Tanzlehrer*in

Berufsbeschreibung

Tanzlehrer*innen erteilen Personen aller Altersstufen Tanzunterricht und trainieren Turnier- und Profitänzer*innen. Sie halten Anfänger*innen- und Fortgeschrittenenkurse ab und planen diverse Tanzveranstaltungen und Bälle. In ihrem Unterricht vermitteln sie Gesellschaftstänze, Standardtänze, Lateinamerikanische Tänze usw. und berücksichtigen dabei die individuellen Bedürfnisse und Vorkenntnisse der Schüler*innen. Sie schulen Rhythmik- und Taktgefühl und stellen Musikstücke zusammen, anhand derer sie die Tänze einstudieren. Tanzlehrer*innen arbeiten mit ihren Schüler*innen zusammen und haben Kontakt mit Berufskolleg*innen, mit der Tanzschulleitung und den Mitarbeiter*innen von Sekretariat und  Verwaltung.

TanzlehrerInnen unterrichten TanzschülerInnen aller Altersklassen in Gesellschaftstänzen und Standardtänzen wie z. B. Wiener Walzer, Rock'n'Roll, Fox-Trott, Boogie sowie in Lateinamerikanischen Tänzen wie Samba, Salsa, Rumba, Tango. Sie unterrichten außerdem Sondertanzformen wie Folklore, Step-Tanz oder Jazz-Dance. Bei entsprechenden Aus- und Weiterbildungen sind sie auch im sozialpädagogischen und musiktherapeutischen Bereich (Bewegungs- und Tanztherapie) tätig.

TanzlehrerInnen konzipieren und führen Kurse für AnfängerInnen (Grundkurse), Kurse für Fortgeschrittene und betreuen und trainieren Turnier- und ProfitänzerInnen. Sie planen und organisieren Tanzveranstaltungen und Bälle, beraten und informieren ihre TanzschülerInnen, erstellen Trainingspläne und bieten Übungs- und Wiederholungsstunden außerhalb der Kurszeiten an. Für eine Kurseinheit stellen sie Musikstücke zusammen, anhand derer die Tänze einstudiert werden, sie bedienen Mikrofone, Tonanlagen und CD-Player. Sie arbeiten auch im Sekretariat und in der  Verwaltung mit und planen diverse Tanzveranstaltungen und Bälle. Als TanzschulinhaberInnen können sie auch Berufsausbildungen durchführen, z. B. TanzlehrerInnen selbst ausbilden.

Im Mittelpunkt der Arbeit von TanzlehrerInnen stehen die zu unterrichtenden TanzschülerInnen. TanzlehrerInnen verwenden im Rahmen ihres Unterrichts Musikanlagen und -geräte, wie z. B. CD-Anlagen, Mikrofone, Lautsprecher und Tonanlagen sowie Rhythmusinstrumente, wie Trommeln und Rasseln. Sie setzen auch Videoaufzeichnungen ein, um mit den SchülerInnen Bewegungsabläufe analysieren und korrigieren zu können. Der 'Etikette' entsprechend tragen sie immer gepflegte Kleidung, d. h. Anzüge bzw. Kostüme und Tanzschuhe.

Tanzlehrer*innen arbeiten in den Räumlichkeiten (Büros, Tanzsälen, Übungsräumen) von Tanzschulen für Gesellschaftstänze. Sie arbeiten mit ihren Schüler*innen zusammen und haben Kontakt mit Berufskolleg*innen, Vorgesetzten und mit den Mitarbeiter*innen von Sekretariat und  Verwaltung. Der Tanzunterricht findet meist (entsprechend der Kund*innengruppe) außerhalb der üblichen Arbeitszeiten statt, d. h. am späten Nachmittag, abends oder am Wochenende.

  • Standardtänze, Lateinamerikanische Tänze usw. unterrichten
  • Kurse für Anfänger*innen (Grundkurse) anbieten
  • Kurse für Fortgeschrittene und Turniertänzer*innen konzipieren und durchführen
  • Tanzveranstaltungen, Abschlussbälle usw. planen und organisieren
  • Turniertänzer*innen und Profitänzer*innen betreuen
  • Trainingspläne erstellen, Begleitmusik auswählen
  • Kund*innenkarteien, Schüler*innenlisten, Dokumente, Handbücher usw. führen
  • administrative und organisatorische Tätigkeiten erledigen
  • Tanzschulen, Tanzvereine

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Choreografie Eleve/Elevin Ensemble Performance Tutu

Interviews

Berufsinfo-Videos

* Bayerischer Rundfunk: Ich mach's! Tanzlehrer*in

* Deutsches Video: Beachte, dass in Österreich die Ausbildung anders geregelt ist!

Whatchado Video-Interviews