Betonfertigteiltechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Betonfertigungstechnik, Betonfertiger*in, Betonwarenerzeuger*in

English: Precast Concrete Technology

Ausbildung

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Bautechnik
  • Schalungsbau
  • Betonwaren und Betonfertigteile
  • Betonmischen
  • Betonwarenerzeugung
  • Baustoff- und Materialkunde
  • Maschinen-, Geräte- und Anlagenkunde
  • digitales Arbeiten mit betrieblicher Hard- und Software
  • CAD (Computer Aided Design)
  • Nachbearbeitung der Fertigteile
  • Qualitätskontrolle
  • Wartung, Reinigung, Reparatur
  • Arbeit- und Betriebssicherheit, Unfallverhütung
  • nachhaltiges, energieeffizientes und ressourcenschonendes Arbeiten
  • technische Dokumentation

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Betonfertigteiltechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Betonfertigteiltechnikerin" bzw."Betonfertigteiltechniker" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zu Werkmeisterschulen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Werkshallen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Berufsschule Freistadt
Linzer Straße 45
4240 Freistadt

Tel.: +43 (0)732 / 77 20 -353 00
Fax: +43 (0)732 / 77 20 -235399
E-Mail: bs-freistadt.post@ooe.gv.at
Internet: https://www.bs-freistadt.ac.at

Karl Brunner-Landesberufsschule Murau
Heiligenstatt 10
8850 Murau

Tel.: +43 (0)3532 / 23 29
Fax: +43 (0)3532 / 23 29 -4
E-Mail: lbsmu@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-murau.ac.at

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung