Canyoningführer*in

Andere Bezeichnung(en):
Schluchtenführer*in

Weiterbildung & Karriere

In manchen Bundesländern wie z. B. in Tirol sind Canyoningführer*innen verpflichtet mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen. Sollte dies nicht passieren wird der / dem Canyoningführer*in die Autorisierung aberkannt und sie bzw. er ist nicht mehr berechtigt, Gäste zu führen.

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 2 Jahre

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbildungen auf Landesebene
  • mehrjährige Praxis
  • ärztliches Attest
  • Eignungsprüfung

Abschluss:

kommissionelle Abschlussprüfung

Berechtigungen:

selbstständiges Führen von Gästen im Sommer und Winter

Weitere Infos: https://www.bspa.at/innsbruck/

Adressen:

Bundessportakademie Innsbruck
Fürstenweg 185
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 507 45 -400
Fax: +43 (0)512 / 507 45 -50
E-Mail: infoinnsbruck@bspa.at
Internet: http://www.bspa.at/innsbruck/

Schwerpunkte:

Bergführer/in- und Skilehrer/innenausbildung

Diplomtrainer/innenausbildung

Lehrwarteausbildung/Instruktorausbildung

Trainer/innenausbildung