Uhrmacher*in - Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre
Andere Bezeichnung(en):
früher: Uhrmacher*in
English: Watchmaker and clockmaker – Time measurement technician
Weiterbildung & Karriere
Uhrmacher*innen - Zeitmesstechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie zum Beispiel das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Kurse in technischen und kaufmännischen Bereiche, beispielsweise in Bereich Metalltechnik, Kunststofftechnik, Feinwerktechnik und dergleichen an.
Viele Betriebe des Uhrmachergewerbes bieten regelmäßig interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Sortimenten an oder ermöglichen Zulieferbetrieben Informationsveranstaltungen und Produktschulungen vor Ort durchzuführen.
Hinsichtlich der Technik elektronischer Uhren und Quarzuhrentechnik können sich Uhrmacher*innen - Zeitmesstechniker*innen in Kursen verschiedener Herstellerfirmen weiterbilden.
Die Bundesfachschule für Uhrmacher*innen in Karlstein (NÖ) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI)bieten darüber hinaus Vorbereitungskurse für die Meister*innenprüfung und Seminare für Uhrmacher*innen (z. B. Quarzuhrentechnik) an.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten weiters Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (insb. Höhere Technische Lehranstalten). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
- Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
- Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
- ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Wichtige Weiterbildungsthemen für Uhrmacher*innen - Zeitmesstechniker*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- betriebsspezifische Uhren- und Zeitmessgeräte, Typen und Marken
- Feinwerktechnik, Präzisionstechnik
- Metallbearbeitungstechniken
- Vergolden
- Einkauf und Bestellwesen
- Lagerhaltung, Lagerlogistik
- Unternehmensführung
- Datensicherheit, Datenschutz
Methodenkompetenzen
- Kund*innenberatung, Kund*innenservice
- Qualitätsmanagement
- Verkaufsgespräche, Reklamationen
- Team/Betriebsleitung
Sozialkompetenzen
- Kommunikationsfähigkeit
- Kund*innenen-, Serviceorientierung
- Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Uhrmacher*innen - Zeitmesstechniker*innen zu Teamleiter*innen oder Werkstättenleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifizierung zum/zur Ausbilder*in ist eine berufliche Entwicklungsmöglichkeit.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung möglich - z. B. auf bestimmte Services, Produkte oder Produktgruppen (Zeitmessgeräte für Industrie und Wissenschaft, Zeitnehmung im Sport, Reparatur und Service etc.).
Eine selbstständige Berufsausübung ist vor allem ihm Rahmen des Handwerks der Uhrmacher*innen möglich (vergleiche Menüpunkt Selbstständigkeit).