Rettungstaucher*in
Berufsbeschreibung
Rettungstaucher*innen sind spezialisierte Berufstaucher*innen, die bei Polizei, Feuerwehr oder auch Rettungsorgnisationen für die Rettung/Bergung von verunglückten Menschen, Fahrzeugen oder Schiffen zum Einsatz kommen.
Am Unfall- oder Einsatzort führen Rettungstaucher*innen zuerst eine Lageerkundung und einen Erkundungstauchgang durch, um sich ein Bild von den Bedingungen am Einsatzort zu machen. Entsprechend dieser und unter Abwägung der Sicherheitsrisikos wählen sie die geeignete Methode zur Bergung. Rettungstaucher*innen arbeiten in der Regel in Teams (Tauchtrupps), welche von der Einsatzleitung koordiniert werden. Das Tauchen unter oft schwierigen Bedingungen stellt hohe körperliche und psychische Anforderungen an die Rettungstaucher*innen dar. Oftmals muss unter starkem Zeitdruck gearbeitet werden und in vielen Gewässern herrschen oft sehr schlechte Sichtverhältnisse.
Bei der Bergung von größeren Gegenständen wie Autos oder PKW-Anhänger wird meist ein Kran eingesetzt. Die Aufgabe von Rettungstaucher*innen ist es das Fahrzeug gegen ein weiteres Abrutschen abzusichern und das Bergegeschirr des Krans an das Fahrzeug anzubringen, damit es aus dem Wasser gezogen werden kann. Weitere Hilfsmittel sind Hebeballons und mitunter auch Tauch-Roboter, die insbesondere auch bei der Suche nach versunkenen Objekten und Personen zum Einsatz kommen.
Vor Taucheinsätzen überprüfen Rettungstaucher*innen ihre Tauchausrüstung sowie die dazugehörigen Geräte. Sie führen regelmäßig Trainings und Tauchübungen zur Gewährleistung ihrer Sicherheit und Einsatzbereitschaft durch. An Tauchübungsstationen in Schwimmbädern oder Seen trainieren sie beispielsweise ihre Ausdauer beim Schwimmen, das Luftanhalten beim Tauchen sowie den Umgang mit technischen Werkzeugen und Geräten.
Rettungstaucher*innen arbeiten bei Feuerwehr, Polizei und Bundesheer, bei der Österreichischen Wasserrettung und im Hochwassereinsatz. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, Einsatzleiter*innen und Einsatzfachkräfte wie z. B. Feuerwehrleute ( Berufsfeuerwehrmann / Berufsfeuerwehrfrau, Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Rettungssanitäter*innen und Notärzte/Notärztinnen.
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