Die Ausbildung zum Amtsvormund ist nicht gesetzlich geregelt, sondern erfolgt betriebs- bzw. amtsintern. Grundvoraussetzung für den Beruf ist die Matura. Umfang und Dauer der Ausbildung sind nicht festgelegt; Schwerpunkte sind Familienrecht, Kinder- und Jugendrecht, Kenntnisse in ABG und Strafrecht sowie Kommunikation, Konfliktmanagement und Mediation. Die praktischen Kenntnisse werden durch Mitarbeit bei einem erfahrenen Amtsvormund erworben. Nach etwa 10 Jahren ist eine selbstständige Arbeit möglich.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- öffentliche Verwaltung
- Familien- und Jugendrecht
- ABG und Strafrecht
- Amtsvormundschaft
- Sozialmanagement
- Kinder- und Jugendwohlfahrt
- Gesetze und Verordnungen
- Rhetorik, Verhandlung, Kommunikation
- EDV, betriebliche Software
- Konfliktmanagement und Mediation