Bautischler*in

Weiterbildung & Karriere

Bautischler*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Insbesondere die Bauakademie Österreich (www.bauakdemie.at) bietet österreichweit zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten.

klimaaktiv: Angebote rund um die Themenbereiche Energieeffizienz, Bauen und Energie, ökologisches/nachhaltiges Bauen, Bausanierung usw. können über die Webseite der klimaaktiv Bildungskoordination gefunden werden, einschließlich dem klimaaktiv e-Learning Tool: www.klimaaktiv.at/bildung.html

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Bautischler*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • CAD, Zeichen- und Konstruktionsprogramme
  • Bauökologie, Nachhaltigkeit, Umweltschutz
  • neue und alternative Baumaterialien
  • Projektmanagement
  • Restaurierung, Sanierung
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Simulationstechnologie

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Unfallverhütung, Erste Hilfe
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Zeitmanagement, Terminkoordination
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Teamfähigkeit

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Bautischler*innen zu Vorarbeiter*innen, Polier*innen, Montageleiter*innen, Werkstättenleiter*innen, Produktionsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar. Mit einer einschlägigen Meister- oder Befähigungsprüfung ist außerdem der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit möglich.

Neben einem hierarischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Für die selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise die Befähigungsprüfung für das Gewerbe für Holz-Baumeister erforderlich.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 350 LE

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • facheinschlägige Praxis im Umfang von 1,5 Jahren bzw. der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Kursbestätigung

Berechtigungen:

Antritt zur Lehrabschlussprüfung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammern - bei erfolgreichem Abschluss Berechtigung zur Berufsausübung

Info:

Zielgruppe: Hilfs- und Anlernkräfte aus dem Zimmereigewerbe, dem Bereich des Holzbaues und Personen, die eine einschlägige Lehre oder Schule abgebrochen haben

Dauer: 350 LE verteilt auf 3 Monate und jeweils 4 Tage pro Woche

Kosten: ca. EUR 3.400,00

Inhalte:
Der Lehrgang beinhaltet eine gezielte theoretische und praktische Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Zimmerer*in und beinhaltet den Schwerpunkt Holzbau.
Vermittelt wird Fachkunde, Fachzeichnen mit Konstruktionslehre, computergestützte Technologie, angewandte Mathematik, praktische Arbeit und Holzbau.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn

Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/

Schwerpunkte:

Meisterschule für Tischler


Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt

Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Drechslerei

Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • FacharbeiterInnen mit einschlägigem Lehrabschluss ZimmererIn oder Baunebengewerbe und zwei Jahre facheinschlägige Praxis oder
  • positiver Abschluss einer Schule, die den Ersatz einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung vermittelt (Fachschule) und 2 Jahre facheinschlägige Praxis

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Info:

Schwerpunkte:

  • Energieeffizienz und Vorfertigung
  • Konstruktionslehre und Technisches Zeichnen
  • Industrieholz
  • CNC-Programmierung

Weitere Infos: https://www.bauakademie.at

Adressen:

Werkmeisterschule der Bauakademie Niederösterreich
Krumpöckallee 21
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0) 2734 / 26 93
Fax: +43 (0) 2734 / 26 93 -50
E-Mail: office@noe.bauakademie.at
Internet: https://noe.bauakademie.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Hochbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Tiefbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Holzbau


Werkmeisterschule der Bauakademie Tirol
Egger-Lienz-Straße 132
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 578 624
Fax: +43 (0)512 / 578 624 -24
E-Mail: office@tirol.bauakademie.at
Internet: https://www.tirol.bauakademie.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Hochbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Tiefbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Holzbau


Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: 350 LE

Form: Vollzeit

Voraussetzungen:

  • facheinschlägige Praxis im Umfang von 1,5 Jahren bzw. der halben Lehrzeit
  • Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung

Abschluss:

Kursbestätigung

Berechtigungen:

Antritt zur Lehrabschlussprüfung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammern - bei erfolgreichem Abschluss Berechtigung zur Berufsausübung

Info:

Zielgruppe: Hilfs- und Anlernkräfte aus dem Zimmereigewerbe, dem Bereich des Holzbaues und Personen, die eine einschlägige Lehre oder Schule abgebrochen haben

Dauer: 350 LE verteilt auf 3 Monate und jeweils 4 Tage pro Woche

Kosten: ca. EUR 3.400,00

Inhalte:
Der Lehrgang beinhaltet eine gezielte theoretische und praktische Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Zimmerer*in und beinhaltet den Schwerpunkt Holzbau.
Vermittelt wird Fachkunde, Fachzeichnen mit Konstruktionslehre, computergestützte Technologie, angewandte Mathematik, praktische Arbeit und Holzbau.

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn

Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/

Schwerpunkte:

Meisterschule für Tischler


Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt

Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie

Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau

Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Drechslerei

Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente

Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger

Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • FacharbeiterInnen mit einschlägigem Lehrabschluss ZimmererIn oder Baunebengewerbe und zwei Jahre facheinschlägige Praxis oder
  • positiver Abschluss einer Schule, die den Ersatz einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung vermittelt (Fachschule) und 2 Jahre facheinschlägige Praxis

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Info:

Schwerpunkte:

  • Energieeffizienz und Vorfertigung
  • Konstruktionslehre und Technisches Zeichnen
  • Industrieholz
  • CNC-Programmierung

Weitere Infos: https://www.bauakademie.at

Adressen:

Werkmeisterschule der Bauakademie Niederösterreich
Krumpöckallee 21
3550 Langenlois

Tel.: +43 (0) 2734 / 26 93
Fax: +43 (0) 2734 / 26 93 -50
E-Mail: office@noe.bauakademie.at
Internet: https://noe.bauakademie.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Hochbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Tiefbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Holzbau


Werkmeisterschule der Bauakademie Tirol
Egger-Lienz-Straße 132
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512 / 578 624
Fax: +43 (0)512 / 578 624 -24
E-Mail: office@tirol.bauakademie.at
Internet: https://www.tirol.bauakademie.at/

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Hochbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Tiefbau

Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Holzbau


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn

Info:

Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang

§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt.

Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt: a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000 b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.

Adressen:

Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 3 Module / rd. 575 Trainingseinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • langjährige MitarbeiterInnen im Holzbau mit LAP und absolvierter Bauhandwerker- bzw. Werkmeisterschule oder
  • AbsolventInnen einer facheinschlägigen HTL oder (Fach)Hochschule mit mehrjähriger Verwendung in einem Holzbaubetrieb

Abschluss:

Zeugnis

Berechtigungen:

Nach erfolgreich abgelegter Befähigungsprüfung erhalten Sie von der Wirtschaftskammer den Befähigungsnachweis.

Info:

Kosten: Gesamtkosten für den fachlichen und rechtlichen Teil: EUR 5.410,00 bis EUR 6.195,00

  • MODUL 1:
    Mathematik, Darstellende Geometrie, Holzbau, Baustatik und Festigkeitslehre, Hochbau, Tiefbau, Baustofflehre, Baubetrieb, Vermessungswesen, Stilkunde
  • MODUL 2:
    Projektentwurf und Vorentwurf, Einreichpläne und Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Zeichnungen best. Details, Bemessung, Leistungsverzeichnis, Kalkulation, Projektmanagement, Konstruktiver Holzbau, Bauphysik
  • MODUL 3:
    Bau-, Straßen- und Wasserrecht, Raumordnung, Feuerpolizeirecht, Steuerrecht, Arbeitnehmerschutz, Handels-, Grundbuchs-, Gewerbe- und Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Grundlagen der Buchführung, bauwirtschaftsspezifische Personalverwaltung, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Grundzüge des Marketings
  • Adressen:

    Bauakademie Salzburg
    Moosstraße 197
    5020 Salzburg

    Tel.: +43 (0)662 / 830 200
    Fax: +43 (0)662 / 830 200 -34
    E-Mail: office@sbg.bauakademie.at
    Internet: https://sbg.bauakademie.at/

    Schwerpunkte:

    Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen


    Bauakademie Steiermark
    Gleinalmstraße 73
    8124 Übelbach

    Tel.: +43 (0) 3125 / 21 81 -0
    Fax: +43 (0) 3125 / 21 81 -74
    E-Mail: office@stmk.bauakademie.at
    Internet: https://stmk.bauakademie.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • berufseinschlägige Kenntnisse oder
    • AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
    • AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

    Info:

    Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00

    Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger

    Inhalte:

    Modul 1:
    • bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
    • Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
    • Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
    Modul 2:
    • Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
    • Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
    • konstruktiver Holzbau und Bauphysik
    Modul 3:
    • Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
    • Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
    • Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing

    Adressen:

    WIFI Kärnten
    Europaplatz 1
    9021 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 9434 -901
    Fax: +43 (0)5 9434 -911
    E-Mail: wifi@wifikaernten.at
    Internet: https://www.wifikaernten.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • berufseinschlägige Kenntnisse oder
    • AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
    • AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

    Info:

    Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00

    Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger

    Inhalte:

    Modul 1:
    • bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
    • Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
    • Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
    Modul 2:
    • Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
    • Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
    • konstruktiver Holzbau und Bauphysik
    Modul 3:
    • Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
    • Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
    • Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing

    Adressen:

    WIFI Niederösterreich
    Mariazeller Straße 97
    3100 St. Pölten

    Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
    Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
    E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
    Internet: https://www.noe.wifi.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • berufseinschlägige Kenntnisse oder
    • AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
    • AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

    Info:

    Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00

    Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger

    Inhalte:

    Modul 1:
    • bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
    • Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
    • Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
    Modul 2:
    • Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
    • Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
    • konstruktiver Holzbau und Bauphysik
    Modul 3:
    • Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
    • Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
    • Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing

    Adressen:

    WIFI Oberösterreich
    Wiener Straße 150
    4021 Linz

    Tel.: +43 (0)5 7000 -77
    Fax: +43 (0)5 7000 -7609
    E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
    Internet: http://www.wifi-ooe.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • berufseinschlägige Kenntnisse oder
    • AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
    • AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

    Info:

    Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00

    Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger

    Inhalte:

    Modul 1:
    • bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
    • Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
    • Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
    Modul 2:
    • Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
    • Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
    • konstruktiver Holzbau und Bauphysik
    Modul 3:
    • Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
    • Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
    • Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing

    Adressen:

    WIFI Tirol
    Egger-Lienz-Straße 116
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
    Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
    E-Mail: info@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol.wifi.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular

    Form: Berufsbegleitend

    Voraussetzungen:

    • berufseinschlägige Kenntnisse oder
    • AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
    • AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

    Info:

    Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00

    Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger

    Inhalte:

    Modul 1:
    • bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
    • Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
    • Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
    Modul 2:
    • Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
    • Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
    • konstruktiver Holzbau und Bauphysik
    Modul 3:
    • Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
    • Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
    • Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing

    Adressen:

    WIFI Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
    Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
    E-Mail: info@vlbg.wifi.at
    Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Burgenland
    Robert-Graf-Platz 1
    7000 Eisenstadt

    Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
    Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
    E-Mail: info@bgld.wifi.at
    Internet: https://www.bgld.wifi.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Kärnten
    Europaplatz 1
    9021 Klagenfurt

    Tel.: +43 (0)5 9434 -901
    Fax: +43 (0)5 9434 -911
    E-Mail: wifi@wifikaernten.at
    Internet: https://www.wifikaernten.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Salzburg
    Julius-Raab-Platz 2
    5020 Salzburg

    Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
    Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
    E-Mail: info@sbg.wifi.at
    Internet: https://www.wifisalzburg.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Steiermark
    Körblergasse 111-113
    8021 Graz

    Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
    Fax: +43 (0)316 / 602 -301
    E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
    Internet: https://www.stmk.wifi.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Tirol
    Egger-Lienz-Straße 116
    6020 Innsbruck

    Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
    Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
    E-Mail: info@wktirol.at
    Internet: http://www.tirol.wifi.at

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Vorarlberg
    Bahnhofstraße 24
    6850 Dornbirn

    Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
    Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
    E-Mail: info@vlbg.wifi.at
    Internet: https://www.vlbg.wifi.at/

    Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

    Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE

    Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

    Voraussetzungen:

    • vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
    • einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis

    Abschluss:

    Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

    Berechtigungen:

    Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.

    Info:

    Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE

    Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00

    Inhalte:
    Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:

    • Werkstoffkunde
    • Holzarten
    • Werkzeugkunde
    • Maschinenkunde
    • Oberflächenbehandlung, Furniere
    • angewandte Perspektive
    • Raumgestaltung
    • Fachrechnen und -kalkulation
    • Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
    • Darstellung von Schnitten
    • Farbgestaltung
    • angewandte Perspektive und Skizzieren
    • Möbelstile
    • Innenausbau und Treppenbau
    • Ökologie und Umweltschutz
    • Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
    • Unfallverhütung und Brandschutz

    Adressen:

    WIFI Wien
    Währinger Gürtel 97
    1180 Wien

    Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
    Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
    E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
    Internet: https://www.wifiwien.at/