Co-Pilot*in
Ausbildung
Die Ausbildungen im Bereich des Flugwesens erfolgen betriebsintern bei den Fluggesellschaften in Zusammenarbeit mit Flugschulen. Berufsvoraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 Jahren, ein Gesundheitszeugnis eines Aero Medical Centers und häufig der Abschluss einer höherbildenden Schule (bei Männern außerdem der absolvierte Präsenz- bzw. Zivildienst).
Die Ausbildung erfolgt entweder "integriert" oder "modular". Bei der modularen Methode werden einzelne Lizenzen (z. B. Privatpilotenlizenz oder Instrumentenflugberechtigung) nacheinander erworben, während sie bei der integrierten als Gesamtpaket erlernt werden. Für Einsteiger*innen wird die integrierte Methode mit einer Ausbildungsdauer von 13 bis 18 Monaten empfohlen. Die modulare Methode dauert länger und eignet sich eher für Pilot*innen, die bereits Lizenzen mitbringen.
Nach Abschluss der Ausbildung erhält man den Berufspilotenschein. Den Linienpilotenschein erwirbt man mit dem Nachweis entsprechender Flugerfahrung.
Ausbildungsmöglichkeiten für Pilot*innen bieten verschiedene Fluggesellschaften und Flugschulen; beim Österreichischen Bundesheer besteht überdies die Möglichkeit zur Militärpilotenausbildung.
Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie z. B. auf den Online-Auftritten des österreichischen Bundesheeres und der Austro Control.
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 1,5 bis 2 Jahre
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 18 Jahren (bei Abschluss der Ausbildung und Antrag zur Ausstellung der Berufspilotenlizenz); die Ausbildung selbst kann bereits früher beginnen.
- ein Gesundheitszeugnis eines Aero Medical Centers
- häufig abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung, teilweise wird auch Matura verlangt
- Unbescholtenheit (Strafregisterbescheinigung)
Abschluss:
Je nach absolvierter Ausbildung und nachgewiesener Flugerfahrung:
- Berufspilotenlizenz (CPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
- Linienpilotenlizenz (ATPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
- Instrumentenflugberechtigung (IR) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
Berechtigungen:
Die konkreten Berechtigungen richten sich nach Art der erworbenen Lizenz.
Info:
Detaillierte Informationen zur Ausbildung, dem Ausbildungsumfang, die angebotenen Lizenzen, den Kosten und der Dauer erteilen die jeweiligen Flugschulen. Die angebotenen Lizenzen unterscheiden sich auch je nach Flugschule.
Die Ausbildungen zum*zur Berufspilot*in kann entweder betriebsintern bei einer Fluggesellschaft (auch in Zusammenarbeit mit einer Flugschule) oder privat bei einer Flugschule erfolgen.
Bei der Auswahl der Flugschule sollte darauf geachtet werden, dass eine durchgehend Ausbildung bis zur Linienpilotenlizenz (ATPL) gewährleistet ist.
Die Ausbildung erfolgt entweder "integriert" oder "modular". Bei der modularen Methode werden einzelne Lizenzen (von der Privatpilotenlizenz bis zur Instrumentenflugberechtigung) nacheinander erworben, während sie bei der integrierten als Gesamtpaket erlernt werden. Für Einsteiger*innen wird die integrierte Methode mit einer Ausbildungsdauer von 13 bis 18 Monaten empfohlen. Die modulare Methode dauert länger und eignet sich eher für PilotInnen, die bereits Lizenzen mitbringen.
Die Ausbildung kann auch bereits vor dem 18 Lebensjahr begonnen werden. Bei Beantragung der Berufspilotenlizenz (CPL), also nach Abschluss der Ausbildung, muss das 18 Lebensjahr vollendet sein.
Hinweis: Es besteht außerdem die Möglichkeit einer MPL - Multi Pilot Licence-Ausbildung. Diese Ausbildung berechtigt AUSSCHLIESSLICH als Co-Pilot tätig zu sein. HalterInnen einer MPL Lizenz dürfen keine Flugzeuge als Einzelpilot und auch keine Flugzeuge mit einer Mindestbesatzung von mehr als einer Person (Linienflugzeuge) als Pilot in Command fliegen. Diese Ausbildung kommt in der Praxis daher kaum vor.
Weitere Infos: https://www.austrocontrol.at
Adressen:
Aviation Academy Austria
Ludwig-Boltzmann-Straße 4
7100 Neusiedl am See
Tel.: +43 5 9449
Fax: +43 5 9010-3601
E-Mail: office@aviationacademy.at
Internet: https://www.aviationacademy.at/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 1,5 bis 2 Jahre
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 18 Jahren (bei Abschluss der Ausbildung und Antrag zur Ausstellung der Berufspilotenlizenz); die Ausbildung selbst kann bereits früher beginnen.
- ein Gesundheitszeugnis eines Aero Medical Centers
- häufig abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung, teilweise wird auch Matura verlangt
- Unbescholtenheit (Strafregisterbescheinigung)
Abschluss:
Je nach absolvierter Ausbildung und nachgewiesener Flugerfahrung:
- Berufspilotenlizenz (CPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
- Linienpilotenlizenz (ATPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
- Instrumentenflugberechtigung (IR) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
Berechtigungen:
Die konkreten Berechtigungen richten sich nach Art der erworbenen Lizenz.
Info:
Detaillierte Informationen zur Ausbildung, dem Ausbildungsumfang, die angebotenen Lizenzen, den Kosten und der Dauer erteilen die jeweiligen Flugschulen. Die angebotenen Lizenzen unterscheiden sich auch je nach Flugschule.
Die Ausbildungen zum*zur Berufspilot*in kann entweder betriebsintern bei einer Fluggesellschaft (auch in Zusammenarbeit mit einer Flugschule) oder privat bei einer Flugschule erfolgen.
Bei der Auswahl der Flugschule sollte darauf geachtet werden, dass eine durchgehend Ausbildung bis zur Linienpilotenlizenz (ATPL) gewährleistet ist.
Die Ausbildung erfolgt entweder "integriert" oder "modular". Bei der modularen Methode werden einzelne Lizenzen (von der Privatpilotenlizenz bis zur Instrumentenflugberechtigung) nacheinander erworben, während sie bei der integrierten als Gesamtpaket erlernt werden. Für Einsteiger*innen wird die integrierte Methode mit einer Ausbildungsdauer von 13 bis 18 Monaten empfohlen. Die modulare Methode dauert länger und eignet sich eher für PilotInnen, die bereits Lizenzen mitbringen.
Die Ausbildung kann auch bereits vor dem 18 Lebensjahr begonnen werden. Bei Beantragung der Berufspilotenlizenz (CPL), also nach Abschluss der Ausbildung, muss das 18 Lebensjahr vollendet sein.
Hinweis: Es besteht außerdem die Möglichkeit einer MPL - Multi Pilot Licence-Ausbildung. Diese Ausbildung berechtigt AUSSCHLIESSLICH als Co-Pilot tätig zu sein. HalterInnen einer MPL Lizenz dürfen keine Flugzeuge als Einzelpilot und auch keine Flugzeuge mit einer Mindestbesatzung von mehr als einer Person (Linienflugzeuge) als Pilot in Command fliegen. Diese Ausbildung kommt in der Praxis daher kaum vor.
Weitere Infos: https://www.austrocontrol.at
Adressen:
Motorflugunion Kosterneuburg
Türkenschanzgasse 123
3400 Klosterneuburg
Tel.: +43 (0)2243 34 500
Fax: +43 (0)2243 34 500 -13
E-Mail: info@motorflugunion.at
Internet: https://mfu.at/
Sky Flight Academy
Flughafenstraße 7
3500 Krems
Tel.: +43 (0)664 / 88 50 42 77
E-Mail: office@sfa.aero
Internet: http://www.skyflightacademy.aero/
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 1,5 bis 2 Jahre
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 18 Jahren (bei Abschluss der Ausbildung und Antrag zur Ausstellung der Berufspilotenlizenz); die Ausbildung selbst kann bereits früher beginnen.
- ein Gesundheitszeugnis eines Aero Medical Centers
- häufig abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung, teilweise wird auch Matura verlangt
- Unbescholtenheit (Strafregisterbescheinigung)
Abschluss:
Je nach absolvierter Ausbildung und nachgewiesener Flugerfahrung:
- Berufspilotenlizenz (CPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
- Linienpilotenlizenz (ATPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
- Instrumentenflugberechtigung (IR) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
Berechtigungen:
Die konkreten Berechtigungen richten sich nach Art der erworbenen Lizenz.
Info:
Detaillierte Informationen zur Ausbildung, dem Ausbildungsumfang, die angebotenen Lizenzen, den Kosten und der Dauer erteilen die jeweiligen Flugschulen. Die angebotenen Lizenzen unterscheiden sich auch je nach Flugschule.
Die Ausbildungen zum*zur Berufspilot*in kann entweder betriebsintern bei einer Fluggesellschaft (auch in Zusammenarbeit mit einer Flugschule) oder privat bei einer Flugschule erfolgen.
Bei der Auswahl der Flugschule sollte darauf geachtet werden, dass eine durchgehend Ausbildung bis zur Linienpilotenlizenz (ATPL) gewährleistet ist.
Die Ausbildung erfolgt entweder "integriert" oder "modular". Bei der modularen Methode werden einzelne Lizenzen (von der Privatpilotenlizenz bis zur Instrumentenflugberechtigung) nacheinander erworben, während sie bei der integrierten als Gesamtpaket erlernt werden. Für Einsteiger*innen wird die integrierte Methode mit einer Ausbildungsdauer von 13 bis 18 Monaten empfohlen. Die modulare Methode dauert länger und eignet sich eher für PilotInnen, die bereits Lizenzen mitbringen.
Die Ausbildung kann auch bereits vor dem 18 Lebensjahr begonnen werden. Bei Beantragung der Berufspilotenlizenz (CPL), also nach Abschluss der Ausbildung, muss das 18 Lebensjahr vollendet sein.
Hinweis: Es besteht außerdem die Möglichkeit einer MPL - Multi Pilot Licence-Ausbildung. Diese Ausbildung berechtigt AUSSCHLIESSLICH als Co-Pilot tätig zu sein. HalterInnen einer MPL Lizenz dürfen keine Flugzeuge als Einzelpilot und auch keine Flugzeuge mit einer Mindestbesatzung von mehr als einer Person (Linienflugzeuge) als Pilot in Command fliegen. Diese Ausbildung kommt in der Praxis daher kaum vor.
Weitere Infos: https://www.austrocontrol.at
Adressen:
AeronautX Luftfahrtschule GmbH
Flugplatzstraße 1
4600 Wels
Tel.: +43 (0)7242 / 360 363
Fax: +43 (0)7221 / 64785-30
E-Mail: office@aeronautx.at
Internet: https://www.aeronautx.at
Art: Sonstige Ausbildung
Dauer: 1,5 bis 2 Jahre
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- Mindestalter von 18 Jahren (bei Abschluss der Ausbildung und Antrag zur Ausstellung der Berufspilotenlizenz); die Ausbildung selbst kann bereits früher beginnen.
- ein Gesundheitszeugnis eines Aero Medical Centers
- häufig abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung, teilweise wird auch Matura verlangt
- Unbescholtenheit (Strafregisterbescheinigung)
Abschluss:
Je nach absolvierter Ausbildung und nachgewiesener Flugerfahrung:
- Berufspilotenlizenz (CPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
- Linienpilotenlizenz (ATPL) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
- Instrumentenflugberechtigung (IR) für Flächenflugzeuge oder Helikopter
Berechtigungen:
Die konkreten Berechtigungen richten sich nach Art der erworbenen Lizenz.
Info:
Detaillierte Informationen zur Ausbildung, dem Ausbildungsumfang, die angebotenen Lizenzen, den Kosten und der Dauer erteilen die jeweiligen Flugschulen. Die angebotenen Lizenzen unterscheiden sich auch je nach Flugschule.
Die Ausbildungen zum*zur Berufspilot*in kann entweder betriebsintern bei einer Fluggesellschaft (auch in Zusammenarbeit mit einer Flugschule) oder privat bei einer Flugschule erfolgen.
Bei der Auswahl der Flugschule sollte darauf geachtet werden, dass eine durchgehend Ausbildung bis zur Linienpilotenlizenz (ATPL) gewährleistet ist.
Die Ausbildung erfolgt entweder "integriert" oder "modular". Bei der modularen Methode werden einzelne Lizenzen (von der Privatpilotenlizenz bis zur Instrumentenflugberechtigung) nacheinander erworben, während sie bei der integrierten als Gesamtpaket erlernt werden. Für Einsteiger*innen wird die integrierte Methode mit einer Ausbildungsdauer von 13 bis 18 Monaten empfohlen. Die modulare Methode dauert länger und eignet sich eher für PilotInnen, die bereits Lizenzen mitbringen.
Die Ausbildung kann auch bereits vor dem 18 Lebensjahr begonnen werden. Bei Beantragung der Berufspilotenlizenz (CPL), also nach Abschluss der Ausbildung, muss das 18 Lebensjahr vollendet sein.
Hinweis: Es besteht außerdem die Möglichkeit einer MPL - Multi Pilot Licence-Ausbildung. Diese Ausbildung berechtigt AUSSCHLIESSLICH als Co-Pilot tätig zu sein. HalterInnen einer MPL Lizenz dürfen keine Flugzeuge als Einzelpilot und auch keine Flugzeuge mit einer Mindestbesatzung von mehr als einer Person (Linienflugzeuge) als Pilot in Command fliegen. Diese Ausbildung kommt in der Praxis daher kaum vor.
Weitere Infos: https://www.austrocontrol.at
Adressen:
eaa Aviation Academy GmbH
Wilhelm-Spazier-Straße 2a
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 83 1 322 -0
E-Mail: office@eaa.aero
Internet: https://www.eaa.aero/
Prosperia Aviation Academy GmbH
Bundesstraße 2
5071 Wals bei Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 20 30 00
E-Mail: office@prosperiaaviation.com
Internet: https://skygate.aero/
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