Tierhändler*in

Berufsbeschreibung

Tierhändler*innen kaufen und verkaufen Haustiere wie z. B. Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Wellensittiche, Zierfische, aber auch Tierbedarfsartikel (z. B. Leinen, Maulkörbe, Bürsten) und Futtermittel. Tierhändler*innen führen in der Regel selbstständige Einzel- und Großhandelsbetriebe (Tierhandlungen, Zoofachgeschäfte, Import-Exportbetriebe) des Tierhandels. Sie stellen den Bedarf fest, bestellen die Tiere oder züchten sie selbst und berechnen die Preise. Gemeinsam mit ihren Mitarbeiter*innen gestalten sie die Geschäftsflächen, versorgen die angekauften Tiere und beraten die Kund*innen über die artgerechte Haltung, Fütterung und Pflege der Tiere.

Tierhändler*innen handeln mit Haustieren, Kleintieren sowie mit Bedarfsartikel, Futter- und Pflegemittel. Heimische Tiere beziehen sie meist von inländischen Züchter*innen, während sie exotische Tierarten wie z. B. Schlangen, Echsen über den internationalen Markt importieren (und dafür eigene Konzessionen brauchen). Bestimmte Tierarten züchten sie auch selbst, z. B. Vögel, Fische, Meerschweinchen, Hamster, Hasen. Sie beobachten den Markt, stellen die Nachfrage nach Haustieren und Zubehörartikel fest, kalkulieren die Preise, wickeln den Zahlungs- und Schriftverkehr ab und führen Betriebsbücher.

Als Großhändler*innen verkaufen sie Tiere an Zoofachgeschäfte, Rassenhundevereine oder tiermedizinische Versuchsanstalten. Als Einzelhändler*innen verkaufen sie die Tiere im eigenen Geschäft an Privatpersonen. Gemeinsam mit ihren Mitarbeiter*innen gestalten sie die Geschäftsflächen und führen Verkaufs- und Beratungsgespräche. Bis die Tiere eine/n Käufer*in gefunden haben, müssen sie artgerecht versorgt und gepflegt werden. Das tägliche Füttern und Tränken der Tiere sowie das Reinhalten der Käfige und Boxen besorgt in Einzelhandelsbetrieben (Tierhandlungen, Zoofachgeschäfte) in der Regel das Verkaufspersonal, in Großhandelsbetrieben eigens geschultes Tierpflegepersonal.

Beim Einkauf und Verkauf von Tieren ist streng darauf zu achten, dass die Tierschutzgesetze eingehalten werden, d. h. es darf z. B. nicht mit vom Aussterben bedrohten Tierarten gehandelt werden. Werden die vorgeschriebenen Tierschutzauflagen nicht eingehalten, ist mit hohen Geldstrafen, mitunter sogar mit dem Entzug der Handelskonzession zu rechnen.

Tierhändler*innen handeln vorwiegend mit Klein- und Haustieren aller Art: mit Hunden, Katzen, Meerschweinchen, Hamstern, Kaninchen, Wellensittichen, Papageien, Schildkröten, Zierfischen usw. Mit spezieller Konzession (Bewilligung) können sie auch mit exotischen Tieren wie z. B. mit Schlangen, Echsen, Affen und dergleichen handeln. Weiters führen sie Bedarfsartikel, Zubehör wie Futternäpfe, Leinen, Halsbänder, Vogelkäfige, Hundekörbe, Kletter- und Kratzbäume, Bälle, Tierspielzeug usw. sowie Tierfutter, Spezialfutter und Nahrungsergänzungen.

Für kaufmännische und administrative Arbeiten verwenden sie Computer, Laptops, bedienen Kopiergeräte, Drucker,  Scanner, Telefonanlagen und Mobiltelefone und führen Datenbanken, Betriebsbücher, elektronische Kundenkarteien, Buchhaltungen/Kassabücher usw.

Tierhändler*innen arbeiten in den Räumlichkeiten (Geschäftslokal, Büro, Lager) von Tierhandlungen. Sie arbeiten eigenständig oder beschäftigen Mitarbeiter*innen wie z. B. Verkaufspersonal, Tierpflege- und Reinigungspersonal. Sie stehen in Kontakt mit Berufskolleg*innen, mit Mitarbeiter*innen von Zoll- und Handelsbehörden und mit Tierärzt*innen, siehe Tierarzt / Tierärztin.

  • Haus- und Kleintiere wie z. B. Hunde, Katzen, Meerschweinchen, Wellensittiche, Zierfische einkaufen und verkaufen
  • Tierbedarfsartikel wie z. B. Leinen, Bürsten, Futternäpfe, Vogelkäfige, Aquarien, Hundekörbe einkaufen und verkaufen
  • Futtermittel, Spezial- und Diätfutter, Kraftfutter, Futterzusätze wie Mineralien usw. einkaufen und verkaufen
  • Geschäftsflächen gestalten und dekorieren
  • Tiere bis zu deren Verkauf artgerecht versorgen und pflegen
  • Kund*innen beraten und informieren
  • Dokumente und Protokolle, Geschäftsbücher (z. B. Kassabuch, Lagerbuch, Buchhaltung) führen
  • Telefon- und Schriftverkehr mit Lieferant*innen, Kund*innen und Behörden führen
  • Tierfachgeschäfte, Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe
  • Zoofachhandlungen