Bautischler*in
Weiterbildung & Karriere
Bautischler*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Insbesondere die Bauakademie Österreich (www.bauakdemie.at) bietet österreichweit zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten.
klimaaktiv: Angebote rund um die Themenbereiche Energieeffizienz, Bauen und Energie, ökologisches/nachhaltiges Bauen, Bausanierung usw. können über die Webseite der klimaaktiv Bildungskoordination gefunden werden, einschließlich dem klimaaktiv e-Learning Tool: www.klimaaktiv.at/bildung.html
Wichtige Weiterbildungsbereiche für Bautischler*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- CAD, Zeichen- und Konstruktionsprogramme
- Bauökologie, Nachhaltigkeit, Umweltschutz
- neue und alternative Baumaterialien
- Projektmanagement
- Restaurierung, Sanierung
- Datenschutz und Datensicherheit
- Simulationstechnologie
Methodenkompetenzen
- Arbeitsvorbereitung, Planung, Koordination
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Unfallverhütung, Erste Hilfe
- Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
- Zeitmanagement, Terminkoordination
- Team- und Mitarbeiter*innenführung
Sozialkompetenzen
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innen/Serviceorientierung
- Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Bautischler*innen zu Vorarbeiter*innen, Polier*innen, Montageleiter*innen, Werkstättenleiter*innen, Produktionsleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar. Mit einer einschlägigen Meister- oder Befähigungsprüfung ist außerdem der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit möglich.
Neben einem hierarischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Für die selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise die Befähigungsprüfung für das Gewerbe für Holz-Baumeister erforderlich.
WeiterbildungsmöglichkeitenArt: a.o. Lehrabschluss
Dauer: 350 LE
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
- facheinschlägige Praxis im Umfang von 1,5 Jahren bzw. der halben Lehrzeit
- Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung
Abschluss:
Kursbestätigung
Berechtigungen:
Antritt zur Lehrabschlussprüfung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammern - bei erfolgreichem Abschluss Berechtigung zur Berufsausübung
Info:
Zielgruppe: Hilfs- und Anlernkräfte aus dem Zimmereigewerbe, dem Bereich des Holzbaues und Personen, die eine einschlägige Lehre oder Schule abgebrochen haben
Dauer: 350 LE verteilt auf 3 Monate und jeweils 4 Tage pro Woche
Kosten: ca. EUR 3.400,00
Inhalte:
Der Lehrgang beinhaltet eine gezielte theoretische und praktische Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Zimmerer*in und beinhaltet den Schwerpunkt Holzbau.
Vermittelt wird Fachkunde, Fachzeichnen mit Konstruktionslehre, computergestützte Technologie, angewandte Mathematik, praktische Arbeit und Holzbau.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn
Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/
Schwerpunkte:
Meisterschule für Tischler
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- FacharbeiterInnen mit einschlägigem Lehrabschluss ZimmererIn oder Baunebengewerbe und zwei Jahre facheinschlägige Praxis oder
- positiver Abschluss einer Schule, die den Ersatz einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung vermittelt (Fachschule) und 2 Jahre facheinschlägige Praxis
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Info:
Schwerpunkte:
- Energieeffizienz und Vorfertigung
- Konstruktionslehre und Technisches Zeichnen
- Industrieholz
- CNC-Programmierung
Weitere Infos: https://www.bauakademie.at
Adressen:
Werkmeisterschule der Bauakademie Niederösterreich
Krumpöckallee 21
3550 Langenlois
Tel.: +43 (0) 2734 / 26 93
Fax: +43 (0) 2734 / 26 93 -50
E-Mail: office@noe.bauakademie.at
Internet: https://noe.bauakademie.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Hochbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Tiefbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Holzbau
Werkmeisterschule der Bauakademie Tirol
Egger-Lienz-Straße 132
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 578 624
Fax: +43 (0)512 / 578 624 -24
E-Mail: office@tirol.bauakademie.at
Internet: https://www.tirol.bauakademie.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Hochbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Tiefbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Holzbau
Art: a.o. Lehrabschluss
Dauer: 350 LE
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
- facheinschlägige Praxis im Umfang von 1,5 Jahren bzw. der halben Lehrzeit
- Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung
Abschluss:
Kursbestätigung
Berechtigungen:
Antritt zur Lehrabschlussprüfung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammern - bei erfolgreichem Abschluss Berechtigung zur Berufsausübung
Info:
Zielgruppe: Hilfs- und Anlernkräfte aus dem Zimmereigewerbe, dem Bereich des Holzbaues und Personen, die eine einschlägige Lehre oder Schule abgebrochen haben
Dauer: 350 LE verteilt auf 3 Monate und jeweils 4 Tage pro Woche
Kosten: ca. EUR 3.400,00
Inhalte:
Der Lehrgang beinhaltet eine gezielte theoretische und praktische Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Zimmerer*in und beinhaltet den Schwerpunkt Holzbau.
Vermittelt wird Fachkunde, Fachzeichnen mit Konstruktionslehre, computergestützte Technologie, angewandte Mathematik, praktische Arbeit und Holzbau.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn
Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/
Schwerpunkte:
Meisterschule für Tischler
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- FacharbeiterInnen mit einschlägigem Lehrabschluss ZimmererIn oder Baunebengewerbe und zwei Jahre facheinschlägige Praxis oder
- positiver Abschluss einer Schule, die den Ersatz einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung vermittelt (Fachschule) und 2 Jahre facheinschlägige Praxis
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Info:
Schwerpunkte:
- Energieeffizienz und Vorfertigung
- Konstruktionslehre und Technisches Zeichnen
- Industrieholz
- CNC-Programmierung
Weitere Infos: https://www.bauakademie.at
Adressen:
Werkmeisterschule der Bauakademie Niederösterreich
Krumpöckallee 21
3550 Langenlois
Tel.: +43 (0) 2734 / 26 93
Fax: +43 (0) 2734 / 26 93 -50
E-Mail: office@noe.bauakademie.at
Internet: https://noe.bauakademie.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Hochbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Tiefbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Holzbau
Werkmeisterschule der Bauakademie Tirol
Egger-Lienz-Straße 132
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 578 624
Fax: +43 (0)512 / 578 624 -24
E-Mail: office@tirol.bauakademie.at
Internet: https://www.tirol.bauakademie.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Hochbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Tiefbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Holzbau
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Module / rd. 575 Trainingseinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- langjährige MitarbeiterInnen im Holzbau mit LAP und absolvierter Bauhandwerker- bzw.
Werkmeisterschule oder
AbsolventInnen einer facheinschlägigen HTL oder (Fach)Hochschule mit mehrjähriger Verwendung in einem Holzbaubetrieb
Abschluss:
Zeugnis
Berechtigungen:
Nach erfolgreich abgelegter Befähigungsprüfung erhalten Sie von der Wirtschaftskammer den Befähigungsnachweis.
Info:
Kosten: Gesamtkosten für den fachlichen und rechtlichen Teil: EUR 5.410,00 bis EUR 6.195,00
MODUL 1:
Mathematik, Darstellende Geometrie, Holzbau, Baustatik und Festigkeitslehre, Hochbau, Tiefbau, Baustofflehre, Baubetrieb, Vermessungswesen, Stilkunde
MODUL 2:
Projektentwurf und Vorentwurf, Einreichpläne und Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Zeichnungen best. Details, Bemessung, Leistungsverzeichnis, Kalkulation, Projektmanagement, Konstruktiver Holzbau, Bauphysik
MODUL 3:
Bau-, Straßen- und Wasserrecht, Raumordnung, Feuerpolizeirecht, Steuerrecht, Arbeitnehmerschutz, Handels-, Grundbuchs-, Gewerbe- und Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Grundlagen der Buchführung, bauwirtschaftsspezifische Personalverwaltung, Mitarbeiterführung und
Personalmanagement, Grundzüge des Marketings Adressen:
Bauakademie Salzburg
Moosstraße 197
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 830 200
Fax: +43 (0)662 / 830 200 -34
E-Mail: office@sbg.bauakademie.at
Internet: https://sbg.bauakademie.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen
Bauakademie Steiermark
Gleinalmstraße 73
8124 Übelbach
Tel.: +43 (0) 3125 / 21 81 -0
Fax: +43 (0) 3125 / 21 81 -74
E-Mail: office@stmk.bauakademie.at
Internet: https://stmk.bauakademie.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:
- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
Modul 2:
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
Modul 3:
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:
- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
Modul 2:
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
Modul 3:
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:
- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
Modul 2:
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
Modul 3:
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:
- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
Modul 2:
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
Modul 3:
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:
- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
Modul 2:
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
Modul 3:
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
E-Mail: info@bgld.wifi.at
Internet: https://www.bgld.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
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Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
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Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
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- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
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- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
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Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
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- angewandte Perspektive und Skizzieren
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Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
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- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
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Währinger Gürtel 97
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Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken
Art: a.o. Lehrabschluss
Dauer: 350 LE
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
- facheinschlägige Praxis im Umfang von 1,5 Jahren bzw. der halben Lehrzeit
- Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung
Abschluss:
Kursbestätigung
Berechtigungen:
Antritt zur Lehrabschlussprüfung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammern - bei erfolgreichem Abschluss Berechtigung zur Berufsausübung
Info:
Zielgruppe: Hilfs- und Anlernkräfte aus dem Zimmereigewerbe, dem Bereich des Holzbaues und Personen, die eine einschlägige Lehre oder Schule abgebrochen haben
Dauer: 350 LE verteilt auf 3 Monate und jeweils 4 Tage pro Woche
Kosten: ca. EUR 3.400,00
Inhalte:
Der Lehrgang beinhaltet eine gezielte theoretische und praktische Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Zimmerer*in und beinhaltet den Schwerpunkt Holzbau.
Vermittelt wird Fachkunde, Fachzeichnen mit Konstruktionslehre, computergestützte Technologie, angewandte Mathematik, praktische Arbeit und Holzbau.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn
Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/
Schwerpunkte:
Meisterschule für Tischler
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- FacharbeiterInnen mit einschlägigem Lehrabschluss ZimmererIn oder Baunebengewerbe und zwei Jahre facheinschlägige Praxis oder
- positiver Abschluss einer Schule, die den Ersatz einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung vermittelt (Fachschule) und 2 Jahre facheinschlägige Praxis
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Info:
Schwerpunkte:
- Energieeffizienz und Vorfertigung
- Konstruktionslehre und Technisches Zeichnen
- Industrieholz
- CNC-Programmierung
Weitere Infos: https://www.bauakademie.at
Adressen:
Werkmeisterschule der Bauakademie Niederösterreich
Krumpöckallee 21
3550 Langenlois
Tel.: +43 (0) 2734 / 26 93
Fax: +43 (0) 2734 / 26 93 -50
E-Mail: office@noe.bauakademie.at
Internet: https://noe.bauakademie.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Hochbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Tiefbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Holzbau
Werkmeisterschule der Bauakademie Tirol
Egger-Lienz-Straße 132
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512 / 578 624
Fax: +43 (0)512 / 578 624 -24
E-Mail: office@tirol.bauakademie.at
Internet: https://www.tirol.bauakademie.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Hochbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Tiefbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Holzbau
Art: a.o. Lehrabschluss
Dauer: 350 LE
Form: Vollzeit
Voraussetzungen:
- facheinschlägige Praxis im Umfang von 1,5 Jahren bzw. der halben Lehrzeit
- Vollendung des 18. Lebensjahres zum Zeitpunkt der Prüfung
Abschluss:
Kursbestätigung
Berechtigungen:
Antritt zur Lehrabschlussprüfung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammern - bei erfolgreichem Abschluss Berechtigung zur Berufsausübung
Info:
Zielgruppe: Hilfs- und Anlernkräfte aus dem Zimmereigewerbe, dem Bereich des Holzbaues und Personen, die eine einschlägige Lehre oder Schule abgebrochen haben
Dauer: 350 LE verteilt auf 3 Monate und jeweils 4 Tage pro Woche
Kosten: ca. EUR 3.400,00
Inhalte:
Der Lehrgang beinhaltet eine gezielte theoretische und praktische Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Zimmerer*in und beinhaltet den Schwerpunkt Holzbau.
Vermittelt wird Fachkunde, Fachzeichnen mit Konstruktionslehre, computergestützte Technologie, angewandte Mathematik, praktische Arbeit und Holzbau.
Adressen:
BFI Berufsförderungsinstitut Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck
Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 2 Jahre
Form: Vollzeit
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
- oder facheinschlägige Fachschulausbildung
Abschluss:
- Abschlussprüfung
- Möglichkeit zur Meisterprüfung
Berechtigungen:
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
- nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Meisterschule für Tischler, Schulerhalter: Verein zur Förderung des NÖ Tischlerhandwerkes und der Meisterschule
Oskar Kokoschka Straße 5
3380 Pöchlarn
Tel.: +43 (0)2757 / 76 90 -0
Fax: +43 (0)2757 / 76 90 -4
E-Mail: meisterschule.poechlarn@aon.at
Internet: https://www.meisterschule-tischler.at/
Schwerpunkte:
Meisterschule für Tischler
Höhere Technische Bundeslehranstalt Hallstatt
Lahnstraße 69
4830 Hallstatt
Tel.: +43 (0)6134 / 82 14 -0
Fax: +43 (0)6134 / 82 14 -230
E-Mail: htl.hallstatt@eduhi.at
Internet: https://www.htl-hallstatt.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie
Höhere Lehranstalt für Holz- und Restauriertechnik
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Holzhausbau
Fachschule für Tischlerei, Schulautonome Vertiefung Bootsbau
Fachschule für Bildhauerei
Fachschule für Drechslerei
Fachschule für Streich- und Saiteninstrumente
Meisterklasse für Tischler/Drechsler/Streich- und Saitenintrumentenerzeuger
Hinweis: Über schulautonome Vertiefungen informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.
Art: Werkmeisterschule
Dauer: 4 Semester
Form: Berufsbegleitend
ISCED-Level: 5
Voraussetzungen:
- FacharbeiterInnen mit einschlägigem Lehrabschluss ZimmererIn oder Baunebengewerbe und zwei Jahre facheinschlägige Praxis oder
- positiver Abschluss einer Schule, die den Ersatz einer einschlägigen Lehrabschlussprüfung vermittelt (Fachschule) und 2 Jahre facheinschlägige Praxis
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
- Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
- ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung
Info:
Schwerpunkte:
- Energieeffizienz und Vorfertigung
- Konstruktionslehre und Technisches Zeichnen
- Industrieholz
- CNC-Programmierung
Weitere Infos: https://www.bauakademie.at
Adressen:
Werkmeisterschule der Bauakademie Niederösterreich
Krumpöckallee 21
3550 Langenlois
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Fax: +43 (0) 2734 / 26 93 -50
E-Mail: office@noe.bauakademie.at
Internet: https://noe.bauakademie.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Hochbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Tiefbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen – Holzbau
Werkmeisterschule der Bauakademie Tirol
Egger-Lienz-Straße 132
6020 Innsbruck
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Fax: +43 (0)512 / 578 624 -24
E-Mail: office@tirol.bauakademie.at
Internet: https://www.tirol.bauakademie.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Hochbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Tiefbau
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen - Holzbau
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz
Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg
Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen:
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss:
MeisterIn für das Handwerk der TischlerInnen
Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks TischlerIn
Info:
Das Handwerk der TischlerInnen ist ein mit den Handwerken ModellbauerIn, DrechslerIn, BildhauerIn, BinderIn und BootbauerIn verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 3,
Modul 4 und Modul 5 ab:
a) Mindestens dreijährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
§ 4. Personen, die die erfolgreiche Absolvierung einer der folgenden schulischen Ausbildungen
durch ein positives Zeugnis nachweisen können, legen nur Modul 1 Teil B, Modul 2 Teil B, Modul 4 und
Modul 5 ab:
a) Fachhochschule für Holztechnik und Holzwirtschaft,
b) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Holztechnik,
c) Höhere Lehranstalt für Innenraumgestaltung und Holztechnik
Ausbildungszweig: Innenraumgestaltung und Möbelbau,
d) Kolleg für Möbelbau und Innenausbau,
e) Höhere Lehranstalt für Kunst und Design
Ausbildungszweig: Möbel-Raum-Design,
f) Höhere Lehranstalt für Möbelbau,
g) Höhere Lehranstalt - Aufbaulehrgang für Möbeldesign und
h) Mindestens fünfjährige berufsbildende Schule oder deren Sonderform in der vom
Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen
Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt
liegt.
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 5. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Tischlerei BGBl. II Nr. 195/2000
b) Tischler BGBl. Nr. 165/1975, 569/1986 idF 364/1992.
Adressen:
Bundesinnung der Tischler & Holzgestaltende Gewerbe
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43 (0)5 90 900 -3234
Fax: +43 (0)5 90 900 -291
E-Mail: tischler@wko.at
Internet: http://wko.at/tischler
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien
Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: 3 Module / rd. 575 Trainingseinheiten
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- langjährige MitarbeiterInnen im Holzbau mit LAP und absolvierter Bauhandwerker- bzw. Werkmeisterschule oder AbsolventInnen einer facheinschlägigen HTL oder (Fach)Hochschule mit mehrjähriger Verwendung in einem Holzbaubetrieb
Abschluss:
Zeugnis
Berechtigungen:
Nach erfolgreich abgelegter Befähigungsprüfung erhalten Sie von der Wirtschaftskammer den Befähigungsnachweis.
Info:
Kosten: Gesamtkosten für den fachlichen und rechtlichen Teil: EUR 5.410,00 bis EUR 6.195,00
Mathematik, Darstellende Geometrie, Holzbau, Baustatik und Festigkeitslehre, Hochbau, Tiefbau, Baustofflehre, Baubetrieb, Vermessungswesen, Stilkunde
Projektentwurf und Vorentwurf, Einreichpläne und Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Zeichnungen best. Details, Bemessung, Leistungsverzeichnis, Kalkulation, Projektmanagement, Konstruktiver Holzbau, Bauphysik
Bau-, Straßen- und Wasserrecht, Raumordnung, Feuerpolizeirecht, Steuerrecht, Arbeitnehmerschutz, Handels-, Grundbuchs-, Gewerbe- und Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Grundlagen der Buchführung, bauwirtschaftsspezifische Personalverwaltung, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Grundzüge des Marketings
Adressen:
Bauakademie Salzburg
Moosstraße 197
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 830 200
Fax: +43 (0)662 / 830 200 -34
E-Mail: office@sbg.bauakademie.at
Internet: https://sbg.bauakademie.at/
Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Bauwesen
Bauakademie Steiermark
Gleinalmstraße 73
8124 Übelbach
Tel.: +43 (0) 3125 / 21 81 -0
Fax: +43 (0) 3125 / 21 81 -74
E-Mail: office@stmk.bauakademie.at
Internet: https://stmk.bauakademie.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten
Tel.: +43 (0)2742 / 851 -2000
Fax: +43 (0)2742 / 851 -2100
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz
Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
- berufseinschlägige Kenntnisse oder
- AbsolventInnen von Bauhandwerker- oder Baufachschulen, sowie Zimmerer mit Lehrabschlussprüfung oder
- AbsolventInnen von HTL bzw. Fachhochschulen Fachrichtung Hoch- oder Tiefbau
Abschluss:
Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.
Info:
Kosten: Gesamtkosten: ca. EUR 6.500,00 EUR - EUR 10.000,00
Dauer: je nach Bundesland gesamt: rd. 630 LE - 850 LE; je nach Einstiegsniveau entsprechend weniger
Inhalte:
Modul 1:- bautechnische Grundlagen: Mathematik, Darstellende Geometrie
- Bautechnologie 1: Holzbau, Baustatik einschließlich Festigkeitslehre
- Bautechnologie 2: Hochbau inkl. Gebäudelehre, Tiefbau, Vermessungswesen, Baustoffe, Baubetrieb, Stilkunde
- Projektplanung: Projektentwicklung und Vorentwurf, Einreichpläne samt Baubeschreibung, Polierpläne und Werksatz, Detailzeichnungen
- Projektumsetzung: Bemessung in statischer und bauphysikalische Sicht, energiesparende und ökologische Bauweisen, Leistungsverzeichnis und Massenberechnung, Kalkulation, Projektmanagement, -steuerung und Bauablaufplanung
- konstruktiver Holzbau und Bauphysik
- Rechtskunde für das Zimmermeistergewerbe: Bürgerliches Recht inkl. Grundbuchsrecht, Baurecht, Feuerpolizeirecht, Raumordnungsvorschriften, Straßenrecht, Wasserrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht inkl. Arbeitnehmerschutzgesetz, Behördenorganisation und Verwaltungsverfahren, Handels- und Gewerberecht einschließlich Wirtschaftskammerorganisation
- Baupraxis und Baumanagement: Kostenrechnung und Kalkulation, Normen, Baustatik, Holzbau, Instandsetzungs- und Sanierungstechniken, Bauphysik und Energiekennzahlen, Qualitätssicherung)
- Betriebsmanagement: Grundlagen der Buchführung, Personalverwaltung, Schrift- und Zahlungsverkehr, Mitarbeiterführung und Personalmanagement, Marketing
Adressen:
WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
E-Mail: info@bgld.wifi.at
Internet: https://www.bgld.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Kärnten
Europaplatz 1
9021 Klagenfurt
Tel.: +43 (0)5 9434 -901
Fax: +43 (0)5 9434 -911
E-Mail: wifi@wifikaernten.at
Internet: https://www.wifikaernten.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg
Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@sbg.wifi.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz
Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn
Tel.: +43 (0)5572 / 38 94 -425
Fax: +43 (0)5572 / 38 94 -171
E-Mail: info@vlbg.wifi.at
Internet: https://www.vlbg.wifi.at/
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: modular, gesamt ca. 320-690 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr bzw.
- einschlägige Kenntnisse auf Lehrabschlussprüfungsniveau sowie mehrjährige Berufspraxis
Abschluss:
Zeugnis. Die Meisterprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.
Berechtigungen:
Nach Absolvierung des Lehrganges und bestandener MeisterInnenprüfung (UnternehmerInnenprüfung vorausgesetzt) sind die AbsolventInnen in der Lage, die gewerbliche Geschäftsführung in einem Betrieb zu übernehmen. Damit erfüllen sie die unternehmerischen Voraussetzungen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen.
Info:
Dauer: Die Kurse sind in der Regel modular aufgebaut; die Module können auch einzeln gebucht werden: gesamt 320-690 LE
Kosten: ca. EUR 4.000,00 - EUR 5.500,00
Inhalte:
Die fachliche, theoretische und praktische Ausbildung bereitet auf das Modul 1, 2 und 3 der Meisterprüfung vor und beinhaltet:
- Werkstoffkunde
- Holzarten
- Werkzeugkunde
- Maschinenkunde
- Oberflächenbehandlung, Furniere
- angewandte Perspektive
- Raumgestaltung
- Fachrechnen und -kalkulation
- Computergestütztes Fachzeichnen, Bauzeichnen, Möbelzeichnen
- Darstellung von Schnitten
- Farbgestaltung
- angewandte Perspektive und Skizzieren
- Möbelstile
- Innenausbau und Treppenbau
- Ökologie und Umweltschutz
- Ö-Normen und Sicherheitsvorschriften
- Unfallverhütung und Brandschutz
Adressen:
WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/
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