Apotheker*in
Andere Bezeichnung(en):
Pharmazeut*in
English: Pharmacist
Selbstständigkeit
Nach fünfjähriger Tätigkeit als angestellte*r Apotheker*in sind Apotheker*innen berechtigt, sich selbstständig zu machen. Die Möglichkeit dazu besteht:
- durch die Übernahme der Konzession und Leitung einer bestehenden Apotheke, oder
- unter bestimmten Voraussetzungen durch die Neuerrichtung einer Apotheke.
Für die Neuerrichtung einer Apotheken gelten folgende Voraussetzungen:
- In der Gemeinde muss ein Arzt / eine Ärztin einen ständigen Berufssitz haben
- Mindestabstand von 500 m zur nächstgelegenen Apotheke
- Mindestversorgungspotential von 5.500 Personen (nur wenn ärztliche Hausapotheken betroffen sind)
- Mindestversorgungspotential von 5.500 Personen für betroffene Nachbarapotheken
(Quelle: https://www.apotheker.at)
Informationen zur Selbstständigkeit:
Österreichische Apothekerkammer
Spitalgasse 31
Postfach 87
A-1091 Wien
Tel.: 01/404 14/100
Fax: 01/408 84 40
Österreichische Apothekenkammer