Richter*in

English: Judge

Berufsbeschreibung

Richter*innen leiten Gerichtsverhandlungen und fällen Urteile. Sie sorgen für die Rechtsprechung in den Bereichen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, in der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit sowie in  Außerstreitverfahren (z. B. Exekutions- oder Konkursangelegenheiten). Richter*innen arbeiten an Bezirks- und Landesgerichten, Oberlandesgerichten und bei Verwaltungs- und Verfassungsgerichten. Sie arbeiten eigenständig und eigenverantwortlich und haben Kontakt mit Berufskolleginnen/-kollegen und verschiedenen juristischen Fachkräften z. B. mit Rechtsanwältinnen/-anwälten, Staatsanwältinnen/-anwälten, Gerichtsvollzieher*innen oder Rechtspfleger*innen.

Richter*innen leiten Gerichte und haben als Staatsbeamte eine Sonderstellung: sie sind unabhängig, unabsetzbar, unversetzbar und nur dem Gesetz unterworfen.

Die wichtigste Tätigkeit von Richter*innen ist das Fällen von juristischen Urteilen. Sie sind dabei in der Regel auf verschiedene Bereiche spezialisiert z. B. auf Zivilrechtsverfahren (Vertragsverletzung, Unterhaltsstreitigkeiten, Konkurs und Ausgleich usw.), Strafrechtsverfahren (Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung usw., bis hin zum Mord), Verwaltungs- und Verfassungsrechtsverfahren. Im Bereich der Strafgerichtsbarkeit sind Richter*innen auch als Untersuchungsrichter*innen tätig. Bevor sie ein Verfahren einleiten bzw. einen Prozess eröffnen, prüfen und klären die Richter*innen zuerst den juristischen Sachverhalt. Dazu studieren sie Akten, Zeugenaussagen, Protokolle der Exekutivbeamten, holen Gutachten ein und befragen Sachverständige. Weiters prüfen sie die Beweislage, die Beweismittel und stellen deren Wahrheitsgehalt fest.

Im Außerstreitrecht entscheiden Richter*innen z. B. über den Einsatz eines Sachwalters/einer Sachwalterin, führen Verlassenschaftsverfahren (Erbschaftsverfahren) durch oder setzen den Unterhaltsanspruch von Minderjährigen fest.

Bei der Prozessführung wenden Richter*innen die bestehenden Gesetze an und fällen auf deren Grundlage ein Urteil in dem sie Geld- und Freiheitsstrafen verhängen oder Beschuldigte (Angeklagte) freisprechen. Sie legen ihr Urteil schriftlich fest und müssen den Urteilsspruch begründen, damit dieser bei einer etwaigen Anfechtung von einem höheren Gericht (in nächster Instanz) überprüft werden kann.

Richter*innen lesen und bearbeiten Gerichtsakten und verwenden juristische Materialien und Unterlagen wie Gesetzbücher, Verordnungen, Handbücher, Lexika usw. Sie arbeiten mit Computer und Laptops und bedienen Drucker,  Scanner, Fax- und Kopiergeräte sowie Telefonanlagen und Mobiltelefone. Weiters führen sie Datenbanken, Karteien sowie Dokumente und Protokolle von Prozessen.

Richter*innen arbeiten in den Büroräumen und Gerichtssälen von z. B. Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen, Verwaltungsbeamtinnen/-beamten und verschiedenen Fachkräften des Gerichts zusammen, siehe z. B. Rechtspfleger*in, Gerichtsvollzieher*in, Notar*in.

Im Rahmen von Gerichtsprozessen haben sie Kontakt zu den Streitparteien, zu Ankläger*innen und Angeklagten und deren gesetzlichen Vertreter*innen, den Staatsanwälten und Rechtsanwälten (siehe Staatsanwalt / Staatsanwältin, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin) sowie zu Zeugen, Sachverständigen und Gutachter*innen.
Bei bestimmten Delikten arbeiten Richter*innen außerdem eng mit Schöffen (Laienrichter*innen) und Geschworenen zusammen.

  • Akten des zur Entscheidung anstehenden Falles überprüfen, Sachverhalte feststellen
  • Beweisaufnahme, z. B. Zeugenbeweise, Sachverständigenbeweise durchführen
  • Urteile und Strafmaß festlegen, verkünden und begründen (mündliche und schriftliche)
  • Zivilprozesse, Exekutions- und Insolvenzfälle,  Außerstreitverfahren usw. bearbeiten
  • juristische Entscheidungen anhand von Rechtsgrundlagen (Gesetzestexte, Verordnungen) treffen
  • Anträge, Eingaben, Beschwerden, Ein- und Widersprüche bearbeiten
  • Sachverhalte aufklären, Tatbestände feststellen, Fristen berechnen
  • Verhandlungen anberaumen und vorbereiten
  • Verhandlungen führen, Zeuginnen/Zeugen und Sachverständige vernehmen
  • mit Schöffen und Geschworenen zusammenarbeiten und diese einweisen; mit Schöffen Urteil beratschlagen und Strafmaß festlegen
  • administrative und organisatorische Aufgaben wahrnehmen, z. B. Archive verwalten, Datenbanken, Dokumente, Protokolle führen
  • Gerichte und Obergerichte wie Bezirks- und Landesgerichte
  • Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshof

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Außerstreitverfahren Justizanstalt Oberster Gerichtshof (OGH) Österreichisches Justizsystem Staatsanwaltschaft Strafgericht Zivilgericht

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