Waagenhersteller*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Weighing machine manufacturer

Ausbildung

Waagenhersteller*innen fertigen mechanische, elektromechanische und elektronische Waagen an (z. B. Hebelwaagen, Feder- und Torsionswaagen, Brückenwaagen), bauen sie zusammen, justieren (genau einstellen), prüfen und eichen sie. Sie warten und reparieren die feinmechanischen Teile und kontrollieren mit Messinstrumenten die Genauigkeit der Waagen. Bei der Herstellung von Waagen kommen verschiedene Maschinen und handwerkliche Verfahren (z. B. Bohren, Feilen, Schleifen, Schneiden, Schweißen) zum Einsatz. Waagenhersteller*innen arbeiten in Werkstätten mit Berufskolleg*innen sowie mit anderen Fach- und Hilfskräften zusammen.

Waagenhersteller*innen stellen die unterschiedlichsten Arten von Waagen und Gewichten her. Neben der klassischen Küchen- oder Personenwaage gehören dazu Babywaagen oder Körperfettwaagen für den medizinischen Bereich, Prüf- und Kontrollwaagen für den Handel ebenso wie Laborwaagen, Apothekerwaagen, Präzisionswaagen, Großwaagen für die Industrie und den Handel und Kranwaagen, Fahrzeug- und Brückenwaagen.

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Mechanik, Elektronik
  • Elektrotechnik
  • Metallbearbeitungstechnik
  • Waagenherstellung
  • Werkzeug- und Gerätekunde
  • Arbeitsvorbereitung
  • Maschinen und Anlagenbedienung
  • CNC-Programmierung
  • Prüf- und Messtechnik
  • Qualitätssicherung
  • technische Dokumentation

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Waagenhersteller*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Waagenherstellerin" bzw."Waagenhersteller" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meisterprüfungen, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Adressen:

Landesberufsschule Amstetten
Leopold-Maderthaner-Platz 2
3300 Amstetten

Tel.: +43 (0)7472 / 627 86 -0
Fax: +43 (0)7472 / 627 86 -106
E-Mail: office@lbsamstetten.ac.at
Internet: http://www.lbsamstetten.ac.at

Landesberufsschule Graz 1
Hans-Brandstetter-Gasse 12
8010 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 471 044
Fax: +43 (0)316 / 471 044 -804
E-Mail: lbsgraz1@stmk.gv.at
Internet: http://www.lbs-graz1.steiermark.at

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung