Schädlingsbekämpfer*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Pest control specialist

Weiterbildung & Karriere

Schädlingsbekämpfer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsmöglichkeiten zu verschiedenen relevanten Bereichen bieten unter anderem das Berufsförderungsinstitutes (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitutes(WIFI) mit Kursen für Umweltschutz, Umweltrecht, Arbeitssicherheit, sowie kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Themen wie z. B. Buchhaltung, Kostenrechung, Unternehmensführung, Marketing und dergleichen. Wichtige Weiterbildungsveranstaltungen hinsichtlich neuer Wirkstoffe und Techniken für die Schädlingsbekämpfung werden auch von der Bundesinnung der chemischen Gewerbe und von Herstellerfirmen angeboten.

Auch der Besuch einer Werkmeisterschule oder die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung sowie Weiterbildungsangebote in verwandten Berufen wie Labortechnik (Modullehrberuf) oder Entsorgungs- und Recyclingfachmann / Entsorgungs- und Recyclingfachfrau (Lehrberuf) kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung für Schädlingsbekämpfer*innen in Frage.

Viele Betriebe führen regelmäßig zur beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiter*innen interne Schulungen zu Produkten, Materialien und Verfahren durch oder bieten Herstellerbetrieben die Möglichkeit Produktschulungen vor Ort durchzuführen.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige (Höhere Technische Lehranstalten, HTLs). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Schädlingsbekämpfer*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Umweltschutz, Umweltrecht
  • Allgemeine Chemie und Biologie
  • ökologische Schädlingsbekämpfung
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Dokumentation
  • Datensicherheit, Datenschutz
  • Buchhaltung, Kalkulation, Kostenrechnung

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Arbeitsorganisation
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Hygiene und Sauberkeit
  • Termin- und Zeitmanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Team- und Mitarbeiter*innenführung

Sozialkompetenzen

  • Kund*innen/Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Schädlingsbekämpfer*in ist in Österreich ein Nischenberuf. Die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten sind daher begrenzt und ergeben sich oft in angrenzenden Berufsbereichen. Durch internationale Mobilität ergeben sich zusätzliche berufliche Möglichkeiten und Chancen.

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Schädlingsbekämpfer*innen zu Team- oder Partieleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifizierung zum/zur Lehrlingsausbilder*in ist eine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung z. B. auf bestimmte Bereiche der Schädlingsbekämpfung und damit Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.

Für die selbstständige Berufsausübung ist eine Meisterprüfung für das Handwerk der Schädlingsbekämpfung erforderlich.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Schädlingsbekämpfer*in sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Vöcklabruck
Ferdinand-Öttl-Straße 19
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7672 / 213 99 -1755
E-Mail: service.voecklabruck@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Linz
Bulgariplatz 12
4020 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Vöcklabruck
Ferdinand Öttl Straße 19
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service.voecklabruck@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Logistik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik der Chemie-Ingenieurschule Graz
Triester Straße 361
8055 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 38 11 53
Fax: +43 (0)316 / 381 153 -20
E-Mail: elfi.heidorn@chemieschule.at
Internet: http://www.chemiewerkmeisterschule.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Tirol - Innsbruck
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 909 05 -7271
Fax: +43 (0)5 909 05 -57271
E-Mail: gabriele.hable@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Tirol - Kundl
Biochemie-Straße 10
6250 Kundl

Tel.: +43 (0)5338 / 200 -2669
Fax: +43 (0)5338 / 200 -3924
E-Mail: barbara.loesch@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

BFI Berufsförderungsinstitut Oberösterreich - Standort Vöcklabruck
Ferdinand-Öttl-Straße 19
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)7672 / 213 99 -1755
E-Mail: service.voecklabruck@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Linz
Bulgariplatz 12
4020 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5216
E-Mail: service@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:
Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige des BFI Oberösterreich - Vöcklabruck
Ferdinand Öttl Straße 19
4840 Vöcklabruck

Tel.: +43 (0) 810 / 004 005
Fax: +43 (0) 732 / 69 22 -5216
E-Mail: service.voecklabruck@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Maschinenbau - Betriebstechnik

Werkmeisterschule für Berufstätige für Logistik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik der Chemie-Ingenieurschule Graz
Triester Straße 361
8055 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 38 11 53
Fax: +43 (0)316 / 381 153 -20
E-Mail: elfi.heidorn@chemieschule.at
Internet: http://www.chemiewerkmeisterschule.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Art: Werkmeisterschule

Dauer: 4 Semester

Form: Berufsbegleitend

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

  • Anrechnung der Unternehmerprüfung zur Erlangung der Gewerbeberechtigung in reglementierten Gewerben
  • Berechtigung zur Ausbildung von Lehrlingen
  • ersetzt die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Berufsreifeprüfung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Adressen:

Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Tirol - Innsbruck
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 909 05 -7271
Fax: +43 (0)5 909 05 -57271
E-Mail: gabriele.hable@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Werkmeisterschule für Berufstätige des WIFI Tirol - Kundl
Biochemie-Straße 10
6250 Kundl

Tel.: +43 (0)5338 / 200 -2669
Fax: +43 (0)5338 / 200 -3924
E-Mail: barbara.loesch@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Schwerpunkte:

Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik


Art: Schulausbildung

Dauer: 8 Semester

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen:

  • positiver Abschluss der 8. Schulstufe oder Polytechnischen Schule
  • Mindestalter 17 Jahre
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang

Abschluss:

  • Höhere Lehranstalt: Reife- und Diplomprüfung
  • Kolleg: Diplomprüfung

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-schulen/

Adressen:

Höhere Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt für chemische Industrie Wien
Rosensteingasse 79
1170 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 48 614 89
Fax: +43 (0)1 / 48 903 59
E-Mail: hblva.17@schule.at
Internet: https://www.hblva17.ac.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Chemieingenieure:

  • Ausbildungsschwerpunkt Angewandte Technologien und Umweltschutzmanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Molekulare Biotechnologie
  • Ausbildungsschwerpunkt Chemiebetriebsmanagement

Fachschule für Chemie:

  • Ausbildungszweig Biochemie und Bioanalytik
  • Ausbildungszweig Chemische Technologie und Umwelttechnik

Höhere Lehranstalt (einschl. Kolleg) für Berufstätige für Chemieingenieurwesen:

  • Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Biochemische Technologie
  • Ausbildungsschwerpunkt Umwelttechnik und Umweltschutzmanagement

Kolleg für Chemie:

  • Ausbildungsschwerpunkt Biochemie und Gentechnik
  • Ausbildungszweig Umwelttechnik und Umweltschutzmanagement


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das für das Handwerk der Schädlingsbekämpfung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schädlingsbekämpfung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schädlingsbekämpfer (BGBl. II Nr. 269/2002)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 90 907 -5416
E-Mail: josef.wagner@wkbgld.at
Internet: https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das für das Handwerk der Schädlingsbekämpfung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schädlingsbekämpfung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schädlingsbekämpfer (BGBl. II Nr. 269/2002)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt

Tel.: +43 (0)5 90 904 -858
E-Mail: meisterpruefungsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/ktn/meisterpruefungsstelle

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das für das Handwerk der Schädlingsbekämpfung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schädlingsbekämpfung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schädlingsbekämpfer (BGBl. II Nr. 269/2002)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17551
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://wko.at/noe/meisterpruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das für das Handwerk der Schädlingsbekämpfung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schädlingsbekämpfung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schädlingsbekämpfer (BGBl. II Nr. 269/2002)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Wiener Straße 150
4024 Linz

Tel.: +43 (0)5 90 909 -4030
Fax: +43 (0)5 90 909 -4029
E-Mail: pruefungen@wkooe.at
Internet: https://www.wko.at/ooe/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das für das Handwerk der Schädlingsbekämpfung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schädlingsbekämpfung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schädlingsbekämpfer (BGBl. II Nr. 269/2002)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Faberstraße 18
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -272 oder -372
E-Mail: bildungspolitik@wks.at
Internet: https://www.wko.at/site/MeisterpruefungsstelleSalzburg/meisterpruefungsstelle-salzburg.html

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das für das Handwerk der Schädlingsbekämpfung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schädlingsbekämpfung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schädlingsbekämpfer (BGBl. II Nr. 269/2002)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -352
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/stmk/meister

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das für das Handwerk der Schädlingsbekämpfung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schädlingsbekämpfung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schädlingsbekämpfer (BGBl. II Nr. 269/2002)

Adressen:

Prüfungsservice der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7316
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: http://www.tirol-pruefung.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das für das Handwerk der Schädlingsbekämpfung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schädlingsbekämpfung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schädlingsbekämpfer (BGBl. II Nr. 269/2002)

Adressen:

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg
Bahnhofstraße 24
6850 Dornbirn

Tel.: +43 (0)5572 38 94 -490
E-Mail: sohm.brigitte@wkv.at
Internet: http://wko.at/vlbg/mp

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen:

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss:

MeisterIn für das für das Handwerk der Schädlingsbekämpfung

Berechtigungen: selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Schädlingsbekämpfung

Info:

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schädlingsbekämpfer (BGBl. II Nr. 269/2002)

Adressen:

Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien

Tel.: +43 (0)5 90 900
Fax: +43 (0)5 90 900
E-Mail: office@wkonet.at
Internet: http://www.chemie-gewerbe.at

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Rudolf-Sallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2212
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://wko.at/wien/meisterpruefung