Anwendungsberater*in
Berufsbeschreibung
Anwendungsberater*innen sind in ihrer Tätigkeit stark in die betrieblichen Abläufe der Firma integriert. Ihr Aufgabenschwerpunkt ist daher in großem Ausmaß von der betrieblichen Aufgabenstellung und den damit verbundenen EDV-Anwendungen abhängig. Sie beraten die Geschäftsführung, wenn es darum geht, bestimmte betriebliche Vorgänge durch die Einführung neuer Technologien oder Software-Lösungen bestmöglich zu gestalten. Sie beraten und unterstützen Anwender*innen bei der Durchführung von Arbeitsablauf- und Organisationsanalysen, der Ist-Analyse bestehender Organisationsabläufe, der Erstellung von Arbeitsablaufplänen und der eigentlichen Bedarfsanalyse. Sie legen die Anforderungen an die Software im Rahmen des technisch Realisierbaren fest und wählen geeignete Informations- und Kommunikationsmittel aus. Nach der Einführung neuer Informationssysteme führen sie Anwenderschulungen durch.
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