Hinweis: Der Beruf Verkäufer*in wird hier im Sinne des alltäglichen Verständnisses als Beruf im Einzelhandel dargestellt. Als Verkäufer*innen werden allgemein aber auch Vertriebsexpertinnen und -expertin in Produktions- oder Großhandelsbetrieben und manchmal sogar in Dienstleistungsunternehmen (z. B. Versicherungen) bezeichnet, die ihre Kunden (andere Betriebe oder Endverbraucher*innen) über die Produkte und Leistungen des jeweiligen Unternehmens informieren und beraten und letztendlich die Produkte und Leistungen verkaufen.
Wie die Bezeichnung verrät, besteht eine wesentliche Aufgabe von Verkäufer*innen darin, Waren in Einzelhandelsbetrieben zu verkaufen. Der Verkauf bedeutet zunächst, Kund*innen im Geschäft zu beraten. Das heißt, dass sie ihnen Auskunft über die Beschaffenheit und Verwendung der Waren geben und ihnen mitteilen, an welchem Platz im Regal sie zu finden sind. Besonders im Fachhandel stellt die fachliche Beratung eine zentrale Tätigkeit dar. Dabei erklären Verkäufer*innen die Qualitäts-, Funktions- und Preisunterschiede verschiedener Ausführungen und Marken. Je nach Sortiment führen sie die Produkte auch vor.
Als Abschluss eines erfolgreichen Verkaufsgesprächs wickeln Verkäufer*innen die Zahlung der Ware an der Kassa ab. Dabei lesen sie den Preis meist mit einem Scanner ein, kassieren das Geld der Kund*innen und geben das Restgeld retour und händigen den Kassenbon oder die Rechnung aus. Außerdem tauschen sie Waren um (beschädigte, abgelaufene, falsche Größen) oder stellen Gutschriften aus.
Verkäufer*innen beschäftigen sich jedoch nicht nur mit dem Verkauf, sondern auch mit dem Einkauf von Waren. Sie kontrollieren laufend, meist mit spezieller Software am Computer, den aktuellen Bestand an Waren und entscheiden, welche und wie viele Waren der Betrieb oder die Filiale benötigt. In Handelsketten bestellen Verkäufer*innen einer Filiale aus einem Sortiment, das Einkäufer*innen des eigenen Betriebs von Hersteller- oder Großhandelsbetrieben erwerben. Verkäufer*innen prüfen Menge und Qualität der bestellten Waren und melden den Lieferant*innen auftretende Mängel und Schäden. Sie nehmen die geprüften Waren in das Lager auf, registrieren sie mit einem Scanner, etikettieren sie mit Preisschildern und ordnen sie in die Verkaufsregale oder das Lager ein. Verkäufer*innen kümmern sich außerdem darum, dass die Verkaufsflächen sauber und ordentlich aufgeräumt sind.