Weinhändler*innen handeln mit Wein aus eigener Erzeugung oder sie kaufen und verkaufen Weine in Weinfachgeschäften (Vinotheken) oder in Geschäften des Lebensmittelhandels. Außerdem sind sie im Vertrieb tätig, wo die Akquisition von Neukund*innen und die Betreuung des bestehenden Kund*innenstamms zu ihren Aufgaben gehört.
Weinhändler*innen kennen alle Weinqualitätsmerkmale und Weinveredelungstechniken und müssen die Ware durch Verkostung beurteilen können. Dabei bewerten sie die Weinqualität nach verschiedenen Kriterien, beispielsweise nach Farbe, Geruch, Geschmack oder Klarheit.
Auf Weinmessen oder Weinverkostungsveranstaltungen informieren sich Weinhändler*innen über die neuen Warenangebote, die internationale Entwicklung am Weinmarkt, die Qualität von Jahrgangsweinen und wählen die Weine für ihr Sortiment aus.
Weinhändler*innen erstellen auch Absatzstrategien sowie Marketing- und Werbekonzepte. Weiters erledigen sie Büro- und Verwaltungstätigkeiten, wie Buchhaltung, Warenbestellung und Lagerbetreuung und führen Schrift- und Telefonverkehr mit Lieferant*innen, Kund*innen sowie mit Kammern und Behörden.
Weinhändler*innen kennen alle einschlägigen weinrechtlichen Vorschriften, wie das Österreichische Weingesetz oder Verordnungen der Europäischen Union. Sie erstellen auch Gutachten und wirken bei der Qualitätsfestlegung und Prädikatszuteilung von Weinen mit.
Weinhändler*innen mit eigener Produktion verarbeiten entweder die Trauben des eigenen Weinbaubetriebes zu Wein und Most oder sie kaufen die Rohstoffe zu und verarbeiten sie weiter. In der Kellerwirtschaft begleiten sie die Prozesse der Traubenverarbeitung und überwachen die Umwandlungsprozesse vom Traubensaft zum Wein, ziehen Proben und bewerten die Qualität von Weinen.