Autobusfahrer*innen befördern Personen im Linienverkehr oder im Rahmen von Reisebusveranstaltungen. Vor Fahrtantritt überprüfen sie das Fahrzeug auf Betriebs- und Verkehrssicherheit. Dabei prüfen sie bestimmte Funktionen des Fahrzeuges wie z. B. Bremssysteme, Elektronik, Lichtanlage oder Motor.
Autobusfahrer*innen im öffentlichen und privaten Liniendienst befahren bestimmte Fahrstrecken und Linien und achten dabei auf die Einhaltung der Fahrzeiten laut Fahrplan. An den Haltestellen nehmen sie die Fahrgäste auf, kontrollieren Fahrscheine bzw. Fahrausweise und heben gegebenenfalls Fahrgebühren ein. Nach Dienstende stellen sie den Bus in die Betriebsgarage zurück oder übergeben (z. B. bei internationalen Buslinien) an einen Kollegen/eine Kollegin.
Im Bereich Reisebusverkehr planen sie gemeinsam mit den Reiseveranstalter*innen Fahrtrouten zu verschiedenen Reisezielen sowie Rundfahrten zu Besichtigungen und Sehenswürdigkeiten. Vor Reiseantritt kümmern sie sich um die Gepäckverladung und kontrollieren die Fahrausweise bzw. Teilnahmescheine der Reisegäste. Während der Fahrt organisieren sie in regelmäßigen Abständen Essens- und Rastpausen. Moderne Reisebusse sind häufig mit einer kleinen Bordbar ausgestattet. Reisebusfahrer*innen verkaufen dann verschiedene Getränke und sorgen für die Einhaltung der Verhaltensvorschriften im Bus (z. B. Rauchverbot, Abfallbeseitigung). Bei langen Fahrten wechseln sie sich mit Kolleginnen/Kollegen ab.
Autobusfahrer*innen halten ihr Fahrzeug sauber und führen in regelmäßigen Abständen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch (z. B. Funktionsprüfungen, Auftanken, Ölwechsel, Nachfüllen von Kühlwasser). Können sie die Wartungsarbeiten nicht selbst durchführen, veranlassen sie die Abholung des Fahrzeuges durch eine Reparaturwerkstätte.