Uhrmacher*in - Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre
Andere Bezeichnung(en):
früher: Uhrmacher*in
English: Watchmaker and clockmaker – Time measurement technician
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Lehre und Matura
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
- Links
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- Lehrbetriebsübersicht
- Lehrlingszahlen
- Bewerbung üben
Ausbildung
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- Mechanik, Elektrik (Grundkenntnisse)
- Uhrenbau, Uhrenmechanik
- Werkstoff- und Materialienkunde
- Metallbearbeitung
- Feinwerktechnik
- Service, Wartung und Reparatur
- Kund*innenberatung- und -betreuung
- Qualitätsmanagement
- Buchhaltung
- technische Dokumentation
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3,5 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Uhrmacher*in - Zeitmesstechniker*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Uhrmacherin - Zeitmesstechnikerin" bzw."Uhrmacher - Zeitmesstechniker" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zur Meisterprüfung im Fachbereich, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Adressen:
Bundesberufsschule für Uhrmacher
Raabser Straße 23
3822 Karlstein an der Thaya
Tel.: +43 (0)2844 / 202
Fax: +43 (0)2844 / 202 -312
E-Mail: htl.karlstein@noeschule.at
Internet: https://www.htl-karlstein.ac.at/
Berufsschule für Chemie, Grafik und gestaltende Berufe
Hütteldorfer Straße 7-17
1150 Wien
Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95212
Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995211
E-Mail: kontakt@cgg.at
Internet: https://www.cgg.at
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung. - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at
Adressen:
Höhere Technische Bundeslehranstalt Karlstein
Raabserstraße 23
3822 Karlstein
Tel.: +43 (0)2844 / 202
Fax: +43 (0)2844 / 312
E-Mail: htl.karlstein@noeschule.at
Internet: https://www.htl-karlstein.ac.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung
Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik
Fachschule für Mechatronik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Mechatronik - Ausbildungszweig Automatisierungstechnik
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung
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