Arbeitsmediziner*in

Berufsbeschreibung

Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeit, Gesundheit und Krankheit. Sie ist eine Spezialisierung der Allgemeinen Medizin mit Fokus auf  Prävention, Gesundheitserhaltung, Sicherheit am Arbeitsplatz, Verhütung von Arbeitsunfällen und anderen schädlichen, gesundheitsgefährdenden Einflüssen und Faktoren denen Arbeitnehmer*innen an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Damit ist die Arbeitsmedizin sehr stark auf Gesundheitserhaltung und  Prävention ausgerichtet (Präventivmedizin).

Auf Basis eines gesetzlichen Auftrags trägt sie dazu bei, dass Beschäftigte durch Arbeit nicht krank werden. Ziel ist, die physische (körperliche) und psychische (geistige) Gesundheit bzw. die individuelle Leistungs- und Arbeitsfähigkeit von Menschen bestmöglich zu erhalten und zu fördern.

Arbeitsmediziner*innen untersuchen und erforschen mögliche gesundheitsschädigende Einwirkungen am Arbeitsplatz und erarbeiten Richtlinien zur Erhaltung der geistigen, körperlichen Gesundheit von Beschäftigten in ihrem Beruf und an ihrem Arbeitsplatz. Darüber hinaus sind sie als Gutachter*innen und Berater*innen tätig. In dieser Funktion besuchen sie Unternehmen und Organisationen vor Ort, führen Betriebsbesichtigungen und Arbeitsplatzbewertungen durch und beraten Geschäftsführung und Management.

Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Mensch, Gesellschaft und Arbeits- und Berufswelt. Damit steht sie an der Schnittstelle zwischen Betrieben/Arbeitgebern, Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften, Sozialversicherungen und anderen öffentlichen Stellen.

Arbeitsmediziner*innen sind vor allem mit Aufgaben der Gesundheitserhaltung ( Prävention) und  Rehabilitation von berufsbedingt kranken oder verunfallten Arbeitnehmer*innen befasst. Ziel ist es, die berufliche Leistungskraft zu erhalten und Risiken für Berufserkrankungen rechtzeitig zu erkennen. In diesem Zusammenhang sind sie z. B. mit der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen, mit der Messung von chemischen Schadstoffen und dergleichen befasst.
Sie beraten Führungskräfte in Unternehmen, Organisationen sowie die Beschäftigten, und führen an ihnen verschiedene medizinische Untersuchungen durch. Auch die  Rehabilitation und  Integration von chronisch kranken oder behinderten Personen in ein Unternehmen gehört zu ihren Tätigkeiten.

Sie besuchen Unternehmen und Organisationen, besichtigen vor Ort Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen und führen verschiedene Untersuchungen und Evaluationen wie z. B. Arbeitsplatzbewertung, Gefährdungsbewertung, Risikobewertung, und dergleichen durch. Weiters führen sie chemisch-physikalische Messungen von verschiedenen Arbeitsumgebungsfaktoren wie z. B. Staub, Lärm, Beleuchtung, chemische Dämpfe und dergleichen durch.
Zu ihren umfassenden Beratungsleistungen zählen etwa Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung,  Ergonomie, Arbeitshygiene, Arbeitssicherheit und Unfallprävention, Aufklärung und Information zur Früherkennung von berufsbedingten Risikofaktoren und Berufskrankheiten sowie Beratung und Begleitung von betrieblichen Rehabilitationsmaßnahmen nach Unfall und Erkrankung.

Auf der Grundlage ihrer Untersuchungen, Studien und Gutachten entwickeln Arbeitsmediziner*innen arbeitsrechtliche Richtlinien und Gesetzesentwürfe und andere verbindliche Normen und Vorschriften sowie Richtlinien zur Vermeidung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Sie dokumentieren ihre Forschung und veröffentliche die Ergebnisse auf Tagungen sowie in Fachzeitschriften und Fachjournalen.

Bitte beachten:
der Beruf Arbeitsmediziner*in sollte nicht mit dem Beruf Betriebsarzt / Betriebsärztin verwechselt werden. Im Unterschied zu Betriebsärzt*innen, welche - als praktische Ärzte / Ärztinnen - vor allem in größeren Betrieben zur medizinischen Untersuchung und Versorgung der Mitarbeiter*innen zur Verfügung stehen, befassen sich Arbeitsmediziner*innen mit Forschungs-, Untersuchungs-, Gutachter- und Beratungstätigkeiten.

Vergleiche hierzu: Betriebsarzt / Betriebsärztin

Arbeitsmediziner*innen arbeiten mit Computer, Laptops sowie medizinischen Geräten und Apparaten wie, z. B.: Blutdruckmessgeräte, Defibrillatoren, Ultraschallgeräte, Geräte zur Lungenfunktionsprüfung, für Seh- und Hörtests, Messgeräte (z. B. zur Messung von Lärm, Beleuchtungsstärke oder Gefahrenstoffen), weiters mit Laborgeräten, Stethoskope, Verbandsmaterialien, Desinfektionsmittel.

Sie hantieren mit Medikamenten (Tabletten, Salben, Tropfen) und führen medizinische Unterlagen wie Patientenakten, Rezepte, Befunde, Arztbriefe, Fragebögen, Gefährdungsanalysen, Fachpublikationen, Rechtsvorschriften wie z.B.  Hygiene-, Arbeitsschutz- und Datenschutzbestimmungen.

Arbeitsmediziner*innen arbeiten in den Büros und Räumlichkeiten ihrer Praxis (Untersuchungs- und Behandlungsräumen) sowie vor Ort bei Unternehmen und Organisationen. Darüber hinaus arbeiten sie auch in Labors (z. B. bei Forschungsprojekten) oder in Hörsälen oder Unterrichtsräumen (bei Lehrtätigkeiten).

Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Manager*innen und Abteilungsleiter*innen verschiedener betrieblicher Abteilungen, mit Personalverantwortlichen, Betriebsräten und -rätinnen, Betriebsärzt*innen und mit Mitarbeiter*innen aus unterschiedlichen Fachabteilungen. In ihrer Praxis werden sie von Assistent*innen (siehe Arbeitsmedizinische Assistenz (m./w./d.)) und Sprechstundenhilfen (siehe Ordinationsassistent*in) unterstützt.

  • Betriebs- und Arbeitsplatzbesichtigungen vor Ort durchführen
  • berufs- und arbeitsbedingte Risikofaktoren identifizieren und bewerten
  • Messungen und Bewertungen von z. B. Lärm, Staub- und Schadstoffbelastung durchführen
  • arbeitsmedizinische Beratung von Arbeitgeber*innen, Personalmanager*innen, Betriebsräten, Mitarbeiter*innen
  • Bewertung der Arbeitsfähigkeit (physische und psychische Leistungsfähigkeit) von Arbeitnehmer*innen
  • berufsbezogene Risiken, Symptome und Erkrankungen erheben
  • medizinische Untersuchen wie z. B. EKG, Lungenfunktionsprüfung, Ergometrie durchführen
  • Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen feststellen
  • Therapieprogramme zur  Rehabilitation und Genesung entwickeln
  • wissenschaftliches Arbeiten, Studien und Forschungsprojekte durchführen bzw. an diesen teilnehmen
  • Tätigkeiten als Gutachter*innen und Sachverständige
  • arbeitsmedizinische Vorgaben, Verordnungen und Richtlinien entwickeln
  • als Selbstständige in Einzel- und Gemeinschaftspraxen
  • Sozialversicherungen, Gewerkschaften, Arbeiterkammern
  • Ämter und Ministerien
  • Fachhochschulen, Universitäten

Der Beruf Arbeitsmediziner*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • arbeitsmedizinische Fachbereiche
  • Organisationsmedizin
  • Arbeitsmedizin und Recht
  • Sozialversicherungswesen
  • Gesundheitsmanagement
  • Unfallprävention
  • Rehabilitation

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):