Bewerber*innen durchlaufen ein Aufnahmeverfahren. Um dazu antreten zu können, ist neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer tatsächlichen Ausübung des Berufes ein Mindestalter von 22 Jahren, eine Mindestgröße von 1,70 m, uneingeschränkte Sehtüchtigkeit und ein Führerschein der Klassen A, B, C, E und F erforderlich. Es muss auch ein Test über die geistige und körperliche Eignung abgelegt werden.
Die Anwärter*innen absolvieren einen zwölfwöchigen Grundausbildungskurs (Kenntnis der Einsatzfahrzeuge und der verschiedenen Einsatzarten, Handhabung von Lösch- und Rettungsgeräten, Atemschutz, Brandschutz, Erste Hilfe usw.), der mit einer mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen wird.
Danach ist der*die Jungfeuerwehrmann*frau" bereits im Einsatz tätig und hat innerhalb der nächsten 6 Jahre zwei Branddienstkurse (Dauer: 8 und 4 Monate), einen technischen Hilfsdienstkurs (Dauer: 8 Monate), einen Wasserdienstkurs (Dauer: 1 Monat) sowie Taucher- und Schiffsführerkurse mit den jeweiligen Prüfungen zu absolvieren.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Brandstellenlöschung
- Löschverfahren
- Ausrüstung
- Werkzeug-, Maschinen- und Gerätekunde
- Einsatzmanagement
- Krisen- und Katastrophenmanagement
- Erste Hilfe
- Brand- und Unfallverhütung
- Betriebs- und Arbeitssicherheit
- Reinigung, Wartung und Reparatur