Canyoningführer*in
Andere Bezeichnung(en):
Schluchtenführer*in
Weiterbildung & Karriere
In manchen Bundesländern wie z. B. in Tirol sind Canyoningführer*innen verpflichtet mindestens alle vier Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen. Sollte dies nicht passieren wird der / dem Canyoningführer*in die Autorisierung aberkannt und sie bzw. er ist nicht mehr berechtigt, Gäste zu führen.