Bahnreise- und Mobilitätsservice (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3,5 Jahre

English: Train Journey and Mobility Service

Selbstständigkeit

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch:

a) Freie Gewerbe:

  • Betreuung der Benutzer von Personen- und Autoreisezügen, bestehend im Aushändigen von Boardingkarten, Einweisung der PKW zu Parkplätzen der entsprechenden Züge, Erstellung von Passagier- und Fahrzeuglisten sowie die Weitergabe von im Zusammenhang mit der Beförderung stehenden Informationen unter Ausschluss der dem Bewachungsgewerbe vorbehaltenen Sicherung und Regelung des Personen- und Fahrzeugverkehrs und der den Reisebüros vorbehaltenen Tätigkeiten
  • Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe
  • Reisebetreuung

Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde. Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung.

Liste der Freien Gewerbe:

b) Rechtskraftgewerbe:

  • Reisebüros, BGBl. Nr. II 76/2003 (Novelle mit Art. 52 BGBl. II Nr. 399/2008)

Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat).
Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen Sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • das 18. Lebensjahr muss vollendet sein
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt
  • keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte: