Viehhändler*in

Berufsbeschreibung

Viehhändler*innen vermarkten Schlacht- und Nutzvieh an gewerbliche und industrielle Fleischverarbeitungsbetriebe und wickeln  Import- und Exportgeschäfte mit ausländischen Handelspartner*innen ab. Dabei arbeiten sie entweder als Selbstständige oder als Beschäftigte in großen Viehhandelsunternehmen. Sie beziehen das Schlachtvieh von Landwirt*innen und Viehzüchter*innen und achten beim Einkauf auf die Einhaltung der Qualitäts- und Hygieneauflagen. Sie führen Betriebsbücher (z. B. Buchhaltung, Bestell- und Lagerbücher, Kassa) sowie den Schrift- und Telefonverkehr mit Kund*innen und Lieferant*innen.

Viehhändler*innen handeln mit Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh. Beim Zuchtvieh handelt es sich um hochwertige Rinder-, Schweine- oder Schafrassen, die zur Zucht eingesetzt werden und über die ein Herdebuch mit Angaben über die Milch- und Fleischleistung, die Abstammung etc. geführt wird. Sie verkaufen das Zuchtvieh an Landwirt*innen und Produzent*innen (Mäster*innen). Sie versorgen ihre Kund*innen weiters mit allgemeinem Nutzvieh (weniger hochwertige Rassen), mit Kälbern und Einstellrindern, die sie ihnen nach der Mästung meist wieder abkaufen. Schlachtvieh verkaufen sie an gewerbliche und industrielle Fleischverarbeitungsbetriebe.

Beim Einkauf informieren sich Viehhändler*innen über den Gesundheits- und Mastzustand sowie über die Milch- und Fleischleistung der Tiere. Auf Basis dieser Informationen entwickeln sie Einkaufs- und Verkaufspläne. Viehhändler*innen müssen über die verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen Bescheid wissen, die beim Viehhandel und Tiertransport einzuhalten sind, nicht nur zur Sicherung der Fleischqualität, sondern auch zum Schutz der beförderten Tiere. Viehhändler*innen sind für den sachgerechten Transport der Tiere zu den Abnehmer*innen verantwortlich, den sie entweder selbst oder in Zusammenarbeit mit einer Spedition durchführen. Die ordnungsgemäße Durchführung von Tiertransporten (Versorgen der Tiere mit Futter und Wasser, Sicherstellen von Frischluft und ausreichend Platz für die Tiere) stellt einen wichtigen Aspekt für die Qualität der Fleischprodukte dar.

Viehhändler*innen bedienen sich bei der Abwicklung von Schrift- und Telefonverkehr moderner Kommunikationsmittel (Internet, E-Mail, Telefon, Fax). Sie führen Betriebsbücher, z. B. Bestellbuch, Lagerbuch, Adressdateien oder Kassabuch. Bei der Durchführung von Tiertransporten schaffen sie Futter und Wasser herbei. Generell tragen sie feste Arbeitsbekleidung. Der richtige Umgang mit den Tieren erfordert spezifische Kenntnisse und Kraft.

Viehhändler*innen kennen und lesen rechtliche Vorschriften (Gesetze, Verordnungen) über Tierhaltung und -transport sowie über Import- und Exportbestimmungen.

Viehhändler*innen arbeiten in Büros, aber häufig auch vor Ort bei den Zuchtbetrieben und auf Höfen der Landwirt*innen von denen sie das Vieh beziehen und in Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben, an die sie das Vieh liefern. Sie wickeln den Schrift- und Telefonverkehr mit Kund*innen, Lieferant*innen, Behörden (insb. Zollbehörden), Tierärzten ( Tierarzt / Tierärztin) und Speditionsunternehmen ab.

  • Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh einkaufen und verkaufen
  • rechtliche Bestimmungen Qualitäts- und Hygieneauflagen kennen und einhalten
  • Tiertransporte organisieren und durchführen (z. B. im Rahmen von Import- oder Exportgeschäften)
  • dabei rechtliche Bestimmungen und Auflagen für Tiertransporte einhalten
  • Betriebsbücher führen (z. B. Bestellbuch, Lagerbuch, Adressdateien, Kassabuch)
  • Schrift- und Telefonverkehr mit Kund*innen, Lieferant*innen, Behörden, Tierärzten, Speditionsunternehmen abwickeln
  • Viehhandelsbetriebe
  • Fleischverarbeitungsunternehmen (z. B. große Lebensmittelketten)
  • Genossenschaften, Schlachthöfe, Viehzuchtbetriebe