Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3,5 Jahre
English: Train Journey and Mobility Service
Selbstständigkeit
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:
a) Freie Gewerbe:
- Betreuung der Benutzer von Personen- und Autoreisezügen, bestehend im Aushändigen von Boardingkarten, Einweisung der PKW zu Parkplätzen der entsprechenden Züge, Erstellung von Passagier- und Fahrzeuglisten sowie die Weitergabe von im Zusammenhang mit der Beförderung stehenden Informationen unter Ausschluss der dem Bewachungsgewerbe vorbehaltenen Sicherung und Regelung des Personen- und Fahrzeugverkehrs und der den Reisebüros vorbehaltenen Tätigkeiten
- Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe
- Reisebetreuung
Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.
Liste der Freien Gewerbe:
b) Rechtskraftgewerbe:
- Reisebüros, BGBl. Nr. II 76/2003 (Novelle mit Art. 52 BGBl. II Nr. 399/2008)
Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.
ALLGEMEINE HINWEISE:
Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:
- das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
- keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)
Weitere Informationen und Kontakte:
- Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht.
- Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich.