Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Weiterbildung & Karriere

Biomasseproduzent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft bieten verschiedene Institutionen und Bildungsträger der land- und forstwirtschaftlichen Interessenvertretungen und Berufsverbände Weiterbildungsmöglichkeiten an. Insbesondere die Landwirtschaftskammern und die Landarbeiterkammern führen gemeinsam mit den Ländlichen Fortbildungsinstituten (LFI) Kurse für einzelne Betriebszweige durch. Wichtige Anbieter in der land- und forstwirtschaftlichen Weiterbildung und Erwachsenenbildung sind auch Landwirtschaftliche Fachschulen, die laufend Kurse und Lehrgänge zu unterschiedlichen relevanten Themenbereichen durchführen.

Die Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit den land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen bieten außerdem Fachfortbildungskurse (diese sind für Lehrlinge, die während der Lehrzeit keine einschlägige Berufs- oder Fachschule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben) und Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung oder die Meister*innenprüfung sowie verschiedene Meister*innenlehrgänge an.

Größere land- und forstwirtschaftliche Betriebe führen für ihre Mitarbeiter*innen auch innerbetriebliche Kurse und Schulungen zu neuen Maschinen, Anlagen, Anbau- und Erntemethoden durch oder bieten landwirtschaftlichen Maschinen-, Service- und Zulieferbetrieben, Saatguterzeugern, Maschinenringen usw. die Möglichkeit Produkt- und Anwenderschulungen durchzuführen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten für den land- und forstwirtschaftlichen Bereich vor allem zum kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Themenfeld interessante Kurse und Lehrgänge. Siehe dazu die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI), des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI) und anderer Weiterbildungseinrichtungen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Lehranstalt im Bereich Landwirtschaft, Landtechnik, Ernährungswirtschaft, Forstwirtschaft). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht (z. B. Agrartechnik, Ökologie).

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsthemen für Biomasseproduzent*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Umwelttechnik, Umweltschutz
  • Ökosysteme, nachhaltige Ressourcenwirtschaft
  • Energiewirtschaft, Energietechnik
  • biologische, nachhaltige Pflanzenwirtschaft
  • Produktzyklen und Produktkreisläufe
  • Anbau- und Erntemethoden
  • neue Energiepflanzen
  • Pflanzenschutz
  • Produktionsautomatisierung in der Biomasseproduktion
  • Landmaschinentechnik, landwirtschaftliche Maschinen und Geräte
  • Betriebswirtschaft, Verwaltung, Betriebsmanagement
  • Lagerhaltung, Lagerlogistik

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Zeitmanagement
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Biomasseproduzent*innen zu Teamleiter*innen, Partieleiter*innen, Bereichsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte Produkte oder Verfahren der Biomasseproduktion und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Die selbstständige Berufsausübung ist im Rahmen eines Land- und forstwirtschaftlichen Betriebs oder im Rahmen verschiedener freier Gewerbe möglich.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder

Abschluss:

Bachelor of Science in Engineering (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Info:

Themenfelder:

Fachkompetenz Agrar:
  • Biologische Landwirtschaft
  • Pflanzen­ und Tierproduktion
  • Phytopathologie­ und Pflanzenschutz
  • Tiergesundheit
  • Bodenkunde & Botanik
Fachkompetenz Wirtschaft:
  • Agrarlogistik
  • Geschäftsmodelle im Agribusiness
  • Digitales & strategisches Marketing
  • Innovations­und Produktmanagement
  • Preis­Risiko & Absicherungsstrategien
Fachkompetenz Technik:
  • Agrartechnik
  • Landwirtschaft 4.0: Digitalisierung, Automatisierung & Sensorik
  • Landwirtschaft 4.0: Precision (Livestock) Farming
  • Lebensmitteltechnologie
  • Energie­und Umwelttechnik

Weitere Infos: https://www.fh-ooe.at/

Adressen:

Fachhochschule Oberösterreich - Technik und Angewandte Naturwissenschaften - Campus Wels
Stelzhammerstraße 23
4600 Wels

Tel.: +43 (0)5 0804 40
Fax: +43 (0)5 0804 43166
E-Mail: office@fh-wels.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-wels/

Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Weitere Infos: https://www.fh-ooe.at/

Adressen:

Fachhochschule Oberösterreich - Technik und Angewandte Naturwissenschaften - Campus Wels
Stelzhammerstraße 23
4600 Wels

Tel.: +43 (0)5 0804 40
Fax: +43 (0)5 0804 43166
E-Mail: office@fh-wels.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-wels/

Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung facheinschlägige berufliche Qualifikationen (z. B. Lehre) mit Zusatzprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science in Engineering (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Weitere Infos: https://www.fachhochschulen.ac.at

Adressen:

Fachhochschule Campus Wien - Campus Muthgasse
Muthgasse 62
1190 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 606 68 77 -0
Fax: +43 (0)1 / 606 68 77 -0
E-Mail: office@fh-campuswien.ac.at
Internet: https://www.fh-campuswien.ac.at

Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

Die Bewerber*innen müssen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Allgemeine Hochschulreife (Matura)
  • Einschlägige Studienberechtigungsprüfung
  • Berufsreifeprüfung (Abschluss aller Teilbereiche bis 31.10.)
  • Abschluss einer mind. 3-jährige berufsbildende mittlere Schule oder Ausbildung im dualen System (facheinschlägige Lehre) mit Zusatzprüfungen innerhalb der ersten Semester in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch auf Matura/Abiturniveau.
  • Facheinschlägige deutsche Fachhochschulreife mit Zusatzprüfungen innerhalb der ersten Semester in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch (sofern in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein mangelhaft oder schlechtere Note erzielt wurde)
  • Berufspraktische Erfahrung von Vorteil

Abschluss:

Bachelor of Arts in Business (BA)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Info:

Das ehemalige Bachelorstudium Energiewirtschaft der FH Kufstein Tirol wurde überarbeitet und mit dem neuen Fachthema Nachhaltigkeit bereichert. Mit der Weiterentwicklung wurde ein neues und zukunftsorientiertes Studium im Bereich Energiewende und Nachhaltigkeit geschaffen, welches dem Anspruch der Wirtschaft und dem Bedarf des Arbeitsmarktes gerecht wird.

Der Bachelorstudiengang Energie- & Nachhaltigkeitsmanagement richtet sich an engagierte Jugendliche und qualifizierte Fachkräfte, die innovativ und kreativ Klimaschutz und Nachhaltigkeit wie auch die Energiewende und die Digitalisierung der Energiewirtschaft mitgestalten wollen. Die Studierenden erhalten ein Verständnis für die ressourcenoptimierte Erzeugung und Übertragung sowie den effizienten Einsatz von Energie und können die Marktmechanismen beim Handel mit regenerativen Energien verstehen. Sie führen Umwelt- und Nachhaltigkeitszertifizierungen durch und können regionale Energiekonzepte sowie innovative Mobilitätskonzepte umsetzen. Weitere Schwerpunkte sind der Einsatz digitaler Technologien und Projektmanagement. Quelle: FH Kufstein

Lerninhalte:

  • 36 % Technologisches Fachwissen in Nachhaltigkeit & Energiesystemen
  • 14 % Fachwissen in Wirtschaft, Management & Digitalisierung
  • 17 % Internationale Kompetenz (davon 10 % Wirtschaft und 4,5 % Social Skills im internationalen Kontext)
  • 7 % Sozialkompetenz
  • 26 % Praxistransfer & Bachelorarbeit

Weitere Infos: https://www.fh-kufstein.ac.at/studieren/bachelor/Energie-Nachhaltigkeitsmanagement-VZ

Adressen:

Fachhochschule Tirol Kufstein
Andreas Hofer Straße 7
6330 Kufstein

Tel.: +43 (0)5372 / 718 19-0
Fax: +43 (0)5372 / 718 19-104
E-Mail: info@fh-kufstein.ac.at
Internet: https://www.fh-kufstein.ac.at/

Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder
  • facheinschlägige berufliche Qualifikationen (z. B. Lehre, Werkmeisterabschluss, BMS-Abschluss) mit Zusatzprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien

Info:

Lehrinhalte: Energie- und Umweltmanagement, Umsetzungs- und Umformungstechnologien, Umweltökonomie, Wirtschaft, Recht, Fremdsprachen (Englisch), sowie Wahlmodule Gebäudetechnik, Prozessmanagement oder Projektmanagement

Weitere Infos: https://www.fh-burgenland.at/studieren/bachelor-studiengaenge/bakk-energie-und-umweltmanagement/

Adressen:

Fachhochschule Burgenland - Standort Pinkafeld
Steinamangerstraße 21
7423 Pinkafeld

Tel.: +43 (0)3357 / 453 70
Fax: +43 (0)3357 / 453 70 -1010
E-Mail: office@fh-burgenland.at
Internet: https://www.fh-burgenland.at

Art: Fachhochschulstudium – Bachelorstudium

Dauer: 6 Semester

Form: Vollzeit

NQR-Level: 6  ISCED-Level: 6  ECTS-Punkte: 180  

Voraussetzungen:

  • Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder
  • facheinschlägige berufliche Qualifikationen (z. B. Lehre, Werkmeisterabschluss, BMS-Abschluss) mit Zusatzprüfung

Abschluss:

Bachelor of Science (BSc)

Berechtigungen:

Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudiengängen

Info:

Das Studium behandelt aktuelle und zukünftige Themenbereiche am Energiesektor und vermittelt den Aufbau zukünftiger Energiesysteme. Es geht dabei um Komponenten und Anlagen der Energieumwandlung und -verteilung sowie deren Leistungsteile, das Zusammenwirken der einzelnen Technologien innerhalb eines Gebäude- oder Industriekomplexes sowie um das Zusammenwirken der erneuerbaren und konventionellen Energietechnologien im Energiesystem.

Lehrinhalte und Berufsfelder: Nach erfolgreichem Abschluss dieses Studiums verfügen Absolventinnen und Absolventen über Kenntnisse aus den Bereichen Energietechnik, Gebäudetechnik, Anlagenbau und der Querschnittsmaterie Smart Cities. Ihre Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsmarkt sind vielfältig. Dementsprechend gut sind die Berufsaussichten für Fachleute für Erneuerbare Energietechnologien.

Weitere Infos: https://www.fachhochschulen.ac.at

Adressen:

Fachhochschule Technikum Wien
Höchstädtplatz 5
1200 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 333 40 77-0
Fax: +43 (0)1 / 333 40 77-469
E-Mail: info@technikum-wien.at
Internet: https://www.technikum-wien.at/

Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Agrarmarketing

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Agrarmarketing im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Gründung eines Betriebes, Betriebliche Leistungserstellung
  • Kaufvertrag, Mitarbeiter im Betrieb, Grundzüge der Investition und Finanzierung
  • Marketing von land- und forstwirtschaftlichen Produkten
  • Rechtsfragen beim Agrarmarketing
  • Rechnungswesen – Buchführung. Bilanz, Steuerlehre, Kostenrechnung
  • Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland, dokumentäres Rechnungswesen
  • Betrieb und Gesellschaft, Agrarpolitik und Förderung

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen

Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie


Art: Lehrgang

Dauer: ca. 2 Semester (mind. 120 Stunden)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene berufliche Erstausbildung (z. B. Lehre, Berufsbildende mittlere Schule, Schule für Gesundheits- und Krankenpflege usw.)
  • Zulassungsansuchen an einer öffentlichen höheren Schule (unabhängig davon, wo die Vorbereitungskurse besucht werden)
  • Antritt zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres
  • aus Berufspraxis (dem beruflichen Umfeld) und der vorangegangenen Ausbildung erworbenes Fachwissen auf Maturaniveau

Abschluss:

Teilzeugnis der Berufsreifeprüfung für den Fachbereich Land- und Forstwirtschaft

Berechtigungen:

Die Berufsreifeprüfung vermittelt die selben Zugangsberechtigungen wie eine schulische Reifeprüfung (AHS-, BHS-Matura), d.h. den uneingeschränkten Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Akademien und Kollegs.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung im Fachbereich Land- und Forstwirtschaft im Rahmen der Berufsreifeprüfung vor. Die Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge ist unterschiedliche je nach Anbieter, umfasst aber laut Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung für die gesamte Vorbereitung mindestens 120 Stunden.

Kosten: Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsanbieter beträgt aber mindestens 120 Stunden meist über ca. 2 bis 3 Semester

WICHTIG: Die Berufsreifeprüfung unterliegt den Regeln der sogenannten "Zentralmatura" (teilstandardisierte kompetenzorientierte Reifeprüfung).

Die Teilprüfung aus dem Fachbereich umfasst eine schriftliche Prüfung im Umfang von 5 Stunden über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin und eine mündliche Prüfung (Teilmaturazeugnis im jeweiligen Fachbereich). An Stelle der schriftlichen Prüfung kann auch eine Projektarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion abgelegt werden.

Inhalte:
Der Lehrplan im Fachbereich orientiert sich an der Verordnung des Bundesministeriums über kompetenzbasierte Curricula an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

  • Bodenbildung, Bodeneigenschaften, Bodenbewertung
  • Pflanzen- und Gartenbau
  • Forstwirtschaft
  • Obst- und Weinbau, Ernährung
  • Nutztierhaltung
  • Landtechnik, Umweltschutz, Ökologischer Landbau

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Wels
Roseggerstraße 14
4600 Wels

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7242 / 2055 - 3244
E-Mail: service.wels@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Waizenkirchen
Linzer Straße 2
4730 Waizenkirchen

Tel.: +43 (0)7277 / 24 94 -0
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -25 87 09
E-Mail: lwbfs-waizenkirchen.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.ooe-fachschulen.at/waizenkirchen

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Rinderhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Schweinehaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Feldgemüsebau

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Einstufige Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie


Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Burgenland - Standort Pinkafeld
Steinamangerstraße 21
7423 Pinkafeld

Tel.: +43 (0)3357 / 453 70
Fax: +43 (0)3357 / 453 70 -1010
E-Mail: office@fh-burgenland.at
Internet: https://www.fh-burgenland.at

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Kärnten - Standort Villach
Europastraße 4
9524 Villach

Tel.: +43 (0)5 90 500 -0
Fax: +43 (0)5 90 500 -2010
E-Mail: villach@fh-kaernten.at
Internet: https://www.fh-kaernten.at

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Wiener Neustadt
Johannes Gutenberg-Strasse 3
2700 Wiener Neustadt

Tel.: +43 (0)5 0421 1
Fax: +43 (0)2622 / 890 84 -99
E-Mail: office@fhwn.ac.at
Internet: https://www.fhwn.ac.at/

Schwerpunkte:
Standort Campus 1: Johannes Gutenberg-Straße 3
Standort City Campus: Schlögelgasse 22-26

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Oberösterreich - Informatik, Kommunikation, Medien - Campus Hagenberg
Softwarepark 11
4232 Hagenberg

Tel.: +43 (0)5 0804 20
Fax: +43 (0)5 0804 21599
E-Mail: info@fh-hagenberg.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-hagenberg/

Fachhochschule Oberösterreich - Medizintechnik und Angewandte Sozialwissenschaften - Campus Linz
Garnisonstraße 21
4020 Linz

Tel.: +43 (0)5 0804 50
Fax: +43 (0)5 0804 52105
E-Mail: info@fh-linz.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-linz/

Fachhochschule Oberösterreich - Technik und Angewandte Naturwissenschaften - Campus Wels
Stelzhammerstraße 23
4600 Wels

Tel.: +43 (0)5 0804 40
Fax: +43 (0)5 0804 43166
E-Mail: office@fh-wels.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-wels/

Fachhochschule Oberösterreich - Wirtschaft und Management - Campus Steyr
Wehrgrabengasse 1-3
4400 Steyr

Tel.: +43 (0)5 0804 30
Fax: +43 (0)5 0804 33099
E-Mail: office@fh-steyr.at
Internet: https://www.fh-ooe.at/campus-steyr/

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Joanneum - Standort Graz
Alte Poststraße 149
Weitere Adressen: Alte Poststraße 147, 149, 152 + 154; Eggenberger Allee 11 + 13; Eckertstraße 30i
8020 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 54 53-8200
Fax: +43 (0)316 / 54 53-8201
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at

Fachhochschule Joanneum - Standort Kapfenberg
Werk-VI-Straße 46
8605 Kapfenberg

Tel.: +43 (0)3862 / 336 00-8300
Fax: +43 (0)3862 / 336 00-8301
E-Mail: info@fh-joanneum.at
Internet: https://www.fh-joanneum.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Vorarlberg - University of Applied Sciences
Hochschulstraße 1
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 / 792-0
Fax: +43 (0)5572 / 792-9500
E-Mail: info@fhv.at
Internet: https://www.fhv.at

Art: Lehrgang

Dauer: Zwei Semester

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
  • EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Studienbefähigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.

Info:

Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.

Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.

Adressen:

Fachhochschule Technikum Wien
Höchstädtplatz 5
1200 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 333 40 77-0
Fax: +43 (0)1 / 333 40 77-469
E-Mail: info@technikum-wien.at
Internet: https://www.technikum-wien.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

VHS Eisenstadt
Pfarrgasse 10
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 61 363 - 17
E-Mail: eisenstadt@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/

VHS Oberwart
Schulgasse 17/3
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3352 / 34 525
Fax: +43 (0)3352 / 34 525 - 11
E-Mail: oberwart@vhs-burgenland.at
Internet: https://www.vhs-burgenland.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 36 und 50 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Mathematik 2 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung Mathematik 2 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 36 und 50 Stunden.

Die Teilprüfung Mathematik 2 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Je nach Anbieter werden auch diverse Basis- und Einstiegskurse angeboten

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Mathematik 2 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Zahlenmengen
  • Gleichungen und Ungleichungen
  • elementare Funktionen
  • lineare Algebra (insbesondere Vektoren) und Geometrie
  • Trigonometrie und Winkelfunktionen
  • Folgen und Reihen
  • Grundbegriffe der Differentialrechnung und Integralrechnung.

Adressen:

Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien

Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at

VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege

VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien

Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de

Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
  • Grundgrößen – abgeleitete Größen
  • Längen- und Zeitmessung.
  • Mechanik: Inertialsystem
  • Modell des materiellen Punktes
  • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
  • einfache Maschinen.
  • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
  • harmonische Welle
  • Überlagerung von Wellen
  • Akustik.
  • Wärmelehre: Temperatur
  • innere Energie
  • Arbeit und Wärme
  • Hauptsätze der Wärmelehre
  • Gasgesetze
  • Zustandsgleichung
  • Wärmekraftmaschinen
  • Hydro- und Aeromechanik
  • Meteorologie.
  • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
  • Ladung – Potential
  • Strom – Spannung – Widerstand
  • Ohm’sches Gesetz
  • Kirchhoffsche Gesetze
  • Leistung und Arbeit
  • elektrisches Feld
  • magnetisches Feld
  • Wechselstrom
  • elektrische Maschinen
  • Messgeräte
  • elektrische Leiter
  • Halbleiter.
  • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
  • Optik: geometrische Optik
  • Wellenoptik
  • Dualismus
  • Teilchen – Welle
  • optische Geräte
  • physiologische Optik.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Universität Linz - Johannes Kepler Universität
Altenbergerstr. 69
4040 Linz - Auhof

Tel.: +43 (0)732 / 24 68 -3314
Fax: +43 (0)732 / 24 68 -3300
E-Mail: bdr@jku.at
Internet: https://www.jku.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
  • Grundgrößen – abgeleitete Größen
  • Längen- und Zeitmessung.
  • Mechanik: Inertialsystem
  • Modell des materiellen Punktes
  • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
  • einfache Maschinen.
  • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
  • harmonische Welle
  • Überlagerung von Wellen
  • Akustik.
  • Wärmelehre: Temperatur
  • innere Energie
  • Arbeit und Wärme
  • Hauptsätze der Wärmelehre
  • Gasgesetze
  • Zustandsgleichung
  • Wärmekraftmaschinen
  • Hydro- und Aeromechanik
  • Meteorologie.
  • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
  • Ladung – Potential
  • Strom – Spannung – Widerstand
  • Ohm’sches Gesetz
  • Kirchhoffsche Gesetze
  • Leistung und Arbeit
  • elektrisches Feld
  • magnetisches Feld
  • Wechselstrom
  • elektrische Maschinen
  • Messgeräte
  • elektrische Leiter
  • Halbleiter.
  • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
  • Optik: geometrische Optik
  • Wellenoptik
  • Dualismus
  • Teilchen – Welle
  • optische Geräte
  • physiologische Optik.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Salzburg
Schillerstraße 30
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 30 81 -513
Fax: +43 (0)662 / 88 32 32
E-Mail: info@bfi-sbg.or.at
Internet: https://www.bfi-sbg.at/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
  • Grundgrößen – abgeleitete Größen
  • Längen- und Zeitmessung.
  • Mechanik: Inertialsystem
  • Modell des materiellen Punktes
  • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
  • einfache Maschinen.
  • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
  • harmonische Welle
  • Überlagerung von Wellen
  • Akustik.
  • Wärmelehre: Temperatur
  • innere Energie
  • Arbeit und Wärme
  • Hauptsätze der Wärmelehre
  • Gasgesetze
  • Zustandsgleichung
  • Wärmekraftmaschinen
  • Hydro- und Aeromechanik
  • Meteorologie.
  • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
  • Ladung – Potential
  • Strom – Spannung – Widerstand
  • Ohm’sches Gesetz
  • Kirchhoffsche Gesetze
  • Leistung und Arbeit
  • elektrisches Feld
  • magnetisches Feld
  • Wechselstrom
  • elektrische Maschinen
  • Messgeräte
  • elektrische Leiter
  • Halbleiter.
  • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
  • Optik: geometrische Optik
  • Wellenoptik
  • Dualismus
  • Teilchen – Welle
  • optische Geräte
  • physiologische Optik.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
  • Grundgrößen – abgeleitete Größen
  • Längen- und Zeitmessung.
  • Mechanik: Inertialsystem
  • Modell des materiellen Punktes
  • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
  • einfache Maschinen.
  • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
  • harmonische Welle
  • Überlagerung von Wellen
  • Akustik.
  • Wärmelehre: Temperatur
  • innere Energie
  • Arbeit und Wärme
  • Hauptsätze der Wärmelehre
  • Gasgesetze
  • Zustandsgleichung
  • Wärmekraftmaschinen
  • Hydro- und Aeromechanik
  • Meteorologie.
  • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
  • Ladung – Potential
  • Strom – Spannung – Widerstand
  • Ohm’sches Gesetz
  • Kirchhoffsche Gesetze
  • Leistung und Arbeit
  • elektrisches Feld
  • magnetisches Feld
  • Wechselstrom
  • elektrische Maschinen
  • Messgeräte
  • elektrische Leiter
  • Halbleiter.
  • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
  • Optik: geometrische Optik
  • Wellenoptik
  • Dualismus
  • Teilchen – Welle
  • optische Geräte
  • physiologische Optik.

Adressen:

Zentrum für Fernstudien Bregenz
Belruptstraße 10
6900 Bregenz

Tel.: +43 (0)5574 / 46 120 -12
Fax: +43 (0)5574 / 46 120 -17
E-Mail: zf-bregenz@jku.at
Internet: https://www.jku.at/fernstudien

Art: Lehrgang

Dauer: Je nach Anbieter zwischen 45 und 60 Stunden

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
  • Zulassungsansuchen an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder einem Kolleg
  • Für Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen: EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.

Abschluss:

Teilprüfungszeugnis Pflichtfach Physik 1 der Studienberechtigungsprüfung

Berechtigungen:

Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.

Info:

Der Vorbereitungslehrgang bereitet auf die Teilprüfung in Physik 1 im Rahmen der Studienberechtigungsprüfung vor. Da keine rechtlichen Regelungen vorliegen, variieren Dauer, Kosten und organisatorische Gestaltung der Vorbereitungslehrgänge je nach Anbieter.

Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte. Auch Organisationen der Erwachsenenbildung bieten allgemeine Beratung zur Studienberechtigungsprüfung an.

Kosten:Die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.

Dauer:In der Regel dauert der Vorbereitungslehrgang Physik 1 für die Studienberechtigungsprüfung zwischen 45 und 60 Stunden.

Die Teilprüfung aus Physik 1 erfolgt in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Inhalte:
Im Vorbereitungslehrgang Physik 1 erwerben die TeilnehmerInnen Kenntnisse auf dem Niveau des Lehrstoffes der zwölften bzw. 13. Schulstufe in folgenden Kompetenzbereichen:

  • Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik
  • Grundgrößen – abgeleitete Größen
  • Längen- und Zeitmessung.
  • Mechanik: Inertialsystem
  • Modell des materiellen Punktes
  • Grundgrößen und Grundgesetze der Mechanik
  • einfache Maschinen.
  • Schwingungen und Wellen: harmonische Schwingung
  • harmonische Welle
  • Überlagerung von Wellen
  • Akustik.
  • Wärmelehre: Temperatur
  • innere Energie
  • Arbeit und Wärme
  • Hauptsätze der Wärmelehre
  • Gasgesetze
  • Zustandsgleichung
  • Wärmekraftmaschinen
  • Hydro- und Aeromechanik
  • Meteorologie.
  • Elektrizitätslehre: Elektrostatik
  • Ladung – Potential
  • Strom – Spannung – Widerstand
  • Ohm’sches Gesetz
  • Kirchhoffsche Gesetze
  • Leistung und Arbeit
  • elektrisches Feld
  • magnetisches Feld
  • Wechselstrom
  • elektrische Maschinen
  • Messgeräte
  • elektrische Leiter
  • Halbleiter.
  • Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität.
  • Optik: geometrische Optik
  • Wellenoptik
  • Dualismus
  • Teilchen – Welle
  • optische Geräte
  • physiologische Optik.

Adressen:

Maturaschule Dr. Roland GmbH
Neubaugasse 43
1070 Wien

Tel.: +43 (0)1 523 14 88
Fax: +43 (0)1 523 12 45
E-Mail: info@roland.at
Internet: https://www.roland.at

VHS polycollege Siebenbrunnengasse
Siebenbrunnengasse 37
1050 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 891 74 -105 001
Fax: +43 (0)1 / 891 74 -305 000
E-Mail: siebenbrunnengasse@vhs.at
Internet: http://www.vhs.at/polycollege

VHS Wien - Die Wiener Volkshochschulen GmbH
Lustkandlgasse 50
1090 Wien

Tel.: +43 (0)1 893 00 83
Fax: +43 (0)1 89174 -300 000
E-Mail: info@vhs.at
Internet: https://www.vhs.at/de

Schwerpunkte:
Verschiedene Standorte

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Burgenland
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 702 -400
Fax: +43 (0)2682 / 702 -490
E-Mail: lfa@lk-bgld.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/burgenland/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail: lfa@lk-kaernten.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wienerstraße 64
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)5 0259 26401
Fax: +43 (0)5 0259 95 26401
E-Mail: anton.hoelzl@lk-noe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Oberösterreich
Auf der Gugl 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)50 6902 1256
Fax: +43 (0)50 6902 91256
E-Mail: Johannes.Brandstetter@lk-ooe.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/oberoesterreich/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 641 248-361
Fax: +43 (0)664 602 5953 361
E-Mail: paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 80 50 –1322
Fax: +43 (0)316 80 50 –1517
E-Mail: lfa@lk-stmk.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 92 92 -1101
Fax: +43 (0)5 92 92 -1199
E-Mail: evelyn.darmann@lk-tirol.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz

Tel.: +43 (0)5574 / 400 -470
Fax: +43 (0)5574 / 400 -600
E-Mail: claudia.lenz@lk-vbg.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/vorarlberg/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Erfüllung von 80% Anwesenheitspflicht im Vorbereitungslehrgang (=Meister*innenausbildung)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges (= Meister*innenausbildung) inklusive aller Teilprüfungen
  • Dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in (Hinweis zum Nachsichtsverfahren: Betriebsleiter*innen und Interessent*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegt werden)

Abschluss:

Meister*in Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung

Berechtigungen:

Personen, die die Meister*Innenprüfung Biomasseproduktion und land- und forstwirtschaftliche Bioenergiegewinnung erfolgreich abgelegt haben, haben folgende Berechtigungen:

  • die Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • zur Ausbildung von Lehrlingen
  • zum Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • zum Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • zum Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens

Info:

  • Das Ausbildungsprogramm wird in Form einer ca. dreijährigen Ausbildung angeboten. In diesem Zeitraum absolvieren die Ausbildungsteilnehmer*innen ihre Unterrichtseinheiten.
  • Die Teilprüfungen werden in Form von schriftlichen Prüfungen á 50-60 Minuten oder in Form von mündlichen Prüfungen á 10- 20 Minuten pro Prüfungskandidat*in abgehalten. Die schriftliche Meister*innenprüfung ist eine 5-stündige Klausur. Die Präsentation der Meister*innenarbeit mit anschließendem Prüfungsgespräch dauert zwischen 25 und 40 Minuten. Das Prüfungsfachgespräch zum Ausbildungsschwerpunkt dauert zwischen 20 und 30 Minuten.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Adressen:

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien

Tel.: +43 (0)1 587 95 28 -20
Fax: +43 (0)1 587 95 28 -21
E-Mail: katharina.kircher@lk-wien.at
Internet: https://www.lehrlingsstelle.at/wien/