Uhrmacher*in - Zeitmesstechniker*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Uhrmacher*in

English: Watchmaker and clockmaker – Time measurement technician

Ausbildung

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Mechanik, Elektrik (Grundkenntnisse)
  • Uhrenbau, Uhrenmechanik
  • Werkstoff- und Materialienkunde
  • Metallbearbeitung
  • Feinwerktechnik
  • Service, Wartung und Reparatur
  • Kund*innenberatung- und -betreuung
  • Qualitätsmanagement
  • Buchhaltung
  • technische Dokumentation

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3,5 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Uhrmacher*in - Zeitmesstechniker*in
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Uhrmacherin - Zeitmesstechnikerin" bzw."Uhrmacher - Zeitmesstechniker" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Meisterprüfung im Fachbereich, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Adressen:

Bundesberufsschule für Uhrmacher
Raabser Straße 23
3822 Karlstein an der Thaya

Tel.: +43 (0)2844 / 202
Fax: +43 (0)2844 / 202 -312
E-Mail: htl.karlstein@noeschule.at
Internet: https://www.htl-karlstein.ac.at/

Berufsschule für Chemie, Grafik und gestaltende Berufe
Hütteldorfer Straße 7-17
1150 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 599 16 -95212
Fax: +43 (0)1 / 599 16 -9995211
E-Mail: kontakt@cgg.at
Internet: https://www.cgg.at

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
    Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung.
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung

Info: Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundeslehranstalt Karlstein
Raabserstraße 23
3822 Karlstein

Tel.: +43 (0)2844 / 202
Fax: +43 (0)2844 / 312
E-Mail: htl.karlstein@noeschule.at
Internet: https://www.htl-karlstein.ac.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung

Fachschule für Präzisions- und Uhrentechnik

Fachschule für Mechatronik

Kolleg/Aufbaulehrgang für Mechatronik - Ausbildungszweig Automatisierungstechnik


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung