Bauwerksabdichtungstechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Building Sealing Technology

Ausbildung

Die Ausbildung im Lehrberuf Bauwerksabdichtungstechnik ist seit 1. August 2019 möglich.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • Umweltschutz und rationelle Energie- und Materialverwendung
  • Bau- und Bauhilfsstoffe
  • Werkzeugen, Maschinen und Geräte
  • Arbeitsverfahren und -techniken
  • Bauphysik
  • Prüfen von Abdichtungsuntergründen
  • Abdichten von Bauwerken gegen Bodenfeuchtigkeit, gegen nichtdrückendes und gegen drückendes Wasser
  • Abdichten von Dächern
  • Abdichten von Verkehrsflächen
  • Qualitätskontrolle
  • Fachrechnen: Längen- und Flächenberechnungen, Volums- und Masseberechnungen, Prozent- und Proportionsrechnungen, Materialbedarfsrechnungen
  • Fachzeichnen
  • Herstellen einer zweilagigen Abdichtung mit Bitumenbahnen gegen drückendes Wasser an waagrechten, lotrechten, geneigten und geformten Flächen mit Ecken, Kanten, Vor- und Rücksprüngen sowie Herstellen von rückläufigen Stößen, umgelegten Stößen oder Bewegungsfugen
  • Herstellen einer einlagigen Abdichtung mit mechanisch befestigten Kunststoffbahnen einschließlich Einbauen einer Wärmedämmung und Dampfsperre sowie Einbauen und Abdichten von Durchdringungen
  • Herstellen eines Detailanschlusses mit einer Flüssigkunststoffabdichtung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Bauwerksabdichtungstechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Bauwerksabdichtungstechnikerin" bzw."Bauwerksabdichtungstechniker" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu Werkmeisterschulen, Bauhandwerkerschulen, Meister- und Befähigungsprüfungen im jeweiligen Fachbereich, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, auf Baustellen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Langenlois
Walterstraße 35
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0)2734 / 25 02
Fax: +43 (0)2734 / 25 02 -30
E-Mail: direktion@lbslangenlois.ac.at
Internet: http://www.lbslangenlois.ac.at

Landesberufsschule Hallein
Weisslhofweg 5
5400 Hallein

Tel.: +43 (0)6245 / 803 36 -0
Fax: +43 (0)6245 / 803 36 -32
E-Mail: direktion@lbs-hallein.salzburg.at
Internet: https://www.lbs-hallein.salzburg.at

Landesberufsschule Graz 4
Hans-Brandstetter-Gasse 2
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 472 235
Fax: +43 (0)316 / 472 235 -7
E-Mail: lbsgraz4@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz4.steiermark.at

Tiroler Fachberufsschule für Installations- und Blechtechnik
Mandelsbergerstraße 12
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 584 484
Fax: +43 (0)512 / 584 484 -8
E-Mail: direktion@tfbs-installation.tsn.at
Internet: https://www.tfbs-installation.tsn.at

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung