Viehhändler*innen handeln mit Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh. Beim Zuchtvieh handelt es sich um hochwertige Rinder-, Schweine- oder Schafrassen, die zur Zucht eingesetzt werden und über die ein Herdebuch mit Angaben über die Milch- und Fleischleistung, die Abstammung etc. geführt wird. Sie verkaufen das Zuchtvieh an Landwirt*innen und Produzent*innen (Mäster*innen). Sie versorgen ihre Kund*innen weiters mit allgemeinem Nutzvieh (weniger hochwertige Rassen), mit Kälbern und Einstellrindern, die sie ihnen nach der Mästung meist wieder abkaufen. Schlachtvieh verkaufen sie an gewerbliche und industrielle Fleischverarbeitungsbetriebe.
Beim Einkauf informieren sich Viehhändler*innen über den Gesundheits- und Mastzustand sowie über die Milch- und Fleischleistung der Tiere. Auf Basis dieser Informationen entwickeln sie Einkaufs- und Verkaufspläne. Viehhändler*innen müssen über die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid wissen, die beim Viehhandel und Tiertransport einzuhalten sind, nicht nur zur Sicherung der Fleischqualität, sondern auch zum Schutz der beförderten Tiere. Viehhändler*innen sind für den sachgerechten Transport der Tiere zu den Abnehmer*innen verantwortlich, den sie entweder selbst oder in Zusammenarbeit mit einer Spedition durchführen. Die ordnungsgemäße Durchführung von Tiertransporten (Versorgen der Tiere mit Futter und Wasser, Sicherstellen von Frischluft und ausreichend Platz für die Tiere) stellt einen wichtigen Aspekt für die Qualität der Fleischprodukte dar.