Campingplatzwarte/-wartinnen verantworten gegenüber den Betreiber*innen von Campingplätzen den Zustand von Außenanlagen und sanitären Anlagen. Sie überwachen die Einhaltung der Campingplatzordnung und sind gegenüber den Benutzer*innen weisungsberechtigt. Das heißt, dass sie Besucher*innen bei Verstößen gegen diese Ordnung ermahnen oder Platzverweise erteilen. Campingplatzwart*innen verwalten Campingplätze. Sie führen Organisations- und Koordinationsarbeiten durch. Sie reservieren auf Bestellung Plätze für Wohnwagen, Zelte, Besucher*innen und Pkws, vergeben freie Plätze aber auch an Reisende, die vorher keine Bestellung vorgenommen haben. Danach nehmen sie die Daten der Reisenden auf und führen Aufzeichnungen über An- und Abreise. Diese Daten erfassen sie meist am Computer mittels entsprechender Datenbanksoftware.
Campingplatzwart*innen nehmen Schadensmeldungen, Beschwerden und Anregungen entgegen und bearbeiten diese. Sie überwachen die Campingplatzordnung, indem sie beispielsweise für die Einhaltung der Nachtruhe sorgen, damit Gäste nicht durch laute Musik gestört werden. Campingplatzwart*innen reinigen und warten Sanitäranlagen (Gemeinschaftsduschen, Toiletten) und Gemeinschaftsküchen. Sie pflegen Außenanlagen wie Gehwege, Gehsteige, Grünflächen, Seezugänge und führen einfache Reparaturarbeiten selbst durch oder beauftragen konzessionierte Handwerker*innen für größere Reparaturen. In den Wintermonaten übernehmen die Campingplatzwart*innen auch die Schneeräumung.
Oft führen sie auch einen Kiosk, an dem sie Lebensmittel, sanitäre Artikel, Freizeit- und Sportartikel verkaufen. Campingplatzwart*innen verteilen Broschüren und Prospekte an Gäste, um sie über Freizeitmöglichkeiten und Sehenswürdigkeiten zu informieren. Sie koordinieren Hilfs- und Reinigungskräfte auf Campingplätzen und weisen diese an.