Allgemeines Ziel der Unternehmensberater*innen ist es, positive wirtschaftliche und soziale Veränderungen für ihre Kund*innen zu bewirken. Dazu analysieren sie die derzeitige Situation des Betriebes, helfen mit, Einsparungspotenziale aufzudecken, legen gemeinsam mit der Geschäftsführung der Betriebe wirtschaftliche Ziele fest und erarbeiten Konzepte und Lösungsvorschläge wie diese erreicht werden können. Um diese Aufgaben bewältigen zu können, verfügen Unternehmensberater*innen neben spezifischem Fachwissen auch über Methoden-, Sozial- und Veränderungskompetenz. Als außenstehende Expert*innen leiden sie weniger unter Betriebsblindheit und können die Lösungsansätze der internen Fachkräfte eines Unternehmens um externe Sichtweisen ergänzen.
Zu den Kund*innen von Unternehmensberater*innen gehören sowohl private Unternehmen wie auch Institutionen und Organisationen wie z. B. Sozial- und Pensionsversicherungsanstalten, Kammern und Verbände. Unternehmensberater*innen sind häufig auf einen bestimmten Beratungsbereich spezialisiert. Fachgebiete für Unternehmensberatung können beispielsweise sein:
Unternehmensführung / Management:
Unternehmensberater*innen im Bereich Unternehmensführung bzw. Managementberatung sind in einem breiten Tätigkeitsfeld beheimatet. Je nach fachlicher Qualifikation und Berufserfahrung beraten sie Unternehmen in Bezug auf strategische Unternehmensplanung, der Planung und Umsetzung von Corporate Identity, Corporate Design, Corporate Culture Konzeptionen, zu betriebswirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Fragen im laufenden Prozess und bei Unternehmensgründungen, -umwandlungen, -nachfolgen, -übernahmen und -liquidationen. Auch bei Unternehmenssanierungen und anderen Veränderungsprozessen werden Unternehmensberater*innen hinzugezogen. Teilweise übernehmen sie auch Aufgaben wie Coaching und Supervision von Führungskräften und anderen Mitarbeiter*innen.
Finanz- und Rechnungswesen, Steuer und Wirtschaftsrecht:
Unternehmensberater*innen mit Spezialisierung auf Finanz- und Rechnungswesen beraten ihre Kundinnen und Kunden zu allen finanzwirtschaftlichen Aufgaben und Fragen. Solche Aufgaben können z. B. die Erstellung von Produktivitäts-, Wirtschaftlichkeits-, Rentabilitäts- und Bilanzanalysen, Hilfe bei der Investitions-, Planungsrechnung und Budgetierung, Unterstützung bei der mathematischen Planungsrechnung oder Beratung auf dem Gebiet der Organisation und Führung des betrieblichen Rechnungswesens sein.
Organisationsentwicklung, Strategieberatung:
Unternehmensberater*innen mit Spezialisierung auf Organisationsentwicklung und Strategieberatung beraten Unternehmen zu strategischen Herausforderungen; zu diesen zählen etwa die Schaffung nachhaltiger Wettbewerbsvorteile, Innovationen, Wachstum, Expansion usw. - Das alles in Rahmen eines Beratungsprojektes. Darüber hinaus zu Fragen der Organisationsentwicklung von betrieblichen Informations- und Arbeitsabläufe oder Arbeitsplatzgestaltung.
Personalwesen:
Unternehmensberater*innen im Personalwesen beraten Unternehmen in den verschiedensten Personalangelegenheiten. Sie unterstützen bei der Konzeption einer Personalstrategie, übernehmen die Personalbedarfsplanung, erstellen Anforderungs- und Fertigkeitsprofile und führen sämtliche mit der Suche und Auswahl von Mitarbeiter*innen verbundenen Tätigkeiten durch. Sie organisieren Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, evaluieren die Leistung der Mitarbeiter*innen und organisieren Personalverwaltungs- und Informationssysteme.
Umweltmanagement:
Unternehmensberater*innen im Bereich Umweltmanagement beraten und informieren Unternehmen, insbesondere Industriebetriebe zu Themen und Projekten mit Umweltbezug, wie z. B. Umweltressourcenmanagement, Ökomarketing, Umweltschutz, Umweltrisiken, Umweltpolitik, Energieeffizienz, Abfallvermeidung, Recycling usw.
(siehe hierzu auch: Umweltberater*in).
Logistik und Supply Chain Management:
Unternehmensberater*innen für Supply Chain Management analysieren und optimieren betriebliche Logistik und Supply Chain Management-Prozesse. In diesem Zusammenhang beraten sie zu Fragen der Einkaufsorganisation, Sortiment- und Warengestaltung oder der Verkaufs- und Vertriebsorganisation.
Corporate Finance / Transaktionsberatung:
Unternehmensberater*innen für Transaktionsberatung und Corporate Finance (CF) werden bei verschiedenen Transaktionsprojekten wie z. B. Übernahmen, Fusionen, Unternehmenskäufen und -verkäufen ( Mergers & Acquisitions) hinzugezogen. In diesem Zusammenhang erstellen sie Bilanzanalysen, führen Unternehmensbewertungen durch und begleiten alle Phasen der Wirtschaftsprüfung.
EU Förderprüfung:
Unternehmensberater*innen für EU-Förderprüfung überprüfen die vertragskonforme Verwendung von EU-Fördermitteln und unterstützen mit ihrer Arbeit die Arbeit von Wirtschaftsprüfer*innen. Sie prüfen, ob die Mittel zweckmäßig, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden/wurden. Die Ergebnisse ihrer Prüfung und Beratung stellen sie in Berichten und Reportings dar. In regelmäßigen Treffen besprechen sie mit ihren Kund*innen den Fortschritt der Förderprüfung und achten auf die Einhaltung von Deadlines. Abschließend erstellen sie Berichte oder Gutachten.
Bankberatung:
Unternehmensberater*innen für Bankberatung beraten Kreditinstitute und andere Finanzinstitutionen zu Fragestellungen wie etwa strategische Entwicklung, operative Umsetzung, Geschäftsprozesse und IT-Systeme, Verankerung von Steuerungssystemen oder zur Prävention von Wirtschaftsbetrug und Wirtschaftskriminalität.