Die Desinfektionsassistenz hat die bisherige Ausbildung zur/zum Desinfektionsgehilfin/Desinfektionsgehilfen gem. § 44 lit. k MTF-SHDGesetz ersetzt. Siehe zum Nachfolgeberuf Desinfektionsassistent*in
Allgemeine Information zu Ausbildungen im Bereich Sanitätshilfsdienst (auslaufend):
Die Ausbildung im Sanitätshilfsdienst erfolgt in Kursen, die jeweils nach Bedarf in Verbindung mit Krankenanstalten eingerichtet werden. Die Sanitätshilfsdienste (ausgenommen Heilbademeister*in und Heilmasseur*in) dürfen berufsmäßig bereits vor Absolvierung des Kurses ausgeübt werden. Die erfolgreiche Absolvierung des Kurses ist jedoch innerhalb von zwei Jahren nach Berufsantritt nachzuweisen. Bewerber*innen wird empfohlen, sich zunächst direkt mit den in Betracht kommenden Dienstgeber*innen (Krankenanstalt, Arzt/Ärztin, Kuranstalt etc.) in Verbindung zu setzen.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Grundzüge der Hygiene und Infektionslehre einschließlich Entwesung, Desinfektion und Sterilisation
- Grundzüge des Katastropheneinsatzes und des Strahlenschutzes
- Erste Hilfe und Verbandslehre einschließlich Erste-Hilfe-Leistung bei Geburten
- einfache Instrumenten- und Gerätelehre
- Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes