Sprengbefugte kennen Aufbau und Wirkungsweise von explosionsfähigen Stoffen, Zündmitteln und Sprengzubehör und wissen über alle Sprengverfahren Bescheid. Nach den Berechnungen und Plänen von Expertinnen und Experten (z. B. Bergbautechniker*innen, Geologen/Geologinnen, Erdölingenieur*innen, Tiefbautechniker*innen, Tunnelbautechniker*innen) besprechen und planen die Sprengbefugten mit diesen gemeinsam die Sprengarbeiten, sie legen Position und Tiefe der Bohrlöcher fest, wählen die Art der Sprengmittel aus und berechnen die einzusetzende Menge.
In der Regel verfügen Sprengbefugte über eine jahrelange Berufserfahrung als Mineur*in oder Bohrtechniker*in und kennen daher den richtigen Einsatz von Bohrmethoden, Sprenggeräten sowie von Spreng- und Zündmitteln. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen müssen strikt eingehalten werden. Sprengbefugte tragen Verantwortung für den gesamten Ablauf der Sprengungsarbeiten, sie achten darauf, dass die Sprengstelle geräumt und abgesichert ist. Die Sprengung erfolgt dann mittels Zündung von Zündschnüren oder durch ferngesteuerte Zündung.
Sprengungen werden zur Rohstoffgewinnung, für land- und forstwirtschaftliche Zweck eingesetzt, aber auch um Eis- und Schneefelder aufzulösen. Zum Zweck der Gewinnung verschiedener Bodenschätze werden verschiedene Gesteinsarten durch Sprengung voneinander getrennt. Dadurch werden Kohle, Erz oder andere feste Mineralien aus dem Erdwerk herausgelöst. Ebenso können Sprengungen von Bauwerken und Bauwerksteilen aus Beton und Stahlbeton, Sprengungen im Straßen- und Tunnelbau, Sprengungen von Hochöfen und Schachtöfen oder Unterwassersprengungen (Sprengen von Felsriffen, Pfählen, Holz, Beton oder Stahl im Wasserbau einschließlich Schiffswracks) erforderlich sein.