzen, Hospizen und Pflegeheimen oder auch mobil zu hause. Sie wechseln Verbände, verabreichen auf ärztliche Anweisung Injektionen und Medikamente, sie waschen und lagern die Patient*innen und sind wichtige Ansprechpartner*innen für die Angehörigen. Sie erklären die pflegerischen Maßnahmen und unterweisen Patient*innen und Angehörige über die weitere Betreuung zu Hause.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit unterschiedlichsten Fachkräften aus dem medizinischen und sozialen Bereich (Ärzt*innen, Physiotherapeut*innen, Hebammen, Sanitäter*innen usw.). Sie haben engen Kontakt zu ihren Patient*innen und deren Angehörigen.

Der Aufgabenbereich von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen umfasst die Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen bei körperlichen und psychischen Erkrankungen, die Pflege und Betreuung behinderter, schwerkranker und sterbender Menschen. Die Schaffung einer Umgebung, in der sich die Patient*innen körperlich und seelisch wohlfühlen, gehört zu den Schlüsselaufgaben von Pflegefachkräften. Außerdem unterstützen und assistieren sie Ärztinnen und Ärzten bei Behandlungen.

Neben ihrer Pflegetätigkeit sind Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen auch mit Organisations- und Verwaltungsaufgaben betraut. Sie führen Datenbanken und Karteien, geben medizinische Daten in den Computer ein und erstellen Pflegeprotokolle mittels spezieller  Software. Sie kontrollieren den Arzneimittelbestand und bestellen Medikamente bei Apotheken oder Pharmafirmen.

Die Arbeit von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen unterliegt strikten Arbeits- und Hygienevorschriften. Sie tragen Schutzkleidung wie Einweghandschuhe, Schutzkittel und bei Bedarf auch Mundschutz. Nach jeder Anwendung reinigen sie die diversen medizinischen Geräte und Instrumente mit Desinfektionsmitteln und Sterilisatoren. In Gesetzen ist genau festgelegt, welche Aufgaben Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen selbstständig und unter ärztlicher Aufsicht bzw. Anweisung ausführen dürfen. Für manche dieser Aufgaben sind Zusatzausbildungen erforderlich z. B. für Anästhesiepflege bzw. spezielle Ausbildungen wie z. B. in der Kinderkrankenpflege.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen verwenden verschiedene Arbeitsmittel der Grund- und Behandlungspflege, z. B. Waschschüsseln, Nierenschalen und Bettschüsseln und benutzen Messinstrumente wie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Fieberthermometer und Personenwaagen. Sie bedienen medizinische Geräte und Instrumente, z. B. Monitore, Röntgengeräte und verwenden Materialien wie Verbände, Medikamente, Tabletten, Infusionen und Spritzen.
Im Officebereich führen sie Datenbanken, Karteien, Dokumente, Listen, Protokolle und Patientenbögen. Sie arbeiten an Computer und Laptop und bedienen Drucker,  Scanner und Kopiergeräte sowie Telefonanlagen.

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und Ärzt*innen (siehe Arzt / Ärztin) sowie mit Fachkräften aus anderen medizinischen Bereichen, vor allem mit dem medizinisch-technischen Personal (siehe z. B. Diplomierte*r medizinische*r Fachassistent*in (MFA)#, Radiologietechnologe / Radiologietechnologin), aber auch mit Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen und Stationsgehilf*innen.

Sie arbeiten in den Patientenzimmern, Untersuchungs- und Behandlungsräumen, Operationssälen sowie in den Notfallaufnahmen von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Ambulanzen, Hospizen und Wohnheimen, sind aber auch in der mobilen Krankenpflege zu Hause bei den Patient*innen tätig.

  • Patient*innen zu Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen begleiten oder befördern
  • auf ärztliche Anweisung z. B. Untersuchungen vorbereiten; Medikamente, Injektionen, Infusionen vorbereiten und verabreichen; Blut abnehmen; Katheter und Magensonden legen; im Mund- und Rachenraum absaugen; Nähte und Klammern entfernen; Gipsverbände anlegen, abnehmen und korrigieren
  • Venenkanülen, Katheter, Magensonden etc. pflegen und dokumentieren
  • Infusionsleitungen spülen und Infusionen abhängen
  • einfache labor-chemische Befunderhebungen durchführen
  • Fieber messen und Fieberkurven übertragen
  • Puls und Blutdruck messen
  • EKG schreiben
  • Patient*innen bei der Körperpflege, z. B. Waschen, Baden, Aufstehen, unterstützen und Hilfe leisten
  • Pflegepersonal und Hilfspersonal anweisen und koordinieren
  • Tätigkeiten im Bereich Organisation und  Verwaltung durchführen, z. B. Arzneimittel lagern und bestellen, Datenbanken, Listen und Karteien führen, Pflegemaßnahmen und Genesungsverlauf dokumentieren
  • Patientlnnen und Angehörige auf die Entlassung aus dem Krankenhaus vorbereiten, z. B. bezüglich der weiteren Pflegemaßnahmen zu Hause beraten, Dokumente und Rezepte ausfertigen
  • Patient*innen und Angehöhrige über Krankheitsvorbeugung und Anwendung von gesundheitsfördernden Maßnahmen informieren
  • bei der Pflegeforschung mitwirken
  • Krankenhäuser, Kliniken
  • Pflegeheime, Kuranstalten, Rehabilitationszentren
  • Blutspendezentralen
  • Arzt- und Facharztpraxen
  • Gesundheitsberatungsstellen
  • Einrichtungen der mobilen Krankenpflege
  • freiberufliche Berufsausübung

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