Berufskraftfahrer*in - Personenbeförderung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Motor vehicle driver specialising in the transport of passengers

Berufsbeschreibung

Berufskraftfahrer*innen im Schwerpunkt Personenbeförderung lenken Fahrzeuge der Personenbeförderung (Omnibusse) im Fern- und Nahverkehr. Beim Personentransport betreuen sie außerdem die Fahrgäste. Berufskraftfahrer*innen verbringen ihre Arbeitszeit vorwiegend in ihren Fahrzeugen, teilweise auch in Werkstätten, Busbahnhöfen und im Freien. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen und Vorgesetzten zusammen. Berufskraftfahrer*innen haben Kontakt zu Fahrgästen, zu Reiseleiter*innen, zur Polizei, zu Mitarbeiter*innen der Zollverwaltung und zu Werkstatt- und Wartungspersonal.

Berufskraftfahrer*innen im Personenverkehr lenken Omnibusse im öffentlichen Nahverkehr und bei Rund- und Fernreisen (grenzüberschreitend). Ihr Tätigkeitsbereich ist abhängig vom Unternehmen, für das sie arbeiten, in der Regel arbeiten sie für Reise- oder Linienbusunternehmen.

Im Linienverkehr lenken Berufskraftfahrer*innen ihre Fahrzeuge nach genauen Fahrplänen auf vorgegebenen Fahrtrouten. Sie verkaufen und kontrollieren Fahrausweise und sorgen für die Einhaltung der Verhaltens- und Sicherheitsvorschriften. Bei Busreisen planen sie die Fahrtrouten zu den Reisezielen teilweise selbst und planen außerdem auch Rundfahrten zur Besichtigung von Sehenswürdigkeiten. Vor Fahrtantritt überprüfen sie die Vollständigkeit ihrer persönlichen Ausweispapiere sowie der Fahrzeugpapiere. Dann lenken sie das Fahrzeug zum Bestimmungsort. Sie kümmern sich um die Gepäckverladung und kontrollieren Fahrausweise bzw. Teilnahmescheine der Reisegäste und betreuen und informieren die Reisegäste.

Während der Fahrt organisieren sie in regelmäßigen Abständen Essens- und Rastpausen. Moderne Reisebusse sind häufig mit einer kleinen Bordbar ausgestattet. Reisebusfahrer*innen verkaufen dann verschiedene Getränke und sorgen für die Einhaltung der Verhaltensvorschriften im Bus (z. B. Rauchverbot, Abfallbeseitigung). Bei langen Überlandfahrten sind Reisebusse mit zwei Fahrer*innen belegt, die sich abwechseln.

Berufskraftfahrer*innen führen an den Fahrzeugen in regelmäßigen Abständen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch. Dabei überprüfen sie alle Funktionen des Fahrzeuges wie die Bremsanlage, die Elektronik, die Lichtanlage oder den Motor. Können sie Reparaturarbeiten nicht selbst durchführen, veranlassen sie die Abholung durch eine Reparaturwerkstätte.

Berufskraftfahrer*innen im Personenverkehr lenken Autobusse unterschiedlicher Größe unter Beachtung der jeweils rechtlichen Bestimmungen. Sie hantieren mit Reparaturwerkzeugen (z. B. Schraubenschlüssel, Wagenheber), mit Mess- und Prüfgeräten und bedienen Reinigungsgeräte, Fahrausweiskassen- und Automaten. Sie lesen Straßenkarten und bedienen elektronische Routenplaner ( GPS). Im Personentransport handhaben sie außerdem spezielle Gepäckvorrichtungen.

Berufskraftfahrer*innen verbringen ihre Arbeitszeit vorwiegend in Fahrzeugen. Sie sind auch in Fahrzeughallen (Remisen, Garagen), in Werkstätten und im Freien tätig. Berufskraftfahrer*innen haben Kontakt zu ihren Fahrgästen und Reiseleiter*innen (siehe Reiseleiter*in), zu Werkstatt- und Wartungspersonal, zur Polizei (siehe z. B. Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst) und zu Reiseveranstalter*innen (siehe z. B. Reisebüroassistent*in (Lehrberuf)).

Bei langen Routen halten sie die vorgegebenen Pausenzeiten ein und wechseln sich fallweise mit Berufskolleg*innen ab. Bei großen Reisegesellschaften fahren sie teilweise auch im Konvoi.

  • das Kraftfahrzeug auf Fahrbereitschaft, Betriebssicherheit und Verkehrssicherheit prüfen
  • Vollständigkeit der persönlichen Ausweispapiere, wie Führerschein, Reisepass, Firmenausweis, Fahrzeugpapiere überprüfen
  • Strecken und Termine planen
  • Fahrgäste unter Berücksichtigung der Besonderheit der Beförderung bestimmter Fahrgastgruppen und deren Sicherheit und Komfort befördern; gegebenenfalls Zollformalitäten erledigen
  • Fahrgäste betreuen, Gepäckverladung durchführen, Sitzplätze zuteilen, Fahrausweise und Teilnahmescheine kontrollieren
  • auf die Einhaltung der Verhaltens- und Sicherheitsvorschriften während der Fahrt achten
  • Reiseleitertätigkeiten während der Fahrt übernehmen, Essens- und Fahrpausen organisieren
  • Fahrpläne und Fahrtrouten (Liniendienst) einhalten
  • Störungen am Fahrzeug systematisch erkennen und beurteilen; einfache Störungen beheben
  • bei Verkehrsunfällen, sonstigen Zwischenfällen und außergewöhnlichen Situationen im Straßenverkehr richtig reagieren; Erste Hilfe leisten
  • Meldungen über Beschädigungen, Verletzungen und andere Vorkommnisse abfassen und weitergeben
  • Fahrzeug warten und instand halten
  • Kund*innen bzw. Fahrgäste beraten und betreuen
  • Personenbeförderungsunternehmen wie z. B. Reisebusunternehmen
  • Österreichische Post und Bundesbahn
  • Verkehrsbetriebe der Gemeinden

Der Beruf Berufskraftfahrer*in - Personenbeförderung ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • betriebsspezifische Fachbereiche der Personenbeförderung: z. B. Öffentlicher Verkehr - Linienbusse, Reisebusse, Betriebs- und Shuttlebusse, Flughafenbusse
  • bestimmte regionale Gebiete, Strecken, Routen
  • Kraftfahrzeugtechnik, -elektronik, -mechanik
  • Fahrzeugkontrolle, Funktionskontrolle, Fehlerdiagnose
  • Wartungsbücher, Fahrtenbücher etc. führen und auswerten
  • Arbeitsrecht, Betriebssicherheit, Unfallverhütung

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

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