Vergolder*in

Weiterbildung & Karriere

Weiterbildung und der Erwerb von Spezialkenntnissen verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten für Vergolder*innen. Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche sind z. B.

  • Denkmalschutz, Denkmalpflege
  • Kunsthandwerk - Restauration
  • EDV, Finanz- und Rechnungswesen
  • Kundenbetreuung und -beratung

Je nach Beschäftigungsbereich und Interesse der Vergolder*innen ergeben sich Weiterbildungserfordernisse auch aus den Arbeitsbereichen des Lehrberufs "Maler*in und Beschichtungstechniker*in" (Möglichkeit einer Doppellehre).
Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse in fast allen genannten Bereichen an, außerdem Vorbereitungskurse auf die Meister*innenprüfung.

Für Restaurierungsarbeiten ist zusätzliches kunstgeschichtliches Wissen (Stilepochen) wichtig. Weiterbildungserfordernisse für Vergolder*innen ergeben sich auch aus den gestalterischen Fähigkeiten (z. B. Zeichnen). Kurse in diesen Bereichen bieten u. a. die Künstlerische Volkshochschule.

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahr

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden

Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)

Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahr

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden

Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)

Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks VergolderIn und StaffiererIn

Info:

Das Handwerk der VergolderInnen und StaffiererInnen ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Adressen:

Bundesinnung der Maler und Tapezierer
Schaumburgergasse 20/6
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 240
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://www.malerundtapezierer.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung