Diplomierte*r Kinderkrankenpfleger*in

Andere Bezeichnung(en):
Kinderkrankenschwester/-pfleger

Berufsbeschreibung

Diplomierte Kinderkrankenpfleger*innen pflegen und betreuen kranke und pflegebedürftige Kinder und Jugendliche in Krankenhäusern und Kinderheimen. Sie helfen ihren jungen Patient*innen bei der Grundpflege, wie z. B. beim Waschen, Essen, Anziehen, begleiten sie zu Untersuchungen, verabreichen Medikamente und dokumentieren den Krankheits- und Genesungsverlauf.

Während des Krankenhausaufenthalts der Kinder sind Diplomierte Kinderkrankenpfleger*innen auch wichtige Ansprechpartner*innen für die Eltern und Bezugspersonen. Sie informieren diese über den Gesundheitszustand der Kinder und beraten sie über weitere Pflegemaßnahmen zu Hause.
Diplomierte Kinderkrankenpfleger*in arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen medizinischen Fachkräften und Fachärzten/-ärztinnen.

Diplomierte Kinderkrankenpfleger*innen arbeiten auf der Kinder- und Säuglingsstation von Krankenhäusern oder in speziellen Kinderkrankenhäusern. Sie betreuen ihre jungen Patient*innen aber auch im Rahmen der ambulanten Pflege, machen Hausbesuche oder arbeiten in Einrichtungen wie Kinderheimen, Kindertagesstätten oder Kurhäusern.

Im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen pflegebedürftige Säuglinge und Kinder. Sie betreuen ihre kleinen Patient*innen rund um die Uhr und beobachten dabei ihr körperliches, seelisches und geistiges Befinden. Sie führen verschiedene Pflegemaßnahmen durch (z. B. Waschen, Ankleiden, Nahrung verabreichen), bedienen medizinische Geräte und assistieren den Ärzt*innen bei Visiten und medizinischen Behandlungen. Auch die psycho-soziale Betreuung der Kinder ist ein wichtiger Teil ihrer Tätigkeit. Sie trösten und beruhigen die Kinder bei Angst und Schmerzen oder lenken sie durch Spiele, Malen und Vorlesen von Geschichten ab. Weiters halten sie Kontakt zu den Eltern und erledigen verschiedene Verwaltungsaufgaben, wie z. B. Protokolle, Listen, Datenbanken und Journale führen, Medikamente verwalten und bestellen.

Diplomierte Kinderkrankenpfleger*innen verwenden verschiedene Arbeitsmittel der Grund- und Behandlungspflege (Waschschüssel, Puder, Windeln und Fläschchen, Waschlappen etc.). Sie hantieren mit medizinischen Geräten und Instrumenten, wie z. B. Röntgengeräte, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte. Sie legen Wickel und Verbände an und geben Medikamente aus. Bei der Erledigung von Büro- und Verwaltungsaufgaben benutzen sie Computer, Laptops und diverses Büromaterial. Sie tragen Dienstkleidung und benutzen Einweghandschuhe, Mundschutz und Desinfektionsmittel. Sie halten sich strikt an die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und Hygienebestimmungen.

Diplomierte Kinderkrankenpfleger*innen arbeiten auf Säuglings- und Pflegestationen, in Krankenzimmern, Operationssälen, Ambulanzen, Behandlungsräumen und Büros. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit weiteren Fach- und Hilfskräften aus verschiedenen medizinischen Bereichen, vor allem mit Ärzten/Ärztinnen (siehe Arzt / Ärztin) Hebammen (siehe Hebamme (m./w./d.)) und Stationsgehilf*innen. sie haben engen Kontakt zu ihren Patient*innen und zu den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder, zu anderen Angehörigen und Besucher*innen.

  • Pflege entsprechend dem psychischen und körperlichen Zustand des Kindes eigenständig durchführen
  • diagnostische und therapeutische Maßnahmen vorbereiten, dabei assistieren und nachbereiten
  • wichtige Lebensfunktionen (Herz, Lunge, Nieren) beobachten und überwachen
  • Kinder und Eltern über weitere Pflegemaßnahmen zu Hause informieren, sie anleiten und beraten
  • Eigenständigkeit des Kindes fördern und wahren
  • Probleme der Kinder und Eltern erkennen und entsprechend helfen
  • Pflegemaßnahmen und Behandlungsergebnisse dokumentieren
  • Krankenhäuser, Kliniken
  • Arztpraxen
  • Kinderheime, Pflegeeinrichtungen für Kinder
  • Hauskrankenpflege
  • Gesundheitsberatungsstellen

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Hygiene Pädiatrie Patientenanwaltschaft Pneumonie Prävention Spreizhose