Apotheker*in

Andere Bezeichnung(en):
Pharmazeut*in

English: Pharmacist

Selbstständigkeit

Nach fünfjähriger Tätigkeit als angestellte*r Apotheker*in sind Apotheker*innen berechtigt, sich selbstständig zu machen. Die Möglichkeit dazu besteht:

  • durch die Übernahme der Konzession und Leitung einer bestehenden Apotheke, oder
  • unter bestimmten Voraussetzungen durch die Neuerrichtung einer Apotheke.

Für die Neuerrichtung einer Apotheken gelten folgende Voraussetzungen:

  • In der Gemeinde muss ein Arzt / eine Ärztin einen ständigen Berufssitz haben
  • Mindestabstand von 500 m zur nächstgelegenen Apotheke
  • Mindestversorgungspotential von 5.500 Personen (nur wenn ärztliche Hausapotheken betroffen sind)
  • Mindestversorgungspotential von 5.500 Personen für betroffene Nachbarapotheken

(Quelle: https://www.apotheker.at)

Informationen zur Selbstständigkeit:
Österreichische Apothekerkammer
Spitalgasse 31
Postfach 87
A-1091 Wien
Tel.: 01/404 14/100
Fax: 01/408 84 40
Österreichische Apothekenkammer