Brandschutzbeauftragter / Brandschutzbeauftragte
Andere Bezeichnung(en):
Brandschutzexpert*in
Weiterbildung & Karriere
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 3 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Personen die entweder über eine allgemeine Universitätsreife, oder eine facheinschlägige Studienberechtigungsprüfung, oder eine Gewerbeberechtigung in einem brandschutzrelevanten Gewerbe verfügen. Zusätzlich sollte eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung im Brandschutzwesen vorliegen.
- Weiters sind jene Personen zugelassen, die aufgrund einer sonstigen Ausbildung und aufgrund einer mindestens fünfjährigen einschlägigen Berufspraxis über eine derartige Qualifikation verfügen, die im gegenständlichen Fachgebiet jener gleichzuhaltend ist, die von der zuvor genannten Personengruppe erwartet werden kann. In beiden Fällen ist zur Zulassung die Absolvierung des Bewerbungsverfahrens Voraussetzung.
Abschluss:
Akademische/r Experte/in
Info:
Zielgruppe:
Dieser Lehrgang richtet sich an Praktiker mit einschlägiger Berufserfahrung im Bereich des Brandschutzes, die ihre Erfahrung aus der Praxis mit diesem Universitätslehrgang erweitern wollen.
Inhalte:
Der berufsbegleitende Universitätslehrgang „Brandschutz“ vermittelt die wesentlichen Fähigkeiten zur Entwicklung von praxisorientierten Brandschutzlösungen und deren Umsetzung. Insbesondere werden praxisnahes Wissen und Können in rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht im Bereich des Brandschutzes sowie Sozialkompetenz und die damit verbundenen persönliche, team- und organisationsbezogene Fähigkeiten gelehrt.
Adressen:
Universität für Weiterbildung Krems - Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung - Department E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung
Dr.-Karl-Dorrek-Str. 30
3500 Krems
Tel.: +43 (0)2732 / 893-2325
Fax: +43 (0)2732 / 893-4110
E-Mail: dieter.prokop@donau-uni.ac.at
Internet: http://www.donau-uni.ac.at/de/department/gpa/index.php
Art: Universitätslehrgang
Dauer: 3 Semester
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Angesprochen sind Personen mit einem abgeschlossenen, facheinschlägigen Bakkalaureats-, Magister, Diplom- oder Fachhochschulstudium mit naturwissenschaftlichem Charakter, wie Architektur, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, oder Wirtschaftsingenieurwesen. Zusätzlich sollte eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung im Brandschutzwesen vorliegen.
- Weiters sind jene Personen zugelassen, die eine abgeschlossene Ausbildung an einer Höheren Technischen Lehranstalt vorweisen können und darüber hinaus über eine mindestens siebenjährige einschlägige Berufserfahrung im Brandschutzwesen verfügen.
Abschluss:
Master of Science (MSc)
Info:
Zielgruppe:
- ArchitektInnen, BauingenieurInnen
- ZiviltechnikerInnen, Sachverständige
- Sicherheitsverantwortliche von Unternehmen und Organisationen
- ManagerInnen öffentlicher und kommunaler Einrichtungen
- ExpertInnen der Sicherheitsindustrie
- Leitende MitarbeiterInnen von Baubehörden und Brandschutzdienststellen
Inhalte:
Insbesondere werden praxisorientiertes Wissen und Können in rechtlicher, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht im Bereich des Brandschutzes sowie managementorientierte Sozialkompetenz und die damit verbundenen persönliche, team- und organisationsbezogene Fähigkeiten gelehrt.
Adressen:
Universität für Weiterbildung Krems - Fakultät für Wirtschaft und Globalisierung - Department E-Governance in Wirtschaft und Verwaltung
Dr.-Karl-Dorrek-Str. 30
3500 Krems
Tel.: +43 (0)2732 / 893-2325
Fax: +43 (0)2732 / 893-4110
E-Mail: dieter.prokop@donau-uni.ac.at
Internet: http://www.donau-uni.ac.at/de/department/gpa/index.php
Art: Personenzertifizierung
Dauer: 5 Tage
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
für den Besuch des Lehrgangs sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
- Absolvierung der Ausbildung „Objektsicherheitsprüfer für Wohngebäude gem. ON B 1300”.
- Mindestalter ist 18 Jahre.
- Mehrjährige Praxiserfahrung im Bereich Bauen und/oder Immobilienwesen und keine einschlägigen Verurteilungen
Abschluss:
ARS Akademie Zertifikat
Im Anschluss an die Ausbildung wird eine Zertifizierungsprüfung durchgeführt. Für die Erlangung des Zertifikates „Zertifizierter Objektsicherheitsprüfer gem. ÖNORM B 1300” gemäß festgelegtem Zertifizierungsschema, ist neben dem Besuch der gesamten Ausbildung eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Diese kann entweder im Zuge der Anmeldung zum Kurs oder im Zuge der Ausbildung erfolgen.
Berechtigungen:
Die Gültigkeit des Zertifikates beträgt 3 Jahre. Zur Aufrechterhaltung des Zertifikates sind in weiterer Folge Nachweise mit mind. 24 Stunden fachrelevanter Weiterbildung innerhalb des Geltungszeitraums des Zertifikates erforderlich.
Info:
Die ÖNORM B 1300 gibt detaillierte Anforderungen für Objektsicherheitsprüfungen von Wohngebäuden vor, die weitaus mehr Aspekte beinhalten als die klassische Sicherstellung der bautechnischen Verkehrssicherheit. Der Lehrgang vermittelt die notwendige Fachkompetenz zur selbstständigen Durchführung von Objektsicherheitsprüfungen.
Kosten: EUR 2.190,00 + EUr 340,00 Prüfungsgebühr inkl. Zertifikat
Zielgruppen:
- Personen, die für Objektsicherheit verantwortlich sind
- Hausbetreuungsunternehmen
- Hausbesorger*innen
- Eigentümer von Gebäuden und Hausverwaltungen zur Ausbildung von Eigenpersonal
- Facility Services-Anbieter*innen
- Brandschutzbeauftragte
- Security-Firmen
- Ingenieurbüros | Ziviltechniker*innen
Inhalte - Überblick:
- Allgemeine Grundlagen für Objektsicherheitsprüfungen
- Technische Objektsicherheit
- Gefahrenvermeidung und Brandschutz
- Gesundheits- und Umweltschutz
- Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren
Weitere Infos: https://ars.at/seminar/20728/
Adressen:
ARS Akademie
Schallautzerstraße 4
Seminar und Kongreß VeranstaltungsgmbH
1010 Wien
Tel.: +43 (0)1 713 80 24 -0
Fax: +43 (0)1 713 80 24 -14
E-Mail: office@ars.at
Internet: https://ars.at/
Art: Personenzertifizierung
Dauer: 288-304 UE inkl. Selbstlernphasen
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung oder
- HTL oder Meisterprüfung oder einer Werkmeisterschule mit Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen betrieblichen Praxis
- sonstige Personen mit Nachweis einer mindestens vierjährigen Tätigkeit und positiv absolvierter Aufnahmeprüfung
Abschluss:
Zeugnis sowie SCC/SGU-Personenzertifikat
Info:
Hinweise: Mit der Verordnung BGBl. Nr. 277/1995 wurde die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt. Hat ein Unternehmen mehr als 50 Arbeitnehmer*innen, muss eine Sicherheitsfachkraft bestellt werden. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert durchschnittlich rd. 300 UE, davon ca. ein Drittel in Form von individuellen Selbstlernphasen.
Kosten: ca. EUR 2.900,00 - EUR 3.700,00
Inhalte:
- Einführung und Grundlagen, Rechtsgrundlagen und Normen
- Grundsätze der Organisation und Methoden des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen
- Ergonomie, Grundlagen und Anwendung
- psychische Belastungen – Stress, Burnout
- Schadstoffe, Grundlagen und Anwendung, REACh, GHS
- Evaluierung – Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
- Kosten-Nutzen-Analyse
- psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Schnittstellen mit verwandten Sachgebieten – Ladungssicherung, Kälteanlagen, Druckbehälter, Gefahrguttransport, Seilsicherungssysteme, elektrischer Strom
- Erste Hilfe, vorbeugender Brandschutz
- ArbeitnehmerInnenschutz im internationalen Vergleich (EU)
- persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Tätigkeiten der AUVA, Einblick in Sicherheitsmanagementsysteme (z. B. SGM, OHSAS 18001, SCC)
- Verkehrsarbeitsinspektion (VAI)
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Niederösterreich - Service-Center St. Pölten
Herzogenburger Straße 18
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 313 500
Fax: +43 (0)2742 / 313 500 -444
E-Mail: stpoelten@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at
BFI Berufsförderungsinstitut Niederösterreich - Service-Center Wiener Neustadt
Lise-Meitner-Straße 1
2700 Wiener Neustadt
Tel.: +43 (0)2622 / 853 00
Fax: +43 (0)2622 / 835 00 -195
E-Mail: wrneustadt@bfinoe.at
Internet: https://www.bfinoe.at
Art: Personenzertifizierung
Dauer: 288-304 UE inkl. Selbstlernphasen
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung oder
- HTL oder Meisterprüfung oder einer Werkmeisterschule mit Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen betrieblichen Praxis
- sonstige Personen mit Nachweis einer mindestens vierjährigen Tätigkeit und positiv absolvierter Aufnahmeprüfung
Abschluss:
Zeugnis sowie SCC/SGU-Personenzertifikat
Info:
Hinweise: Mit der Verordnung BGBl. Nr. 277/1995 wurde die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt. Hat ein Unternehmen mehr als 50 Arbeitnehmer*innen, muss eine Sicherheitsfachkraft bestellt werden. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert durchschnittlich rd. 300 UE, davon ca. ein Drittel in Form von individuellen Selbstlernphasen.
Kosten: ca. EUR 2.900,00 - EUR 3.700,00
Inhalte:
- Einführung und Grundlagen, Rechtsgrundlagen und Normen
- Grundsätze der Organisation und Methoden des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen
- Ergonomie, Grundlagen und Anwendung
- psychische Belastungen – Stress, Burnout
- Schadstoffe, Grundlagen und Anwendung, REACh, GHS
- Evaluierung – Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
- Kosten-Nutzen-Analyse
- psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Schnittstellen mit verwandten Sachgebieten – Ladungssicherung, Kälteanlagen, Druckbehälter, Gefahrguttransport, Seilsicherungssysteme, elektrischer Strom
- Erste Hilfe, vorbeugender Brandschutz
- ArbeitnehmerInnenschutz im internationalen Vergleich (EU)
- persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Tätigkeiten der AUVA, Einblick in Sicherheitsmanagementsysteme (z. B. SGM, OHSAS 18001, SCC)
- Verkehrsarbeitsinspektion (VAI)
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Braunau am Inn
Industriezeile 50
5280 Braunau am Inn
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7722 / 842 68 -1896
E-Mail: service.braunau@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz
Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at
Art: Personenzertifizierung
Dauer: 288-304 UE inkl. Selbstlernphasen
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung oder
- HTL oder Meisterprüfung oder einer Werkmeisterschule mit Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen betrieblichen Praxis
- sonstige Personen mit Nachweis einer mindestens vierjährigen Tätigkeit und positiv absolvierter Aufnahmeprüfung
Abschluss:
Zeugnis sowie SCC/SGU-Personenzertifikat
Info:
Hinweise: Mit der Verordnung BGBl. Nr. 277/1995 wurde die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt. Hat ein Unternehmen mehr als 50 Arbeitnehmer*innen, muss eine Sicherheitsfachkraft bestellt werden. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert durchschnittlich rd. 300 UE, davon ca. ein Drittel in Form von individuellen Selbstlernphasen.
Kosten: ca. EUR 2.900,00 - EUR 3.700,00
Inhalte:
- Einführung und Grundlagen, Rechtsgrundlagen und Normen
- Grundsätze der Organisation und Methoden des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen
- Ergonomie, Grundlagen und Anwendung
- psychische Belastungen – Stress, Burnout
- Schadstoffe, Grundlagen und Anwendung, REACh, GHS
- Evaluierung – Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
- Kosten-Nutzen-Analyse
- psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Schnittstellen mit verwandten Sachgebieten – Ladungssicherung, Kälteanlagen, Druckbehälter, Gefahrguttransport, Seilsicherungssysteme, elektrischer Strom
- Erste Hilfe, vorbeugender Brandschutz
- ArbeitnehmerInnenschutz im internationalen Vergleich (EU)
- persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Tätigkeiten der AUVA, Einblick in Sicherheitsmanagementsysteme (z. B. SGM, OHSAS 18001, SCC)
- Verkehrsarbeitsinspektion (VAI)
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Steiermark - Bildungszentrum Leoben
Erzstraße 21
8700 Leoben
Tel.: +43 05 7270 DW 6004
Fax: +43 05 7270 DW 6099
E-Mail: leobenerz@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-leoben.html
Schwerpunkte:
Lehre mit Matura | Berufsreifeprüfung - Elektrotechnik - IWS – International Welding Specialist / SchweißwerkmeisterIn Kranausbildung - Lehrlingsausbildung (Triality/Profi!Lehre) - Pneumatik | Hydraulik - Zerspanungstechnik - Schweißausbildungen Diplomausbildung Sicherheitsfachkraft - Weiterbildung BerufskraftfahrerInnen – Personenkraftverkehr/Güterkraftverkehr | StaplerfahrerInnenausbildung - bfi-Werkmeisterschulen - HeimhelferIn | PflegehelferIn | SeniorenanimateurIn | Tagesmutter/-vater/KinderbetreuerIn - Bewerbungscoaching - Qualikompass
Art: Personenzertifizierung
Dauer: 288-304 UE inkl. Selbstlernphasen
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung oder
- HTL oder Meisterprüfung oder einer Werkmeisterschule mit Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen betrieblichen Praxis
- sonstige Personen mit Nachweis einer mindestens vierjährigen Tätigkeit und positiv absolvierter Aufnahmeprüfung
Abschluss:
Zeugnis sowie SCC/SGU-Personenzertifikat
Info:
Hinweise: Mit der Verordnung BGBl. Nr. 277/1995 wurde die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt. Hat ein Unternehmen mehr als 50 Arbeitnehmer*innen, muss eine Sicherheitsfachkraft bestellt werden. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert durchschnittlich rd. 300 UE, davon ca. ein Drittel in Form von individuellen Selbstlernphasen.
Kosten: ca. EUR 2.900,00 - EUR 3.700,00
Inhalte:
- Einführung und Grundlagen, Rechtsgrundlagen und Normen
- Grundsätze der Organisation und Methoden des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen
- Ergonomie, Grundlagen und Anwendung
- psychische Belastungen – Stress, Burnout
- Schadstoffe, Grundlagen und Anwendung, REACh, GHS
- Evaluierung – Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
- Kosten-Nutzen-Analyse
- psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Schnittstellen mit verwandten Sachgebieten – Ladungssicherung, Kälteanlagen, Druckbehälter, Gefahrguttransport, Seilsicherungssysteme, elektrischer Strom
- Erste Hilfe, vorbeugender Brandschutz
- ArbeitnehmerInnenschutz im internationalen Vergleich (EU)
- persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Tätigkeiten der AUVA, Einblick in Sicherheitsmanagementsysteme (z. B. SGM, OHSAS 18001, SCC)
- Verkehrsarbeitsinspektion (VAI)
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
Art: Personenzertifizierung
Dauer: 288-304 UE inkl. Selbstlernphasen
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung oder
- HTL oder Meisterprüfung oder einer Werkmeisterschule mit Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen betrieblichen Praxis
- sonstige Personen mit Nachweis einer mindestens vierjährigen Tätigkeit und positiv absolvierter Aufnahmeprüfung
Abschluss:
Zeugnis sowie SCC/SGU-Personenzertifikat
Info:
Hinweise: Mit der Verordnung BGBl. Nr. 277/1995 wurde die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt. Hat ein Unternehmen mehr als 50 Arbeitnehmer*innen, muss eine Sicherheitsfachkraft bestellt werden. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert durchschnittlich rd. 300 UE, davon ca. ein Drittel in Form von individuellen Selbstlernphasen.
Kosten: ca. EUR 2.900,00 - EUR 3.700,00
Inhalte:
- Einführung und Grundlagen, Rechtsgrundlagen und Normen
- Grundsätze der Organisation und Methoden des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen
- Ergonomie, Grundlagen und Anwendung
- psychische Belastungen – Stress, Burnout
- Schadstoffe, Grundlagen und Anwendung, REACh, GHS
- Evaluierung – Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
- Kosten-Nutzen-Analyse
- psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes
- Schnittstellen mit verwandten Sachgebieten – Ladungssicherung, Kälteanlagen, Druckbehälter, Gefahrguttransport, Seilsicherungssysteme, elektrischer Strom
- Erste Hilfe, vorbeugender Brandschutz
- ArbeitnehmerInnenschutz im internationalen Vergleich (EU)
- persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Tätigkeiten der AUVA, Einblick in Sicherheitsmanagementsysteme (z. B. SGM, OHSAS 18001, SCC)
- Verkehrsarbeitsinspektion (VAI)
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 1 811 78-10140
Fax: +43 1 811 78-10118
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien
Schwerpunkte:
Servicecenter für Information, Beratung und Anmeldung
Art: Personenzertifizierung
Dauer: 29-35 Trainingseinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse
Abschluss:
Zertifikat
Info:
Kosten: 1.168,00 EUR - 1.390,00 EUR
Zielgruppe: Baumeister/-innen, Architekten/-innen, Zivilingenieure/-innen, Konsulenten/-innen, Immobiliensachverständige, Immobilienverwalter/-innen, Immobilieneigentümer/-innen, Facility Manager/-innen, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Bauträger
Inhalt:
Prüfung von Objekten im Rahmen von Sichtkontrollen - Kontrollpflichten auf Basis relevanter Normen und Gesetzen - Zusammenhänge mit dem Baurecht - Zusammenhänge mit diversen Nebengesetzen - Informationen zum letzten Stand der Technik - Beurteilung von Gefahrenquellen - Beurteilung von Haftungssituationen - Umgang mit Objektsicherheitsprüfung und Prüfroutinen - praktisches Abschätzen von Gebäudenachrüstungen - Erstellung von Feststellungsbefunden - Gutachten
Adressen:
Bauakademie Niederösterreich
Krumpöckallee 21
3550 Langenlois
Tel.: +43 (0) 2734 / 26 93
Fax: +43 (0) 2734 / 26 93 -50
E-Mail: office@noe.bauakademie.at
Internet: https://noe.bauakademie.at/
Bauakademie Wien
Laxenburgerstraße 28
2353 Guntramsdorf
Tel.: +43 (0) 2236 / 53542
Fax: +43 (0) 2236 / 52773
E-Mail: office@bauakademie.co.at
Internet: https://wien.bauakademie.at/
Bauakademie Oberösterreich
Lachstatt 41
4221 Steyregg
Tel.: +43 (0)732 / 245 928
Fax: +43 (0)732 / 245 928 -21
E-Mail: office@ooe.bauakademie.at
Internet: https://ooe.bauakademie.at/
Bauakademie Steiermark
Gleinalmstraße 73
8124 Übelbach
Tel.: +43 (0) 3125 / 21 81 -0
Fax: +43 (0) 3125 / 21 81 -74
E-Mail: office@stmk.bauakademie.at
Internet: https://stmk.bauakademie.at
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