Schulwart*in

Ausbildung

Voraussetzung ist der Abschluss der Pflichtschule und die österreichische Staatsbürgerschaft. Vorteilhaft ist ein handwerkliche Berufsausbildung (z. B. diverse Lehrberufe).

Die Einschulung erfolgt in der Regel durch den/die Dienstvorgänger*in, die endgültige Einstellung erfolgt nach einem Probemonat.