Schriftdesigner*in

Weiterbildung & Karriere

Schriftdesigner*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Schriftdesigner*innen:

  • Internet und Multimedia, Webdesign
  • Drucktechniken, Digitaldruck
  • Desktop-Publishing, Online-Redaktion
  • Multimedia Projektmanagement

Möglichkeiten zur Weiterbildung in den Bereichen Internet, Grafikdesign und IT bieten Kurse des Berufsförderungsinstitutes (bfi)und des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI). Weiters veranstaltet die Agentur und Schule für Internet und Multimedia Wien zahlreiche Lehrgänge und Kurse im Bereich IT, Internet und Grafik (z. B. Multimedia Production, Digitales Video, Datenbank gestützte Websiten, Webdesign etc.).

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Berechtigungen:

gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahr

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden

Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)

Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 2 Jahre

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Berechtigungen:

gemäß Gewerbeordnung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule
Körösistraße 157
8010 Graz

Tel.: +43 (0)5 0248 019
Fax: +43 (0)5 0248 019 -999
E-Mail: dion@ortweinschule.at
Internet: https://www.ortweinschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Infrastruktur- und Ingenieurbau

Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik:

  • Ausbildungsschwerpunkt Hochbau und Bauentwurf
  • Ausbildungsschwerpunkt Holzbau und Monagetechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Sanierungstechnik und ökologisches Bauen

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikations-Design

Höhere Lehranstalt für Medien:

  • Fachrichtung Film und MultimediaArt
  • Fachrichtung Fotografie und MultimediaArt

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologie - Raum- und Objektgestaltung

Höhere Lehranstalt für Kunst und Design:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei Objektdesign Restauration
  • Ausbildungszweig Produktdesign und -präsentation
  • Ausbildungszweig Keramik Art Craft
  • Ausbildungszweig Schmuck Metall Design

Kolleg für Kunst und Design für Berufstätige:

  • Ausbildungszweig Grafik- und Kommunikationsdesign
  • Ausbildungszweig Fineart Photography & MultimediaArt

Bauhandwerkerschule für Maurer/innen

Bauhandwerkerschule für Zimmerei

Meisterschule für Kunst und Gestaltung:

  • Ausbildungszweig Bildhauerei
  • Ausbildungszweig Keramische Formgebung
  • Ausbildungszweig Malerei
  • Ausbildungszweig Metallgestaltung

Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahr

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden

Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)

Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Schilderherstellung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schilderherstellung

Info:

Das Handwerk der Schilderherstellung ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie VergolderIn und StaffiererIn verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der folgenden Fachschulen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Lackierer (BGBl. Nr. 209/1976)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maler und Anstreicher (BGBl. Nr. 164/1975, 355/1976)
e) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
f) Fachschule für Malerei, Anstrich und verwandte handwerkliche Technik

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Schilderherstellung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schilderherstellung

Info:

Das Handwerk der Schilderherstellung ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie VergolderIn und StaffiererIn verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der folgenden Fachschulen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Lackierer (BGBl. Nr. 209/1976)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maler und Anstreicher (BGBl. Nr. 164/1975, 355/1976)
e) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
f) Fachschule für Malerei, Anstrich und verwandte handwerkliche Technik

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Schilderherstellung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schilderherstellung

Info:

Das Handwerk der Schilderherstellung ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie VergolderIn und StaffiererIn verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der folgenden Fachschulen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Lackierer (BGBl. Nr. 209/1976)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maler und Anstreicher (BGBl. Nr. 164/1975, 355/1976)
e) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
f) Fachschule für Malerei, Anstrich und verwandte handwerkliche Technik

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Schilderherstellung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schilderherstellung

Info:

Das Handwerk der Schilderherstellung ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie VergolderIn und StaffiererIn verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der folgenden Fachschulen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Lackierer (BGBl. Nr. 209/1976)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maler und Anstreicher (BGBl. Nr. 164/1975, 355/1976)
e) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
f) Fachschule für Malerei, Anstrich und verwandte handwerkliche Technik

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Schilderherstellung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schilderherstellung

Info:

Das Handwerk der Schilderherstellung ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie VergolderIn und StaffiererIn verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der folgenden Fachschulen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Lackierer (BGBl. Nr. 209/1976)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maler und Anstreicher (BGBl. Nr. 164/1975, 355/1976)
e) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
f) Fachschule für Malerei, Anstrich und verwandte handwerkliche Technik

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Schilderherstellung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schilderherstellung

Info:

Das Handwerk der Schilderherstellung ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie VergolderIn und StaffiererIn verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der folgenden Fachschulen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Lackierer (BGBl. Nr. 209/1976)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maler und Anstreicher (BGBl. Nr. 164/1975, 355/1976)
e) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
f) Fachschule für Malerei, Anstrich und verwandte handwerkliche Technik

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Schilderherstellung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schilderherstellung

Info:

Das Handwerk der Schilderherstellung ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie VergolderIn und StaffiererIn verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der folgenden Fachschulen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Lackierer (BGBl. Nr. 209/1976)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maler und Anstreicher (BGBl. Nr. 164/1975, 355/1976)
e) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
f) Fachschule für Malerei, Anstrich und verwandte handwerkliche Technik

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Schilderherstellung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schilderherstellung

Info:

Das Handwerk der Schilderherstellung ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie VergolderIn und StaffiererIn verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der folgenden Fachschulen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Lackierer (BGBl. Nr. 209/1976)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maler und Anstreicher (BGBl. Nr. 164/1975, 355/1976)
e) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
f) Fachschule für Malerei, Anstrich und verwandte handwerkliche Technik

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das Handwerk der Schilderherstellung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schilderherstellung

Info:

Das Handwerk der Schilderherstellung ist ein mit dem Handwerken LackiererIn, MalerInnen und AnstreicherInnen sowie VergolderIn und StaffiererIn verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der folgenden Fachschulen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Lackierer (BGBl. Nr. 209/1976)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maler und Anstreicher (BGBl. Nr. 164/1975, 355/1976)
e) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung
f) Fachschule für Malerei, Anstrich und verwandte handwerkliche Technik

Adressen:

Bundesinnung der Maler und Tapezierer
Schaumburgergasse 20/6
1040 Wien

Tel.: +43 (0)1 505 69 60
Fax: +43 (0)1 505 69 60 240
E-Mail: baunebengewerbe@bigr4.at
Internet: http://www.malerundtapezierer.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung